Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
117
Einzelbild herunterladen
 

Februar 1620. 117

Schultheiß und Pannerherr; Oberst Heinrich Cloos, Ritter, Venner und des Raths. Uri. Einanuel Beß-Ritter, Landainmann und Pailnerherr; Hans Heinrich Zum Brunnen, Statthalter. Schwyz. Heinrich^edmg^ Alt-Landanlinann und Pannerherr; Christoph Schorno, Statthalter. Untcrwalden, AntonvuZuben, Landammann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Ritter, Landammanu und Landshauptmann,Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben; Ulrich Heggli (Eglin"), beide Ammänncr. Glarus. Fridolinussi, Landammann; Adam Böuiger, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jselin, des Raths; Hans Fricd-^ch Nyhincr, Stadtschreiber. Freiburg. Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister. Solvthurn.^uhanil vonRoll, Seckelmeister; Victor Hafner, Stadtschrciber. Schaffhausen. Rochus Goßwcilcr,^Allermeister; Hans Kvnrad Pehcr, Statthalter. Appenzell. Achatius Wiser, Landammann, von Jnner-'uden; Jvhannes Schliß, Landammann, von Außerrhoden.

Eidgenössische Begrlißung. Als Abgeordnete des Kaisers, des Erzherzogs Leopold und übriger'Uitmteressimer Erzherzoge zu Oesterreich erscheinen in der Versammlung der oberste Hauptmann und Land-R'ist der vorderösterreichischeil Lande, Frvbenius Graf zu Helfensteiu, Freiherr zu Gundolfingen; Johannlustoph Stadion, vorderösterreichischer Statthalter; Johann Reinhard voll Schauenburg, Landvogt^ der Ortenau, lind Or. Johailil Christian Schmidlin, alle Räthe des Erzherzogs Leopold. Die Gesandt-baft berichtet iveitlälifig über den Ursprung und den bisherigen Verlauf der böhmischen Rebellion und^ dann um getreue Haltung der Erbcinigung. Das Haus Oesterreich, insbesondere die vorderösterreichischeu'giermig, fMe ^ sich angelegen seill lassen, daß die Eidgenossenschaft und ihre Zugewandten bei allen0chwerlichen Zustünden nicht beleidigt oder bedrückt werden, und daß namentlich die Straßen, Gewerbe^ Hantierungen sicher erhalten bleiben. Abgeseheil von der Erbeinigung sei es schon wegen der guteilBarschaft besser, es mit dem Hause Oesterreich zu halten, als mit anderen weiter Entlegenen. Kricgs-das dem Kaiser in guter -Ordnung und ohne -alle Beleidigung zu Hülfe ziehe, möge man nicht an-^ oder verhindern, zunml da den Eidgenossen der Durchpaß durch die vorderösterreichischeil Lande jeder-^ uiit Darreichung der Victualien um die Gebühr erlaubt worden sei. Es wird den Abgeordneten die^'llchermig gegeben, daß man die Erbeinigung ihrem ganzen Inhalte nach wie bisher getreulich halteil^lc iil der Voraussetzung, daß auchsdas Halls Oesterreich derselben in allen Theilen nachkommen werde,kg' ^ Schreiben des französischen ordentlichen Ambassadors Mirvn verlesen, datiert Solothurn den

-Februar. Dem Könige, heißt es in dem Schreiben, thue die Fortdauer der Unruhen in den III Bün-leid. Mail spüre wohl, daß die Uebelgesiiiiiten daselbst, durch ausländische Practiken angestiftet und, vonFreren aus den Orten unterstützt, hoffentlich wider den Willen der Gesandten die Gewalt usurpiert haben.

Köisig ersucht deßhalb die Gesandten, dahin zu arbeiten, daß in den III Bünden der frühere Zustand^r hergestellt werde, damit die Bündnisse erhalteil, alle anderen dagegen, welche zu dieser Ullriche Berau-bung gegeben habeii, für immer »lögen beseitigt werden. Auch wünscht der König die baldige AusgleichungStreites zwischen Bern und Freiburg. Schließlich zeigt der Ambassador au, daß mau ihm versprochenb e, iii Balde eine Geldsumme zu Bezahlung und Gratisication derer zu schicken, welchen der Köllig schul-st sei. Wegen der Zahlung erinnert Glarus an die früher beschlossene Gesandtschaft und die bereits^inerte Instruction für dieselbe und findet es unpassend, daß der Ambassador die Bezahlung dieser GelderGratisication nenne, da dieselbe eine schuldige Pflicht sei; es wünscht, daß die Gesandtschaft abgehe.^ betreff derselben habeil die Gesandten der übrigen Orte keinen Befehl. Dem Ambassador soll geschrieben^den, daß man nichts davon wisse, daß von irgend jenmnd gefährliche Aufreizung ausgegangen sei; schrift-