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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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April 1619.

dessen bespricht man sich mit ihm über die Zahl und „Bestellung" der Zusätzcr. und «I. (S. unterBellenz w.) «. Jedes Ort soll dessen eingedenk sein, was die Gesandtschaft von Schwyz angezogen hat wegendes vom Grafen vonHobencms zugekommenen Schreibens; darüber soll jedes Ort auf die nächste fünfbrtischeTagsatzung instruieren.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelegenhcitcn:

Vogtei Vcllenz zc. i», e, «l. Art. öt-S3. >

Couferetiz der evangelischen Städte und Orte, nebst Mülhausen.

Aarau. llttS, 17. April a K.)

StliatöarchiN jjürich. kikst. XI I. >»!>. fo>. UN.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Heinrich Bräm, Statthalter und des Raths.Bern. Franz Ludwig von Erlach, Herr zu Spicz; Glado Weyerman, beide des Raths. Glarus. AdamBöninger, Alt-Landainmann. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Johann FriedrichNyhiner, .7. 77. v., Stadtschreiber. Schaffhausen. Hans Konrad Peyer, Statthalter und des Raths.Appenzell-Außerrhoden. Konrad Zellwegcr, Landainmann. Mülhausen. Hans Georg Zichle,Stadtschreiber; Riklaus Härder, des Raths.

Bon verschiedenen Orten sind Berichte gekommen, daß nicht allein in Italien, sondern auch anderswogroße Kriegsvorbereitungen gemacht werden, nnd daß insbesondere in das Elsaß schon 1(X)l) Kürassiere ge-kommen seien, denen noch eine bedeutende Anzahl Kriegsvvlk nachfolgen soll. Daher bitten die Orteeinander um eidgenössisches Aufseheil und für den Fall der Roth um allen möglichen Beistand, da, wennPractiken gegen die Evangelischen gemacht werden, zu besorgen sei, daß auch ihre „Widerwärtigen" in derEidgenossenschaft etwas Gewaltthätiges unternehmen, nachdem sie schon jezt gegen eidgenössischen Brauch in ihrenLanden Wachen aufgestellt nnd Volk an die Pässe und Grenzen verlegt haben nnd darauf ausgehen, dasEvangelium hie und da auszurotten und durch ihre Gesandten in Italien bei dein Papste und an andernOrten, wie man davon sichern Bericht hat, lim Hülfe und Geld gegen die Evangelischen in der Eidgenossen-schaft angehalten haben. Die Gesandteil erklären sich in Folge dessen dahin, daß, wenn ein Ort widerRecht und Billigkeit angegriffen werde, ihm die übrigen mit Leib, Gut und Blut beistehen werden. Jedes Ortwird die Seinigen nach Rothdurft rüsten nnd bereit halte», k». 1) Obgleich die fünf Orte von einem möglichenDurchzug fremden Kriegsvolkcs nichts wissen wollen, so ist doch nicht wobl zu trauen. Wegen des um dieEidgenossenschaft liegenden Kriegsvolkes soll daher eine Tagsatzung der XIII Orte nach Baden angesetztwerden, damit man sich mit den papistischen Orten wegen des Durchpasses besprechen und der aufgestelltenWachen halber sich beklagen könne. Mi allein Ernst soll man dahin wirken, daß die Durchzüge durch die ge-meinen Herrschaften verhindert werden, nnd daß es bei dem oer Durchzüge wegen ergangenen Abschiede seinVerbleiben habe. 2) Basel zeigt an, daß der Markgraf von Baden dem im Elsaß liegenden Kriegsvolk denDurchzug durch sein Land nicht gestatten wolle, so daß dasselbe wahrscheinlich gezwungen sein »verde, denWeg durch das Gebiet von Basel zu nehmen. Basel bittet daher um Rath, »vre es sich in dieser Gefahr