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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September und Oetober 1619.

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In Freiburg machen die Gesandteil auf dessen Beschwerde, daß das.Mehr durch Practikcn zu Standegckvmmen sei, de» Vorschlag, einen Ausschuß vou den beiden Orteil und aus deu Gesandteu zu tvähleu, welcherOrt und Stelle sich über das Zustandekonlnlen des Mehres erkundigen solle. Beril habe seine Geneigtheit dazu"usgcsprvchen, wolle iu Frieden leben oder das billige, gütliche Recht an die Hand nehmen. Freiburg willigt in^ 'lnfstellung etiles solcheil Ausschlisses ein, aber nicht um zu erfahren, ob die Uutcrthaneu das Mehr begehreil,bei welcher Religion sie zu bleibeil wünschen. Wenn Bern den Deputierten die Beilegung dieses Spanes"Ergeben »volle, so habe es kein Bedenken dagegen; wenn nicht, so soll beförderlichst eine Tagsatzung aus-öchhrieben und zu einer billigeil Theilung der Vogteieu »geschritten werden. Die von den Gesandteil begehrte^uferenz nimmt es nicht an.

,

Jahrrechmmg der die Vvgteien Bellenz, Bvllenz und Niviera regierenden 2°/- Stände.

Bcllenz. tttli), im September.

LandcSarchiv Schw>>z.

Gesandte: Uri. Walther Megnet. Schtvyz. Kaspar Blaser, Landweibel. Nidwaldcu. Kaspar^"gelberger, des Raths.

DaS Bcrhandcltc suidct sich im Nbschnitic HnrschaftZailgclegcnhcitcil!

^l»ei Vcllcnz u. Art. 10S-N6.

ML.

Cvnferenz der V katholischen Orte.

Geröan. 7. Oetober.

Staatsarchiv Luccr». Absch. So an»o isis. Bd. XII. lol. 97.

Gesandte: Luceru. Jakob Sonnenberg, Ritter, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Heinrich Clovs,Venner. Uri. Emanuel Beßler, Ritter, Landainnlaiin und Pannerherr; Johann KonradVeroldingen, Ritter, Alt-Landammann. Schwhz. Jost Schilter, Landainmann; Christoph Schorn»,«. Schalter. Nnterwalden. Anton Von Zuben, Landainnlann, von Obwaldcn; Johanil Lussi,^niidainmann, von Nidtvalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Ulrich Heggli, Alt-Ammanu.Diese Zusainnlenkunft ist des neuen, den Katholischen gefährlichen Aufruhrs iu Bünden und auchRudrerLällfe" wegen ausgeschrieben worden. Freiburg berichtet, was sich ferner seines Spans halberst! Zugetragen habe. Es wird einhellig für nvthwendig erachtet, daß sämmtliche katholische Orte sich uäch-^^^mmcln, um abzureden, wie jedes Ort sich zu verhalten habe, falls Gewalt angewendet oder ein^ ^'fall unternommen würde. Der Tag wird nach Lueeru auf den 13. Oetober angesetzt. Man kann alsdann