August 1619.
mstv si!! Ho.i><mn.quch<Mf A^chjNichiMrsge.Hnkatholische .eidgcnössischc;Orte. durch daö Mittel-dcS MarkgrafonM?lini ^W^tM^zMie^KMi^ndeuZFürsten.. im .Ae.lch Korrespondenz haben, auf das; sie, .wofern es von-;. iN.öthen.... 'dyrck..;B>M. üher. Mein. setzen, oder wo sie von der österreichischen Festung zu Dreifach verhindert;.^pzürden^ im .^sa^ter>.Iiln:ioy-.zgl.^^.-.zfthM.' .. . .. . .->!..,-...-.A
Zudem weil die katholischen Orte von Frciburg und Solothnrn die Deiner und die fünf katholischen Orte,^/die von Zürich ab- und hinter sich halten tonnen, das; sie den linierten zu Hilfe nicht ausziehen, so werden^ " Basel mid'Schasfhauscn gleickwr 'Gestalt auch still bleiben.
^ yoniiMcnstÄff^iH <ÄÄde der katholischen Union auch ein Verständnis; mit den kätho-'Ü.' lischest Eidgenossen habest;' damit in Zeit ddr Noih dieses Auf- oder Hintcrsichhalten der Unkatholischen cr-'j--l ' fofge,'-ist Atisthbn, dast' man in Erfahrung gekonimcn, daß dieses'eine ZnsammcstknüpfuNg ist der HoÜandiwi^ch« istUV'tVcchedißcrit tstit-deli Unrekten im Reich,-'den unkätholischen Eidgcndssen ustd den Böhcim'erst, auch An-^?ick deren,-so diel katholischen beschädigen können. ia n' un . . . o. ,.i - st : - -- tchitt
i>7> ' e ' .Wird hcrhalbcwsthnMch-und nothwendig 'sein, ehe dieß Geschäft bei de« Oberkeitena der katholischen^uz Drtö angebracht, werde.r daß Mv. 5^t. 'dcro Gesandten, so dießmal am römischen Hos ist, darum anrede undoid . W.u^Mrch.und .dervi^aiholstch^n Religion Dienst dessen berichte^ wie dann an.anderen, gebührenden lOrMa<9-; AMdMng,.bescheKen,^ .mit Hoffnuzrg, daß solches bei gcmclten katholischen. Orten werde zu erhalten seichu.. weil man anderes nicht begehrt, dann daß im Fall die katholischen Univnöstände feindlich von den WidM,.h-^chern. angetastet würden, sie ihre »»katholischen Miteidgcnosscn abhalten, wie dann die Union ein Gleiches... gegen ihnen den katholischen Orten anerbietet." ... .
Lisi Mg .ilstnr gsto stnmiM NN)S> min lw<Z?nchsis. unstrM chru: K.'nnl'w'lK G.-ol ueimch-chchustioM-nin 6.ß «« Der vergleich wurde zu Sitten den 16. Juni ltllg unter dem Obmann Niklanö KalhermatteWWallis, folgenden Inhalts gemacht: Alle Stöße, Späne und Streitigkeiten, wie auch,alle Irrungen und Gebrechen, alle Abschiede, welche wegen dieser streitigen Sache ergangen sind, sollen auf- ,^ .gehoben und dadurch Ruhe und Friede wiederhergestellt sein. Beide Thcile bleiben bei ihren Immunitäten,Brechten, Bündnissen' und Freiheiten. Die Landschaft crkcstnt den Bischof Hildebrand und seine sstachfotgcr^^alS ihren Bischof,'als Preistet und 'Graf in Wallis an, wie cS seine Vorgänger gewesen sind; wird darst^her ciUe obdr ändere Theil beeinträchtigt, so soll die Landschaft.sich deck Bedrängten anstchmen. Wegen dcs^"''b litöhcr-'Vorgefallcncn soll kein Thcil gegen den andern etwas in Ungutcni vornehmen oder Rache suchest^''-'-Jederistänn soll sich! dem-wahren; alten katholischen, apostolischen und röinischen-Glauben gemäß-chrbärltch^" -z u Beförderung-.der-Einigkeit verhälteu; zilgleich werden auch in Kraft - dieses-BerlragS alle Und jede frühÄ'^der katholischen Religion halben errichteten Verträge und Abschiede erneuert und bestätigt, namentlich daß-männiglich seine Kinder oder die ihm ästpertkautc'Jugend in keine nenglästbischen Schulen schicken, die bereitsin solchen sich besiiidenhek-'zutiickziehcn,- solle, unter Androhung der in jenen Abschieden statuierten Strafetendlich sollen auch die jährlichen munstiila dasuum bei Strafe beobachtet werden. (KaUtonsärchiv Freibnrg^Solothnrncr u. s. w. Abschiede. Bd. 72.) ' ' .vi»«'/ i
-- ,im jz.;
Cbllferenz der. IV evangelischem Städte.
Zürich. 13. August (3 a.K.).
Staatsarchiv Zürich, twst. Xlt, IN». WI. sog.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Holzhalb, Burgermeister; Haus Rudolf Nahn, Burgermeister;
Heinrich Vräm, Statthalter; Hans Escher, Seckelmeister; Hans Ulrich Wolf, Seckelmeister; Konrad Grebel,