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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1620.

den nvthigm Bericht geben, xx- (S. u. Lauis.) ?i. In Beziehung auf den Streit der Katholischen Z»Glarus uut den Neugläubigeu ist man entschlossen, jenen nach ihrem Begehren auf der Jahrrechnungzum Recht zu verhelfen, zumal da die früher beschlossene Botschaft und gütliche Unterhandlung nicht zuStande gekommen ist. i. (S. u. Sargäus.) Ir. (S. in Thnrgan.) I. Wer im Berner Gebiet Viehkauft, um es in den Orteil oder jenseits des Gebirgs zu brauchen, dem wird den Blinden znwider von je30 Kronen eine abgenommen. Man kommt daher überein, zn Badeil die Beseitigung dieser Beschwerde zuverlangen, m. Jedes Ort soll nach Baden Befehl geben, daß die Orte Lncern, Uri und Freibnrg flckihre Walliser Kosten entschädigt werden; desgleichen für Ertheilung eines Fürschreibens an LandammannSchwach von Glarus in die Blinde, zs. Wenn die Antwort ans die Schreiben wegen der Kosten, welchedie Beatification des sel. Bruders Klans erfordern möchte, von Rom angekommen ist, wird man sich unter-reden, ivas weiter in dieser Sache zu thun sei. «». Jedes Ort soll eiugedeuk sein, den andächtigen Schwesternin Unterwaldcn nid dem Wald an ihren Klosterbau eine Gabe zu ertheilen. z». Jeder Gesandte wirdberichten, lvas Seckclmeister von Noll im Austrag des Herzogs von Longueville über den dermaligen Standseines Streites mit Bern vorgebracht hat. «js. (S. Vier ennetb. Vogteien überhaupt.) (S. n. Lauis.)Si, t. (S. n. Eilgelberg.)

Zu i. Die Gesandten, welche Freiburg den 14. Mai in die katholischen Orte und zn den beidenAmdassadoren nach Solothurn zu schicken beschlossen hatte (S. Absch. 122 Amn.), berichteten den 16. Junivor Rath, sie hätten nach Auseinandersetzung dcö Streites in den Orten erklärt, daß Freibnrg denSpruch, welchen die Vermittler zn Baden gegeben, nicht annehmen könne. Solothurn habe geantwortet,daß Freibnrg nicht verlassen werde; auf der nächsten Tagsatzung zn Lncern wolle man zu Nathegehen, wie ihm geholfen werden könne. Der Ambassador Miron habe geantwortet, daß der König under bereits an Zürich, Basel und Schaffhausen ein Schreiben zn Gunsten Freiburgö habe abgehen lassen-In den andern Orten wurde ihnen eine ähnliche Antwort wie von Solothurn gegeben. In Untcrwaldennahm ein eifriger Capnciner in einer Predigt daö Recht Freiburgs in Schutz. Zn Lueern anerbietet sichder (spanische) Ambassador zu allem Guten. (Staatsarchiv Freibnrg: Rathöprotokoll vom 14. Mai und16. Juni 1620.)

Man sehe auch in den Abschnitten Herrschafts- und Schirnwogtsangclcgcnheiteu:

Landgrafschaft Thlirgau. Ii. Art. 60. Verkauf von Gcrichtsherrschaflcn.

Grasschaft Sargans. t. Art. 28. Justizsachcu.

Vier ennetb. Vogteien iibcrh. «kl- Art. 20. Allgemeine VerwaltungSsaeheu.

Landvogtci Lanis. «I. Art. 139. Bezug von Salz und Korn.

8. 9S. Vcrbältuisse zu Mailand.

102. Justizsachcu.

Schirmbogtei Engclberg. s, t. Art. 35, 36.

Die Namen der Gesandten sind dem Schwyzcrcrcmplar entnommen.