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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juli 1619.

Mron ist ein Schreiben eingelaufen, worin derselbe Mittheilung von dein in Frankreich abgeschlossenen Friede»wacht und beifügt, daß dieser ein Mittel sein werde, um die Betreffenden für die ausstehenden Zahlungc»zufrieden zu stellen. Da nun etliche Friedgelder und Pensionen schon verfallen sind und dergleichen Capitalie»mit vielen Zinsen noch ausstehen und, obgleich Oberste und Hauptleute Gut und Blut für die Krone Frank-reich eingesetzt und der frühere König 400,000 Kronen und noch außerordentliche Mittel zur Bezahlungangewiesen hat, immer nur leere Versprechungen gemacht worden sind, so wird unter Natisicationsvorbehaltbeschlossen, eine Gesandtschaft der XIII Orte an den König zu schicken. Die Botschaft jedes Ortes soll sichnicht stärker dann selb dritt den 11. August in der Herberge in Solothurn einfinden, wo man den Ambassadorum ein Empfehlungsschreiben ersuchen wird, um alsdann sofort nach Frankreich abzureisen. Die Gesandte»erhalten folgende Instruction: Zuerst beglückwünschen sie den König, daß durch seine Fürsichtigkeit dicEmpörung in seinem Lande gestillt worden sei; dann eröffnen sie ihm, daß es bekannt sei, mit welche»'Eifer die Eidgenossen Frankreich in seinen Nöthen beigestanden seien, zumal bei Lebzeiten König Heinrichs desGroßen. Im Jahr 1602 und 1604 habe derselbe zu Bezahlung der Schulden jährlich 400,000 Krone»versprochen und noch andere außergewöhnliche Mittel in Aussicht gestellt; die Distributionen seien aberkümmerlich seit zwei oder mehr Jahren ansgetheilt worden; von außergewöhnlichen Mitteln, die als solchevon den Parlamenten vcrificiert worden, habe man wenig oder nichts erhalten; die Obersten, die Hauptleullund übrigen Ansprecher steckten in Schulden. Was sie bisweilen empfangen hätten, sei zuwider den Contraeten nicht in französischen Sorten bezahlt worden, sondern in ausländischen, zu höheren Preisen als diejenige»,die in Frankreich gäng und gäb seien. Der König werde gebeten, Ordnung zu schaffen, damit die aus'stehenden Zahlungen unverzüglich in die Eidgenossenschaft geschickt werden können. Jedes Ort hat seine»Abgeordneten die Summe der von den Einzelnen angesprochenen Gelder einzugeben; die Kaufleute »»^Gardeknechte in Frankreich sollen bei ihren Privilegien geschützt werden. Mehrere Orte haben weg»»!der Gesandtschaft keinen Befehl; tveil man jedoch dieselbe für gut und nützlich hält, so hofft nn»hdoch, es werde sich kein Ort entziehen. «I. Die katholischen Glarncr erinnern an den noch unerörtert»»Landspan, den sie mit ihren evangelischen Landleuten haben, und ersuchen, ihnen zum unparteiischen Ztechkzu verhelfen und Zeit und Malstatt zu bezeichnen. Es wird beschlossen, bei dem 1616 gemachten Abschi^zu verbleiben. Demgemäß sollen die beiden Parteien in Glaru.' bis nächstkiinftigen Barthvlomäi a. 6kgaus den Städten Zürich und Lucern Vermittler wühlen, welche in ihr Land reisen nnd alle möglichenan die Hand nehmen werden, um einen Vergleich herbeizuführen, indem zu hoffen ist, es werde durch ^göttliche Gnade und der Abgeordneten einsiges Bemühen die Sache zu gutem Ende geführt werden. We»»die Parteien bis zu dem festgesetzten Termin die Vermittler nicht ernennen, so sollen Zürich und Lueernselber thun; diese werden alsdann ohne weiteres nach Glarus gehen. Ist ihre Mission ohne Erfolg, b'können sich die Parteien wieder an die Tagsatzung wenden, wo ihnen den Blinden gemäß zum Rechteverhelfen werden. «. Nri bittet um Feuster und Wappen in sein erneuertes Schützenhaus, desgleichen st^!Martin Trost) und Bartholomäus Gering in deren renovierte Wirthshäuser; Zürich bittet um solche für Ha'^Heinrich Frytag, Wirth zur Krone in Zürich, der seine Wirthschaft mit großen Kosten ausgebaut hat. t. ^wird ein Schreiben des französischeil Ambassadors aus Solothurn von: 8. Juli verlesen, welchesziemlich anmaßendem Tone gehalten ist und den Zweck hat, die an den König beschlosseile Gesandtschast-abordnung rückgängig zu machen.Es ist dies; Mal, heißt es in dem Schreiben, wenig Apparenz vorhateine solche Deliberation anzutreten. Mehrere Orte, die zu mir geschickt, haben Zahlungen erhalten; es st^