October 1K19.
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N4.
Cvnfcrenz der IV evangelischen Städte.
Zürich. 1619, 9. October (29. September a. K.).
StantSarchiv Zürich. Kost. XII. INI. kul. Ü4N.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Bürgermeister; Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Hcin-Bräm, Statthalter; Hans Escher, Seckelmeistcr; Hans Georg Grevel; II. Müller, Baumeister. Bern,jemand.) Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere; Johann Friedrich Ryhiner, .7. II. D., Stadtschreiber.^Hatshausen. Hans Konrad Peher, Statthalter; sMatthänss Peher imHof, Seckelmeister.
Bern kann wegen der Herbstgeschäftc diese Evnferenz nicht besuchen; aus ebendemselben Grundewünscht es, das; die angesetzte gemeineidgenössische Tagsatznng um vierzehn Tage verschoben werde. Zürich5vird den sieben Orten schreiben, es möchte Bern dieser kurze Verzug gestattet werden. Weil Freibnrg be-ruhtet, das; das Mehr um die Religion in der Herrschaft Tscherliz nicht nach den Verträgen aufgenommen,dern durch Practikeu zu Stande gebracht worden sei, so dürfte eine gebührende Information durch De-putierte aus andern unparteiischen Orte», in gleicher Anzahl von beiden Religionen gewählt, um entwederu> deren Beisein oder in Anwesenheit von Abgeordnete» beider Städte über den Hergang Erkundigung ein-gehen, nicht unzweckmäßig sein. Eine solche gütliche Vergleichung sei dem Burgrecht Berus mit Freiburg"uht zuwider, zumal da das Vurgrecht Aenderungeu zulasse, und Bern könne alsdann bei seinen Verträgen'u>d Rechten desto nachdrücklicher geschirmt werden. Eine solche Vergleichung sei Bern nochmals anznratheu;u>u wenn Bern und Freiburg mit einander zu Krieg kämen, so würden Basel und Schaffhausen nach dem'g den übrigen Orten der Eidgenossenschaft bestehenden Bunde ihm nicht Hülfe leisten. Erst wenn die güt-^ Vergleichung erfolglos sei und man Bern bei seinen Rechten laut Burgrecht nicht verbleiben lassenu le, könne» Basel und Schasfhausen im Nothfall Hülfe leisten, um das Recht zu handhabe», sonst nicht;gl soll deßhalb ersucht werden, die gütliche Vermittlung anzunehmen. I». Da thcils wegen desFreiburgi-)u; Geschäfte uns andern Gründen, namentlich auch deßhalb, weil abermals ein Durchzug spanischen^gsvolkes durch die Eidgenossenschaft im Werk ist, mancherlei Gefahren drohen und die Prälaten inner-gb und außerhalb der Eidgenossenschaft „sich gefaßt machen", anerbietet Zürich im Nothfall getreue» Bei-lud »ach Inhalt der Bünde und wünscht zu vernehmen, was für Hülfe an Volk oder Geld geleistet würde,gu Zürich und Bern angegriffen werden sollten. Basel und Schaffhausen können keine bestimmte Ant-^ ertheilen, da sie instruiert sind, blos eine Erklärung in Betreff von Tscherliz abzugeben; ihre Obern^rden aber jederzeit das leisten, swas die Bünde verlangen. Da ohne Zweifel auch von den katholischengn Mvisst Verabredungen getroffen worden sind, so wird verabschiedet, daß man sich gegen einander^lftlich oder mündlich erklären wolle, welche Hülfe an Volk oder Geld man zu leisten geneigt sei, damitg" nicht erst im Fall der Roth einander darum ersuchen müsse. «. Zürich berichtet über die Unruhen ing Hl Bünden. In Folge der unordentlichen Procedur des Strafgerichtes zu Chur sei ein großer Theilg Fähnlein aus allen III. Bünden aufgebrochen und habe sich um die Stadt Chur gelagert und erhalteschlich Zuwachs. Sie begehren, daß die Gefangenen ..wieder auf freien Fuß gestellt, daß die durch das^fgericlst zu Thusis verbannten Personen ihnen eingehändigt und alle ungebührliche Gewalt und Tyrannei^itigt werde; die in der Stadt Chur rüsten sich zur Gegenwehr. Der durch das Strafgericht zu Chur
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