November 1610.
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daß die Katholiken und auch etliche Protestanten nicht in das Mehr einwilligten. Haben die zwölf Apostel,N'n welchen wir den Glanben empfangen, das Mehr in dieser Welt gemacht, um die Leute zur Uebung ihrerReligion zu verbinden? Hat nicht der Cvnsens nach ihrer Predigt und Beredung dazu kommen müssen?^»e Burgerschaft ohne obrigkeitliche Gewalt ist nicht fundiert, einzelneu Personen in NeligionSsachen zu be-st sie». Religionssachen ist das Mehr eine Unterdrückung und eine Schmach, die Veranlassung gebenzu den Waffen zu greifen und ein ganzes Land in Unruhe zu bringen. Auf den Widerstand vonEeite Freiburgs hätte Bern mit demselben zu Nathe gehen sollen. Das Mehr ist ein Nothzwang und eineunerhörte Spoliation, was aus dem von Bern mir überschickten Discurs genugsam hervorgeht. Aus dem-stlben ersieht man, daß dem Pfarrer die Kirchenschlüssel genommen, ihm den katholischen Gottesdienst öffent-ksth oder heimlich zu verrichten verboten, die silbernen Kelche genommen und den Protestanten übergeben,^ Einkommen des Kirchenbaus confisciert worden ist. Rückerstattung ist das erste Erfordernis;. Um dentz'Nede» herzustellen, räth der König, daß man die Conscienz freistelle oder die Vogteien theile. Die Blinde,welche ^e Orte verbinden, sind da, um Unruhen, welche den ganzen Körper ergreifen, zu beschwichtigen.^U'jmige», welche diese Herrschaften au Bern und Freiburg cediert, haben das Recht, allfällige Streitigkeitenöu erörtern und in diesen; Fall wegen der Praetiken gebührende Information einzuziehen." — Dein König^ud soiue Ermahnung zur Einigkeit und den; Ambassador die anerbotene Jnterposition verdankt. — Frei-ug beruft sich aus den frühern Abschied »nd verlangt, zu Vermeidung künftigen Streites möchten die^'U'r Vogteien getheilt werden, wie schon früher von der Mehrzahl der Orte erkannt worden sei. —erns Gesandtschaft antwortet auf den Vortrag Mirons nicht, weil sie keinen Befehl dazu hat, stellt dies lvort ihren Obern anHein;, will bei den früher gegebenen Erklärungen und bei dem, was der Legativn^ll'vhl schriftlich als mündlich geantwörtet worden ist, verbleiben. Die Theilung ist, wie Bern glaubt, nicht"Nhwmdig, da Burgrechte und Verträge vorhanden sind, welche für alle Fälle gute Erläuterung geben,nin Freiburg sich wegen des Mehrs beschwert, so mag es die Sache vor denjenigen Nichter und Obmann^igen, dm der Vertrag von 1537 festseht. — Weil Bern die Theilung verweigert, so verlangt Freibnrg,M die eilf Orte in der Sache handeln, und das um so mehr, weil diese Vogteien beiden von den acht Ortenmäch übergeben worden sind, mit Versprechung ewiger Währschaft und daß sie damit schalte» und waltenunen. Das Mehr sei ungültig, weil erpraetieiert und den; Inhalt der Verträge zuwider. — Bern repli-Nach de»; Buchstaben der Verträge können die eilf Orte in dieser,Sache nicht Richter sein. Durch"Beschluß, welcher wegen der Theilung von einen; Theil der Orte gefaßt worden ist, läßt sich Bern nicht" Wollten die betreffenden Orte Freiburg dabei unterstütze», so protestiert Bern feierlich und schlägtNeckst dar. Zu verschiedene» Malen sind streitige Sachen von den; durch die Verträge bestimmten Ob-"'u; und den Sätzen entschieden worden; dabei soll eS auch jetzt verbleiben. Will Freibnrg, daß der Ob-u»d^"^ ^ ^ Mehrs Information einholen, so hat Bern nichts dagegen. Zürich, Basel
lbej erklären, daß sie nicht Befehl habe», Bern von den Verträgen und Briefen wegzuweisen;
aber das Mehr als erpraetieiert dargestellt werde, so könne man durch einen Ausschuß Informationkatholische» Orte sind der Ansicht, daß die Sache füglich vor gemeinen Eidgenossen behan-könne. Das beste Mittel, Mißverständnisse für immer zu beseitigen, sei eine gütliche TheilungNer Vogteien; die drei Städte, welche bei Bern viel vermöge», werden daher ersucht, Bern hiefür zuDa Berns Gesandtschaft hierauf nicht eintrete» kann und die drei Städte den Vorschlag inachen,^ Gesandtschaft nach Bern zu schicken, nachdem schon früher durch gleiche Sätze aus sechs Orten'zwischen
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