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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1620.

des Raths. Freiburg. Heinrich Lambcrger, Ritter, Alt-Burgermeister, des Raths. Solothurn. Johannvon Noll, Seckelmcister, des Raths.

». 1) Zürich hat wegen der Durchzüge fremden Kriegsvolkes eine Tagsatzung nach Baden berufen.Die katholischen Orte sind nun der Ansicht, daß dieselbe nicht so sehr nothwendig gewesen wäre, daß Zürichbesser daran gethan hätte, vorher zu helfen, den Streit zwischen Bern und Freiburg beizulegen; dennochaber wollen sie nach Baden kommen. Auf derselben soll man zuerst auf die Beilegung jenes Streites dringen-2) In Betreff des andern Gegenstandes will man bei den Abschieden, namentlich bei dem von 1617 und deinMehr verbleiben, weil sich die Orte kraft der Erbeinigung dazu verpflichtet haben und die Sache das Hauptdes römischen Reiches betrifft, von dem die Orte ihre Regalien haben. Dagegen habe man sich zu beklage»/daß die Evangelischen fremdes Volk an die Grenzen der katholischen Orte gelegt und trotz vielen Mahnungenlange Zeit dort behalten jhaben; daß dasselbe durch die gemeinen und die den katholischen Orten eigene»Vvgteien ohne vorherige Begrüßung gezogen sei und von den Evangelischen die Unruhen in Bünden unter-halten werden. I». Jedes Ort soll den Gesandten nach Baden Befehl geben wegen der immer zunehmendenSteigerung der Münzen, wie auch deßhalb, daß die Dickpfenninge, die in der Eidgenossenschaft geprägt wer-den, gar gering an Gehalt sind, weil man die gehaltreichen in solche von geringerem Gehalte umprägstund soll sehen, welche Orte sich der Münzen halber vereinbaren wollen, v. (S. u. Thurgau.) «I. (S. u-Engelbcrg.) v. (S. u. Thurgau.) t". (S. u. Vier euuetb. Vvgteien überh.) A-. Da Herr von Schömberg/vom König von Frankreich zum obersten Finanzherrn erwählt, sich den Eidgenossen so günstig zeigt, soll ihi»dafür gedankt, zu dem Amt gratuliert und zugleich um Beförderung der ausstehenden Distributionen a»ge-halten werden. Ii. Glarus wird um eine Antwort ersucht auf das Schreiben, das man früher wegeil desvenetianischen Bündnisses all dasselbe gerichtet hat. (Man sehe im Anhang l.j Jngleichem wird auchder Gesandte von Solothurn ersucht, den Aiubassador Miron anzugchen, er möchte au seine guten Freund«-'ciil gleiches Abmahnungsschreiben erlassen, wie eines an Glarus erlassen worden sei, und sich die guten ausBünden vertriebenen Leute empfohlen halteil.

Mail sehe in den Abschnitten Herrschafts- und Schirmortsangelcgenhcitein

Landgrafschast TI»ingail. «. Art. 184. Anstände mit dem Bischof von Constanz.

^ ^ 65. Verkauf von Gerichtsherrschastcn.

Vier cmictli. Vogteicil ülicrli. 5. Art. 106. Kriegssachcn.

Schiriilvogtei Engelbcrg. «1» Art. 32.

Die Namen der Gesandten und der letzte Theil von I» sind dem Solothnrnereremplar entnommen.

Gemeineidgeuvssische Tag salzung der XIII Orte.

Baden. IVLtt, I«. Februar (Sonntag Scptuagcsima).

Staatsarchiv Zürich. Lost. XII. 1W. WI. SS8. Staatsarchiv Lticcr». Absch. <Iv anno 1020. Bd. XIII. tvl.2».

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Hans Georg Grcbel, des Raths. Bcr»-Franz Ludwig von Erlach; Hans Anton Tillier, beide des Raths. Lucern. Jakob Sonnenberg, Rill«^