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September 1619.
SO.
Confcrenz von Bern und Freiburg.
Petterlingen. IKI9, 9. September.
Staatsarchiv Ben». JnstrucNonenbuch U. S.-tkS. Kantonsarchiv Frcidura. RathSprvwcvll vom k. Siptember.
Gesandte: Bern. Abraham Stürler, Seckelmcister wälschen Landes; Anton Tillicr; Hans NudolsHorn, alle des Raths. Frciburg. sJakob?ss Bumann, Seckelnreister; dte beiden Generaleommissarie»X. Gerwer und Pancratius Python; als Ersatzmann, wenn Letzterer nicht reisen kann, wird des Grangcsbezeichnet.
I. „Zu Erörterung der zwischen beiden Stetten Hangenden Spänen habendi sye svon Bcrn^ mciiic»
Herren sFreiburg^s Tag angestellt uff Sontag künftig zu Pättcrlingcn Abends an der Herberg daselbst zu crschynen
Soll man den Tag besuchen,... aber mit andres daselbst fürncmmen dann den Span von Pätterlingen und Donipicrreund andere civilische Span, die syn mögen. Dazu sind geordnet Hr.Seckelmcister, Hr. Bumann und die beide»Generale Germer und Pittung; wan Pittung nit ryten mag, Hr. des Grangeö." — „Vom Tschcrlizischen Span s»tman daselbs nit reden."
II. In der NathSsitzung von Bern vom 27. August (a. K.) wird angezeigt, daß auf dieser ConfcrcnZverhandelt werden sollen: der Span zwischen Dompierre und Petterlingen, der Span an dem Ort en BruietsBritss; Bern erklärt zugleich, daß eö nichts unterlassen werde, was zu Erhaltung und Fortpflanzung alt-eidgenössischer Treue, brüderlicher Liebe und bürgerlicher Freundschaft diene. Den Span von Donipicrre solle»die Gesandten ausmachen, was über die andern vorgebracht wird, anhören und referieren. — Ein Abschied hatsich nicht auffinden lassen.
SU.
Gesandtschaft im Namen der XI Orte nach Bern nnd Freiburg.
Bern. 1K19, 19. September. Freibnrg. S3. September (n. K ).
Staatsarchiv Zürich. Tr. 1t0. Staatsarchiv Bern. Freiburg Buch .V/v. S.Mii und im RathSmanuai-.
Gesandle: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister. Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, des Raths'Schwyz. Christoph Schorno, des Raths. Basel. Hans Friedrich fliyhiner, Stadtschreiber. So lothur»'Johann von Noll, Seckelmcister. SchUffhausen. Heinrich Schwartz, Burgermeister.
I. Nachdem in Bern der Vortrag der Gesandten wegen der Beschwerden Frciburgs Mr das von Ber»zu Poliez-le-graud, Pentheraz und Assens aufgenommene Mehr vor kleinein und großem Ruthe angehtworden ist, wird denselben eine Antwort folgenden Inhalts gegeben und in einem Schreiben an Zürich v»»'21. September (11. a. K.) niedergelegt. Bern wolle bei dein alten Vurgrecht, den Verträgen, Briefen u»dSiegeln verbleiben, namentlich bei dem 1537 und 1541 errichteten und von vier Orten besiegelten, welchedeutlich sage, was für ein Weg bei dergleichen Mißverständnissen einzuschlagen sei, und wünsche von d<»'Orten dabei geschützt zu werden. Daß beim Aufnehmen des Mehrcs, wie Freiburg behaupte, Ungebührlich^gegen die Sacramente, Kreuze, Bilder und andere Kirchensachen begangen worden sei, davon wisse es nichts'Es erbiete sich zur Freundlichkeit und, wenn diese erfolglos sei, zum Recht. >