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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1620.

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»Bern die Religion üben und brauchen nach seinem Gefallen"; dach soll es im Uebrigen bei den alten Rech-te", Freiheiten n. s. w. jedes Ortes bleiben. Die van Bern erwählten Sätze schlagen vor: Freiburg mögemit Bern ferner in der gemeinsamen Regierung bleiben; künftig mögen die beiden Stände, wenn sie gegen"»ander Beschwerden haben, nach Vorschrift des Bnrgrechts mit Obmann und Zusätzen verschen, den StreitMlich vergleichen oder rechtlich entscheideil lassen. Insistiert Freibnrg ans der Theilnng, so soll nach demBurgrecht die Sache erörtert und entschieden werden.

IIS.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lueern. 1320, 31. März.

Staatsarchiv Lucer». AM. äs anno UM. Bd. XIII. koi. 5t.

Gesandte: Nicht angegeben.

(S. n. Engelberg.) 1». (S. u. Lanis.) «. Landrichter van Niairt und andere verbannte Bündnerseilen etliche Klagpnnkte des Strafgerichtes zu Daves mit, warin es heißt, daß sie bei den fünf Orten umBall wider ihr Baterland angehalten hätten. Sie wünschen, man möchte ihnen eilten öffentlichen Schein^heilen, daß diese Zulage unwahr sei, und in diesem Sinne ein Schreiben an die Häupter der III BlindeAchten. Dem Ansuchen wird entsprachen. «>. Das Schreiben desvermeinten" böhmischen Königs an diefünf Drte wird abschriftlich in die Abschiede genvmmen. v. Die Regierung zu Ensisheim berichtet, daß de>iistarkgraf van Baden sin Namen der nnkathalischen llnion einiger Reiterei in kaiserlichen .uicnflen und den^icrtzrmHm der Städte im Elsaß den Paß über österreichischen Baden sperre. Man verdankt die Mit-klang und versichert, daß man alles erstatten werde, was die Erbeinigung verlange. 1. Die Sätze vonLucern und Schwhz berichten, was in Beziehung auf den Handel zwischen Bern und Freibnrg zu Baden^handelt Warden ist. Man nimmt den Bericht in den Abschied und antwortet Freibnrg, man habe ausve»r Abschied der Eanferenz mit Bedauern vernommen, daß es sich der Bagteien halber mit Bernstark"»gelassen und verschrieben habe", was schwerlich zri ändern sei, weßhalb es auf gütliche Mittel bedachth'ur möchte.

Man schcauch in dm Adschnittm Herrschasts- und SchimroMaugelcgcichcltm:

Lnndriogtci Lanis. I»- Snt. UV. Vczng von Salz und Korn.

^chir'iiwogtci Engclbcrg. An. 33.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Zürich. 132V, 31. März (21. a. K ).

Staatsarchiv Zürich. <Zost. XII. IM. kol. SM.

Gesandte: Zürich. Hans Nudalf Rahn, Burgermeister; Hans Heinrich Halzhalb, Bürgermeister;lH ans?) Esther, Seckelmeister; Hans Ulrich Wolf, Scckelmeister; Konrad Grcbel, Obmann. Bern. Franz