Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
133
Einzelbild herunterladen
 

Juni 1620.

133

Konferenz der IV evangelischen Städte.

Aarau. 1«2«, t«. Jm»i (31. Mai a. K.).

Staatsarchiv Zürich, «ost. XII. lüg. Ivl. SSS.

Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Hans Georg Grevel. Bern. Franz Ludwig^-'u Erlach, des Raths; Glado Weherinaun, des Raths. Basel. Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths;vohann Friedrich Ryhiner, 0. II. v., Stadtschreiber. Schaffhalisen. Hans Konrad Pehcr, Statthalter.

Der Markgraf von Baden hat au Zürich nnd Bern abermals das Ansuchen gestellt, die laut des^undiüssts schuldige Hülfe für den Fall bereit zu halten, daß er von dem im Elsaß liegenden und sich täg-^ "lehrenden Kriegsvolk, das nicht fortziehen, sondern ein offenes Feldlager bilden wolle, angegriffen^erdcu Zürich ist der Ansicht, daß man, da der Markgraf in Folge eines von der Union ihm zuge-

Mlgenen Befehls durch Sperrung des Passes auf fremdem Boden sich diese Ungelegenheit selbst zugezogen^ U zur HUch eigentlich nicht verpflichtet sei; in Betracht aber, daß es bei dem dcrmaligen Kriege auf^^'ierdrückung der evangelischen Religion abgesehen sei, daß die Sachen sich seit einiger Zeit anders gestaltet^ und der Markgraf jenem Kriegsvolke den Rückzug nicht mehr zu sperren gesinnt sei, hat sich Zürich^hchlosseu, das zu leisten, zu was es durch das Bündniß verpflichtet ist, und dem Markgrafen, wenn er^ Uunm Landen angegriffen werden sollte, Hülfe zu schicken, insofern Bern ein Gleiches thun wolle. Diesandten iwn Bern theilen die Ansicht von Zürich; weil aber die Sache noch nicht vor ihre höchste Gewalt' umneu »st, sind sie darauf angewiesen, blos zu referieren. Sobald Bern einen Entschluß gefaßt hat,f ^ darüber an Zürich berichten, damit dein Markgrafen unverzüglich geantwortet werden kann,/^"ukte, von denen das Bündniß keine Meldung thut, erregen in Bern einiges Bedenken; das^Zckchisiß derselben wird Zürich mitgetheilt und zugleich versprochen, den Bescheid darüber beförderlichZu cröffum. Basel und Schaffhausen würden es gern sehen, wenn das fremde Kriegsvolk aus dem... ^d fortzöge, damit Zürich und Bern mit der Hülfeleistung für den Markgrafen verschont blieben; leichtim andern Falle in und außerhalb des .Baterlandes Verwicklungen entstehen; die beiden StädteAchten sich Msitel berathen, diesem vorzubeugen. Die Hülfstruppen werden sich in Aarau ver-halb^" ^ Schafmatt nach Basel ziehen, da man ans diesem Wege bloS während einer

^ Stunde das solothurnische Gebiet berühren und daselbst durch keine Dörfer oder Pässe ziehen muß.sein soll davon benachrichtigt werden und alsdann dafür sorgen, wie er dem Volk den Paß in

^ -scmd verschaffe. Dieser Beschluß soll geheim gehalten werden, damit nicht da oder dort Hindernisse in^ lb'legt werden, ü». Die vorderösterreichische Regierung hat auf das Schreiben, das man wegen^'"brSdeten Mülhaüsischen Zusatzes an sie gerichtet ha', noch nicht geantwortet. Ohne Vergünstigung^crd > ^^ierung iann "i>er, wie die Gesandten Basels berichten, nicht wohl Volk nach Mülhausen gebracht^ird^^ ^uul die Pässe auf österreichischem Boden allenthalben mit starkeil Wachen besetzt sein sollen; daher»»d ^ einstweilen eingestellt. Basel wird Nachforschung halten, wie die Sachen im Elsaß stehen,halt>^ übrigen Städte davon benachrichtigen. Inzwischen soll jedes Ort seine 75 Mann gerüstet^"ie dieß von Bern bereits geschehen ist. Und da man abermals vernommen hat, daß Mülhausen' ^ ist gcgcil die geschehene Ermahnung vier Thore offen hält, so wird Zürich im Namen der vier