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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1620.

fremden Kriegsvolkes schicke, und dabei die Erwartung aussprechen, daß den Truppen der freie Pah werdegestattet werden. Sobald Zürich die Antwort der vorderösterreichischen Negierung zu Ensisbeüu erhalten hat,wird es einen Tag bestimmen, auf welchen jedes Ort seilte 75 Soldaten gerüstet halten und nach Baselschicken soll. Mülhausen wird ermahnt, inzwischen gute Wache zu halten und, um seilt Volk zu schonen,blos eilt oder zwei Thore offen zu lassen. Ob wegen des an den Grenzen der Eidgenossenschaft zu besor-genden Krieges eine gemeineidgenössische Tagsatzung allsgeschrieben werden soll, darüber ist man getheilterAnsicht. Zürich, Bern und Schaffhausen glauben, daß man sich nicht nur nicht »verde vergleichen könne»,sondern daß auch die papistischen Orte nach ihrem gewohnten Brauche andere Sachen auf die Bahn bringen wür-den, daß auch selbst eine eidgenössische Gesandtschaft bei den interessierten Parteien wellig Gutes schaffen würde.Basel ist der Ansicht, eine gemeineidgenössische Zusammenkunft sei hoch Vonnöthen, um sich zu unterreden, »utwelchen Mitteln einem allfälligen Angriff begegnet werden könne, oder man solle wenigstens deßhalb an Lucer»schreiben. «. 1) Zürich verliest das Schreiben, welches der König von Frankreich wegen des Tscherlizische»Geschäftes an die Städte Zürich, Basel und Schaffhausen gerichtet hat, ebenso eilt Schreiben des französische»Ambassadors, welches derselbe als Antwort auf die von den drei Städten allein geschehene Mahnung wege»der Zahlungen geschickt hat. Es wird beschlossen, die Angelegenheit der französischen Zahlungen auf nächsterBadischer Jahrrechnung ernstlich zu besprechen und darauf zu dringen, daß die besprochene Gesandtschaftabgeschickt werde, in der Hoffnung, daß wenn man auch nicht Alles erlange, dadurch doch viel Gutes aus-gerichtet und künftigen Beschwerlichkeiten vorgebeugt werden könnte. Das Schreiben des Königs zn beant-worten, wird dießmal nicht für nothwendig befunden; dagegen wird Zürich im Namen der drei Städte dasunbegründete, unwahrhaftige und trotzige Schreiben des Ambassadors beantworten und ihm seilte passionierteParteilichkeit nach Gebühr zu verstehen geben. Den übrigen Orten sollen voll dem Concept Copieen zwgestellt werden. 2) Zum Schluß berichtet Bern nochmals der Hauptsache nach über seinen Span mit Freiburgund bittet, daß »mu es bei dem bestehenden Burgrechte und den Verträgen schützen nud ihm im Nothfalltreuen Beistand leisten möge. Die übrigen Orte versprechen es ihm und bitten auch ihrerseits um getreuesAufsehen.

Zu «. Freiburg hatte im Laufe des Mai eiue Gesandtschaft, bestehend aus Heinrich Lambergcr, Ritter,und HanS Reiff, beide Alt-Burgcrmeistcr, an die sechs katholischen Orte und au den französischen und de»spanischen Ambassador geschickt, um denselben die Parteilichkeit des Spruche« der Sätze und die Unmöglich-keit der Annahme derselben von Seile Freiburgö vorzustellen, die Ambassadoren auchum Hülfe und Rachetrüwlich anzusprechen". (Staatsarchiv Freiburg: Justrnctioncnbnch Bd. 67.)

Cvnferenz der Schirmorte der Abtei Engelberg.

Weggis. Ende Mais.

Landesarchiv Nidwalden. Protokoll der Nöthen und der LanNeuthcn. Bd. 7. S. 212.

Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Gegenstand der Verhandlung ist der Streit Nidwaldcnö mit deinGotteshaus Eugclberg und die Besicgelung des LibellS von Seite Nidwaldcnö. Dieses instruiert,die Erläu-terung über die Beschwerdcpunkte des Libclls, ans welches die Herreu und Obern werden siegeln lassen, solle»die Gesandten nicht offenbaren, bis die Sache baß an ein End gemacht und verschrieben wird."