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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1620.

ISO.

.Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwakdcn.

Gersatt. ItiSV, IL. Mai.

Landcöarchiv Schwyz.

Gesandte: Uri. Emanucl Bcßler, Ritter, Landammaim und Pannerherr; Johann HeinrichZum Brunnen, Ritter, Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landammann; Gilg Ausdennauer, Seckel-meister. Nidwaldcn. Johann Lussi, Ritter, Landammann und Pannerherr; 5kaspar Leu, Ritter, desRaths.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgenheiten:

Vogtci Bcllcuz tc. »e. Art. 122124.

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Conferenz der V katholischen Orte.

Lueern. IVStt, tv. Mai.

Kaiitonsarchiv Z»n. Abschildbd. 11.

Gesandte: Lueern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schürpf, Ritter.Alt-Schultheiß und Stadthauptmanu; Nillaus Nazenhofer, Baumeister; Heinrich Cloos, Ritter, Venner, beidcdes Raths. Uri. Emanuel Bcßler, Ritter, Laudammann und Pannerherr; Johann Heinrich Zum Brmmc»,Statthalter. Schwhz. Gilg Frischherz, Landanunann; Christoph Schornv, Statthalter. Unterwalde'rMelchior Jmfeld, Landanunann und Pannerherr, von Obwalden. Zug. 5ionrad Zurlaitben, Amman»!Thoman Jta, Seckelmeister und des Raths.

». (S. u. Engelberg.) 5». (S. u. Lauis.) v. u. «I. (S. u. Sargans.) v. Da angezeigt lvir».daß bis auf nächste Pfingsten eine ansehnliche Summe Geldes ankommen wird zur Bezahlung der riicl-ständigen französischen Pensionen und zur Bewerkstelligung der Distributionen, will man einstweib'"zuwarten; sollte aber bis auf künftige badische Jahrrechnnng nichts bezahlt werden, so soll ein Ent-schluß wegen Abordnung einer Gesandtschaft an den König gefaßt werden, t. Lueern lind Schwhz s»^ihre Gesandten nach Glarns schicken, um die Glarner von dem den Katholischen sehr nachtheiligen Bündigmit Venedig alles Ernstes abzumahnen. sMan sehe den Entwurf dieses Bündnisses im Anhang 1.) zx-Gesandten von Obwalden eröffnen, daß es mit der Beatification des seligen Bruders Klaus nicht vorw^gehen wolle, weil man zu Rom auf das Geld sehe. Da die Kosten sebr groß seien und sie Obwalden alb»"zu schwer fallen, so erklären sie sich bereit, unter der Bedingung die Sache weiter zu betreiben, wen» ^übrigen Orte für die Kosten ebenfalls einstehen undgutherzige" Personen um Beisteuer angegangen werd«-'"'zugleich könnte man auch um Verringerung der Kosten gebührenden Ortes anhalten. Die Sache wirdHerreu und Obern referiert. I». Zu Baden soll darauf angetragen werden, daß man der des Praeticir^»»wegen gemachten Ordnung nachkomme, daß die neuen Landvögteden Eid und fdief Bewehsung derst'l^'gemäß erstatten."