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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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Januar 1619.

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Zürich ewiges Burgrecht hat, abzukaufen begehre und schau 509,099 fl. darauf geboten und dem Grafen ver-sprochen habe, daß er nichts desto weniger (im Besitz?) verbleiben und des Spaniers Gubcrnator sein solle. JedeStadt wird daher ersucht, ans solche und andere Sachen der Art ein wachsames Auge zu haben und, falls manetwas erfahre, es den übrigen Städten mitzutheilcn, damit man, wenn es vonuöthen sei, auch der Union hierüberBericht geben könne, t . Es werdeil die beiden Schreiben zur Sprache gebracht, welche die vier Städtewegen des von den sieben Orten gefaßten Mißtrauens an den König von Frankreich und den Herzog vonSavoyen gerichtet haben. Ob diese Schreiben überantwortet worden sind oder nicht, darüber will manwcht durch eigene Boten oder schriftlich Nachforschung halten, weil man keine Antwort begehrt hat und manüberdies; weiß) daß das Schreiben an den Köllig dem Secretär desselben, dem Herrn von Puisieulx, über-gaben wurde. Dagegen wird gewünscht, daß die Herren von Bern bei ihren bekannten Privatpersonen amsavohischen Hof nachforschen, ob das Schreiben dem Herzog überantwortet worden und welches dessen Mei-nung darüber sei. Zürich berichtet, seit geraumer Zeit bestehe zwischen dein Prälaten von St. Gallenu»d dessen evangelischen Unterthanen in der Grafschaft Tvggeuburg Streit und Rechtsübung, weil der PrälatEvangelischen die bisher geineinsame Benutzung der Taufsteine nicht mehr gestatten wolle. (Der Abt^'langte, daß die Evangelischen auß dem Deckel der Taufsteine die Taufe verrichten sollten.) Schwhz sowohlaW die evangelischen Glarner hätten einen Rechtsspruch gethan, die Papisten aber hütteil bei dem Urtheil nichtlchen wollen; der Abt wolle sich nun mit dem Elltscheid von Schwhz behelfen, die evangelischen Toggen-burgcr mit dein von Glarus. Die evangelischen Glarner habe der Abt in einem Schreiben so „angetastetw>d taxiert," daß sie veranlaßt worden seien, ihm gebührend zu antworten. Die Gesandten von Bern, Baselund Schaffhausen sind ohne Instruction. Zürich und Lueern, die mit Schwhz und Glarus Schirmherren des^vttcshauses St. Gallen sind, sollen nun sich des Handels annehmen und denselben zu schlichten suchen. Eswird nvthwendig erachtet, daß die evangelischen Warner das mitgetheilte Antwortschreiben an den Abt deniselben»ukoinmen lasse». Was durch die zwei Gesandten vom Zülpich und Basel vor kurzer Zeit z>i Mülhausenbrrhandrlt worden ist, das vernehmen die Ehrengesandten aus der von Junker Hans Georg Grevel und^'Un Lukas Jselin bei dieser Zusanlmenkunft gethanen Relation und dem darüber verfertigten Abschied undwideren deßwegen eingelegten Schriften. Weil hoch vonnöthen ist, daß mit Ernst zu dieser Sache gethanwerde, zch mied jedes Ort seine Gesandten für die nächste Zusammenkunft darüber instruieren. Ii. Die-Wiiigen, welche Güter aus Italien nach den Niederlanden fertigen, klageil, daß an den österreichischen Zoll-ätten der Zoll um die Hälfte gesteigert worden sei. Zürich soll in aller Orte Namen an die vorderöster-^ichischc Regierung zu Ensisheim schreiben und sie ermahnen, solche Neuerung abzustellen, da die Fuhrleutegezwungen wären, eine andere Straße zu wählen, was dem kaiserlichen Zoll und gemeiner Eidgenosscn-schadeil würde.

Zu Bern sichert schon in einem Schreiben vom 12. Dccembcr (a. K ) 16>3 n»d vom 4. Jannar 1619, Zürich vom^-Januar, die vier evangelischen Städte vom 9. Januar, auch Wallis vom 16. Jannar Hülfe zu. (Kantonsarchiv in Uhnr.j

Zu I>» (). In diesem Schreiben werden die Bedrängnisse der Gvangclischcn in Lohmen geschildert und wird aus die Urheberderselben hingewiesen. In dieser Beziehung heißt es darin: „Bei dieser von Neuem erlangten, hoch erwünschten Rcligionslibcrtät(durch den Majcstätsbricf Rudolfs Ii und dessen Bestätigung durch Matthias) haben wir gern vergessen aller der Injurien, sovon unsrcr Widerpart zwar viel Jahre »ach einander, in denen sie die Gütigkeit unsrer srommen Könige mißbraucht, über-handen und allhicr zu erzählen unmöglich, bis endlich ans nnnachläßlichcs Antreiben der landvcrdcrblichcn jesuitischen Sectc durchetliche Ihrer Majestät böse und der evangelischen Religion gehässige Räthe uns solche pvrsocmtionvs ausgeladen, das wir nothwendigdu Mittel, wie unsere damals eilend gefertigte im Druck außgcgaugcne ^poloxia, davon ein ärcmplar hiebci ausweisen thut'