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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1620.

Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, des Raths; Glado Weyerinanu, Zeugherr. Basel. Lukas Jsclitt,der Jüngere, des Raths; Hans Friedrich Nyhiner, ll. II. v., Stadtschreiber. Schaffhauscn. RochusGoßweiler, Burgermeister; Hans Konrad Peyer, Statthalter.

». Der Markgraf von Baden hält bei Zürich und Bern durch eine Gesandtschaft und ein Schreibenum die versprochene Hülfe an und bei Basel um den Durchzug. - Zürich eröffnet, der Markgraf liege iuder Union Namen und Kosten mit seinem Kriegsvvlk zu Feld und beabsichtige, dem kaiserlich-österreichische»Volk auch auf fremdein, des Reiches und Hauses Oesterreich, Boden, den Paß zu sperren; die Hülfcleistuugkönnte daher leicht so ausgelegt werden,, als ob man der Erbeinigung mit Oesterreich zuwiderhandle. I»diesem Fall würde den Eidgenossen das freie Commercium und die Salzzufuhr abgeschnitten, die Stadt Mül-hausen käme in allerlei Ungclegcnheitcn, und leicht würde man in den allgemeinen Krieg verwickelt, abgesehendavon, daß iu der Eidgenossenschaft selbst die Sachen hie und da ein gefährliches Aussehen haben. I»Betrachtung nun, daß, wenn die evangelischen Fürsten und Städte im Reich unterliegen sollten, es an dieevangelischen Orte der Eidgenossenschaft gehen würde; daß man aber, wenn sie obsiegten, im Fall ma»ihnen keine Hülfe geschickt hätte, auch keine von ihnen später erwarten dürfte und allerlei Vorwürfe zu ge-wärtigen hätte, will Zürich dem Markgrafen willfahren, insofern die übrigen drei Städte keine anderen Be-denken haben. Wenn auch nicht augegriffen, so sei doch der Markgraf durch die an seinen Grenzen auf-gehäuften Truppen bedroht. Im letzten Piemontesischen Kriege seien die katholischen Eidgenossen den mitihnen verbündeten Fürsten auch zugezogen, und der Markgraf habe bei dein Durchzug des spanischen Volkesdurch die Eidgenossenschaft seinen bundesgenössischeu Beistand angeboten; die Hülfstruppen sollen jedoch nurzum Schutze der niarkgräflichen Lande, nicht aber gegen das Haus Oesterreich verwendet werden. Beruhält die Sache für sehr wichtig. Zu der Hülfe fei man einstweilen nicht verpflichtet, da der Markgraf nochnicht angegriffen worden sei und auch in dem Bündnisse alle ältern Blinde undVerständnisse" sammt demheiligen Reich ausdrücklich vorbehalten seien, so daß zu besorgen sei, es möchten, wenn man der Erbeiniguugzuwider etwas gegen das Haus Oesterreich unternähme, allerlei Ungelegenheiten und nicht viel Glück darausentstehen. Basel ist der Ansicht, die Hülfelcistung sei der Erbeinigung zuwider. Wenn auch das Hülfs-volk in des Markgrafen Land bliebe, so würde derselbe doch dadurch in den Stand gesetzt, mit seinem Volkauf fremdem Boden Krieg zu führen, so daß man die Sache leicht so deuten könnte, als wolle man sichin die Union mischen und sich zu derselben schlagen. Und wenn dein fremden Volk der Paß gesperrt werde,so werde es sich beiderseits im Elsaß lagern, die Zufuhr der Früchte und des Salzes abschneide», uud dieFolge davon würde sein, daß die übrigen Orte der Eidgenossenschaft den evangelischen Städten die Schulddavon aufbürden würden. Ueberdieß würden für Mülhausen große Unannehmlichkeiten entstehen und auchfür die Orte, welche im Oesterreichischen Gefälle besitzen. Da endlich die Erbeiniguug sage, daß man gege»einander nichts vornehmen oder gestatten solle, woraus Krieg entstehen könnte, uud ein getreues Aufsehe»haben solle, damit kein Theil wider Recht beschwert werde, so glaubt Basel, daß man einen rechtmäßigen Gru»dhabe, die verlangte Hülfe zu verweigern. Wenn man ferner auf die Ehre Gottes und die Beförderung desEvangeliums hinweise, so könne man doch nicht einsehen, wie die Ehre Gottes gefördert werde, wenn »m»demjenigen zuwiderhandle, was man ewig und unverbrüchlich zu halten gelobt habe. Des Schmalkaldische»Krieges habe man sich auch nicht angenommen, obgleich man darum ersucht worden sei. Den Dnrchpahhält Basel gleichfalls für der Erbeinigung zuwiderlaufend, doch wünscht es hierüber die Meinung der ander»Städte zu vernehmen. Auch Schaffhausen hält die Hülfeleistung, zu der man einstweilen noch nicht ver-