Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
96
Einzelbild herunterladen
 

96

October 1619.

auch berathen, vb man die nach Baden ausgeschriebene Tagsatzung besuchen wolle. An Zürich wirdschrieben, es möchte Bern ermahnen, mit bestimmtem Befehl zu erscheinen, vb es seinen Streit gütlich odckrechtlich erledige!? lassen wolle. ?». Da die ueugläubigen Orte öffentlich verlauten lassei?, daß sie gesinntseien, den? geworbenen italienischen Kriegsvolk den Weg zu versperre!?, und sie offenbar ein Auge ausPässe haben, so wird für nothwcndig erachtet, diese mit Zusätze«? zu versehe,?. Mai? läßt deßhalb den Ä»»bassadvr Casati ersuchen, daß der Gnbernatvr zu Mailand in? Namen des Königs diese Besatzungen erhalte»möchte, da dieß zu dessen Nutzen geschehe. Der Ambassador willigt ein, einen Zusatz zu Napperswhl v»»ungefähr hundert Mann noch außer der vvi? Schwhz schon angewiesenen Mannschaft zu unterhalten. DilWassel? desselben sollen vorausgeschickt und Zürich berichtet werden, es geschehe dieß, um das Landvolkdie Nachbar«? dieser Gegend vor Schaden zu bewahren. Oberst Cloos und Landammann Schilter sollen a»Iihrer Reise nach Baden ii? Bremgarten und Mellingen die nöthigcn Anordnungen treffe«?. Mit de«? kath»'lischen Glarnern soll durch vertraute Pcrsone«? gesprochen werden, wie sie die Neugläubige«? zurückhalte»könnte«? und ihnen hicfttr Hülfe von? Schlichen- und Muottathal aus angeboten werden. In? Fall ein^Auszuges wird man auch a«? Wallis schreibe«? und beide Regimenter i«? Frankreich und Piemont hcimmahnc»'Das Anerbieten des Junkers Hector vo«? Bervldingen und des Hauptmanns Tanner, zu Bewahrung de»Pässe eine Anzahl Leute zusammen zu bringen, wird angenommen und ihnen deßhalb Befehl ertheilt. MVersicherung des Nheinthals soll eine verständige Person aus de«? Orte» oder den? Nheinthal abgeord«^und deßhalb auch an den Grase«? vo«? Ems geschrieben werden. Oberst Cloos und Landammann Schillsolle«? mit Dr. Pflumer rede«?, daß der Bischof vo«? Constanz sei«? Volk auch-gerüstet halte, auf die kathol»scheu Gerichtsherren im Thurgau gutes Aufsehen habe und de«? Vogt zu Kaiserstuhl ermahne, zu den? Pal?daselbst gute Sorge zu trage«?. Gcge«? Zug erklärt man sich, wie man ihn? zu Hülfe kommen «volle. D"verlautet, Zürich habe eine«? Hauptmann mit einemverlorenen" Haufe«? abgeschickt, um in? Land herum ^rauben und zu brennen, so könnte man aus de«? ennetbirgischcn Unterthannen ebenfalls einen solche«? Hcuffckbilocn. Uebcr die Verproviantierung jedes Ortes wird man sich auf nächster Tagsatzung zu Lucern erkläre»'Ueber das Fahr zu Windisch, welches zur Grafschaft Bade«? gehöre«? sollte, aber bisher vo«? Bern besetzt g»'halte«? worden ist, soll bei de«? Amtleuten Nachfrage gehalten «verde». «. Was der französische AmbassadAauf die a«? ihn gestellte«? Begehre«?, auch Wege«? der Ankunft einer andern Summe Geldes und deren Ä>^theilung geantwortet hat, wird jeder Gesandte seinen Herren und Ober«? berichten. In Beziehnng auf da?Freiburgische Geschäft versichert der Ambassador, daß der König zur Verhinderung von Gewalt die inll^wendige Hülfe leiste«? werde, falls die Güte oder das Recht nicht verfange«? sollte. «I. Wie die Sachen i»de«? Bünden stehe«?, darüber hat der Landvogt zu Sargans abermals geschrieben, und es wird ihn? «viedckgeantwortet. Wie de«? Katholische«? und der Religion zu helfe«? sei, wird de»? Ambassador Casati und 1^'zur Verathschlagung übergeben. «. (S. u. Thurgau.)

Mm? sehe auch in? Abschnitte HerrschaftsangelegenheitciuLl?lld«Msschl?ft THIirgiUl. «. Art. 6-t, Verkauf von Gcrlchlshcrrschastcn.