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Mai 1619.
GG.
Gesandte der katholischen Orte vor dem allgemeinen Beitag der M Bünde.
Chur. tMS, »I Mai.
Ka»to»Sacn'!iv Solothur». Besondere Abschiede ic. von Idvü—UM,
Gesandte: Lucern. Gilg Fleckenstein, des Raths, Uri. Melchior Meguet, Alt-Landammann, Lands-Hauptmann und des Raths. Schwyz. Gilg Frischherz. Untcrwaldcn, Anton Von Zuben, Landammann,von Obwalden; Hans Leu, Ritter, Landammann, von Nidwalden, Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter;Ulrich Heggli, Alt-Ammann, des Raths. Freiburg, Franz von Affry, des Raths. Solothurn. VictorHafner, Stadtschrciber. Im Namen des französischen Ambassadvrs: Heinrich Wallier.
Jin Nameii sümintlicher Gesandten wird ein den 27. Mai von denselben genehmigter Vortrag folgendenInhalts vor, dem allgemeinen zu Chur versammelten Vcitag der III Bünde gehalten: Nachdem die Ge- ^sandten darüber Klage geführt haben, daß die Freundschaft und die eidgenössische „Gutherzigkeit" gewichen,daß das im verflossenen November von der Tagsatzung von Baden aus den Gemeinden zugeschickte Schrei- iben von dem Strafgerichte Hinterhalten worden sei, daß die Boten, welche darauf dieses Schreiben indie Gemeinden brachten, sich schwere Verfolgung zugezogen haben; daß ferner gegen die katholischen Ortenamentlich von den Canzeln herab Erbitterung gepredigt werde, indem man vorgebe, dieselben gingen mitMachinationen um, so lassen die Gesandten jenes Schreiben vom November 1618 vor der Versammlungvorlesen, damit männiglich die Wahrheit höre. Alsdann geben sie den Bündnern den Rath, dergleichen un-ordentliche Proceduren, wie sie unlängst vorgekommen, künftig nicht mehr stattfinden zu lassen, noch Personett,welche an der weltlichen Negierung keinen Anthcil haben sollen, an die Spitze zu stellen. Sie möchten die Ehren-personen, welche das Land hätten verlassen müssen, wieder zu Gnaden annehmen und ihnen ein unparteiischesRecht angedeihcn lassen; dann könnten sie jederzeit der guten Dienste ihrer Bundesgenossen sicher sein. fsMAmbassadvr Miron erläßt zugleich auch den 16. Mai ein Schreiben an die Bünde, in welchem er eben die-selben Rüthe giebt und auch betont, daß sie das vom Bischof verlassene Bisthum Chur wiederherstelle»,den Bischof in all seine Nechtsame einsetzen sollen. Landesarchiv Schwyz: Graubünden 76. Il.s
Anmerkung. 1) Im Landesarchiv Schwyz (Granbündcn 76 ll.) liegt „eine kurze Verzeichnus, was uns dervon sieden katholischen Orten Gesandten in die drei Pündt begägnct tninguam momorinliter". Nach diesen'Berichte kommen die Gesandten am 24. Mai in Chur an. Die Gesandten von Zürich und Bern wäre»schon in Chur, die Gesandtschaft von Glarns kam zu spät. Die katholischen Gesandten erhielten eine Cos»'des Vortrags derer von Zürich und Bern; sie glaubten wahrzunehmen, daß Bern mit Zürich nicht überein-stimme, namentlich nachdem sie die einen Prädicanten betreffenden Vorgänge genauer in Erfahrunggebracht hätten. Die Gesandten von Zürich und Bern hatten sich anfangs entschlossen, heimzureisen, wenndie katholischen Gesandten ankämen; Bern reiste wirklich ab; die zürcherischen warteten noch den Vortragder katholischen Gesandten ab. Die von Zürich, Bern und Glarus richteten ein „ziemlich starkes" Schreibenan die Fähnlein zu EmS, des Inhalts, daß sie sich heimbegeben und ein unparteiisches Gericht erwartensollten. Die Fähnlein antworteten: „sie hätten sie nicht beschickt und sie hätten ihnen keine Ordnung g"schaffen." Den 31. Mai hielten die Gesandten und Wallier ihre Vorträge. Nachdem die Gesandten abg^treten waren, rotteten sich die von Vattenas (?) zusammen, umgaben dasRathhaus und nahmen den NichtsJodcr (von Casutt), welcher im vorigen Strafgericht zu Thusts Richter gewesen war, in der Nathsstub°