Februar 1620. 119
^bngeu Orte erklären sich dahin, daß man die Durchzüge entweder ganz einsteilen vder daß man auf eines'osstre Ordnung bedacht sein solle. Die katholischen Orte versprechen, wenn wegen des Dnrchpasses etwassie gelange, jedes Mal zeitig davon Nachricht zu geben. «Zl. Die Mnnzordnung, welche Zürich durch«lien Ausschuß hat anfertigen lassen, wird zur Begutachtung in die Abschiede genommen. «. Durch eine^gemeine Jnterpvsition hofft man'jdie Unruhen in den III Blinden zu stillen; die evangelischen Gesandten^ud aber deßhalb ohne Befehl. Zürich wird ein Schreiben an die Bünde entwerfen und das Concept Lu-^'0! zustellen; in der Canzlei Baden soll dann das Schreiben in aller Orte Namen ausgefertigt und den^ Bünden eingehändigt werden. (S. u. Thnrgan.)
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcichcitcn:
^"dgrasschaft Thiirgau. 1'. Art. 128. Abzug.
Zu ik. Der Vortrag ist vollständig abgedruckt im Archiv für schweiz. Geschichte Bd.I. S. 234—244.
Zu 1!». Das Schreiben ist abgedruckt im Archiv für schweiz. Geschichte Bd. 1. S. 246.
Zu «!. Zürich giebt dem Bürgermeister Nahn den 23. Februar a. K. die Instruction auf die nächstebadische Tagsatzuug, den Landschreibcr zu Baden anzuhalten, den Abschied so zu verbessern, wie er ergangenstll nämlich: „Wenn jemand um den Paß durch die Eidgenossenschaft zu werben und anzuhalten begehrte,daß man solches erstlich an meine gn. Herren zu Zürich langen lassen solle, damit dann hierum eine ge-meine Taglcistung angesehen werden und man sich darum der Gebühr und Nothdurft nach mit einander gc-meinlich crsprachen und bcrathschlagen kann." (Staatsarchiv Zürich. Jnstrnctivncnbuch tlost. Xll. 12. Fol. 311.)
Zu «il» Bedenken und Nathschlag etlicher verordneter Herren des Raths der Stadt Zürich, wie es in derjetzigen Zit mit der Münz gehalten werden möchte, darüber jedes Ort sein Meinung den Herren von Zü-rich zuschnben wird.
Goldsortcn.
Eine französische Sonncnkrone 33 gute Batzen, da allwcgen 15 gute Batzen oder. 60 gute Kreuzer eid-genössische Zürcherwährung für einen guten Gulden gerechnet werden. — Doppelte spanische Kronen 78 guteBatzen, einfache spanische Kronen 39 g. Btz., mailändischc, italienische, genuesische und savohischc doppelteKronen 75 g. Btz., italienische oder andere gemeine Kronen, Pisiolct genannt, 37^ g.Btz., ungarische undandere dergleichen Ducaten 44 g. Btz., vencdischc Dncaten, Zeechin genannt, 45 g. Btz., Portngaleser Kreuz-ducatcn 39 g. Btz., Goldgnldcn 32 g. Btz.
S ilbermünzen.
Gcnuescr Silberdonblen 36 g. Btz., Ducatoncn oder Silberkroncn 30 g. Btz., Philippslhaler oder Töl-PK 28 g.Btz., derselben Orth oder fünfter Thcit 5'/, g. Btz., Neichöthalcr 27 g. Btz., Gnldcnthaler 24 g. B.,^anzösischc Franken 10/2 g.V., französische Krcuzdickpfcnning 8'/z g.Btz., französische gemeine Dickpfenning^ g.Btz., eidgenössische und dergleichen Dickpfenning 6 g. Btz. —Es wird vorausgesetzt, daß alle diese Gold-und Silbersvrtcn ihr gehöriges Gewicht haben. Alle diejenigen Dicken, welche geringer sind, als daß „dieMark derselben an Fin oder Halt 12 Lot halte und nur 31 Stuck in der Ufzal ns eine Mark gangind,"sollen gänzlich verrufen sein. Verrufen sollen auch sein die neuen geringen Bemschcn oder Drcikreuzer, welchebiegen ihrer Kleinheit leicht zu erkennen sind. Zürich 4. Februar 1620. sDicse Münzordnung liegt beidein Lucerncrabschiede und den Abschieden der übrigen Orlc.j