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Januar 1619.
ergreife» und der Grund solches Nebels, nämlich die ganze jesuitische Rotte ans siinf in diesem Königreich gehabte» stattliche»LollsAiis ans ewig erheben und eliminircn müsse», ans welcher Anstisstung besagte unsere Religionsfeindc, so Ihre Majestätgleichsam ganz umgeben haben, so viel erpracticirt, daß in Ihrer Majestät Namen dich unschuldige Königreich durch ein gcwast!tiges Kriegsvolck angefallen, mit Feuer und Schwert dermaßen verderbet, daß solches kaum durch Historien den fremden Nationenfür beglanbt tvird können beigebracht werden." DcnSchluß bilden folgende Worte: „Wann wir uns dann gntcrmaßen erinnernund zu Gemüth führen, was die ansehnlichen Ikssxublioaz der mächtigen löblichen Schweizer Eidgenossenschaft bald anfangs dclvon Gott vcrliehnen Reformation der christlichen Religion für einen tresslichcn Eifer haben sehen lassen, indem sie ihr Blu>bariiber zu vergießen sich nicht gefürchtet, sondern für die Ehre Gottes ritterlich und tapfer wider die Feinde der Wahrheit g»"stritten und obgesiegt haben, nach solchem nun viel Zeiten hero in Fried, Lieb und Einträchtigkeit, auch unbeweglicher Standhaft!^keit und gleichmäßiger Begierde zu Handhabung der wahren evangelischen Religion mit einander cinmüthiglich gclcbet, noch mögroßem Ruhm der Christenheit also verblieben, und welches noch mehr ist, andern mit unrechter Gewalt bedrängten Provinciet»ansehnliche Hülfe geleistet und dadurch allen christlichen Nationen ein denkwürdiges Ercmpel von sich gegeben haben: alssind wir bewogen worden, obbernhrten bedrängten Znstand dieses Königreiches Behaimb und unserer der evangelischen Religio»Zugethancn, die wir solche llostilitatss und Landsbcschädignng um der göttlichen Wahrheit willen empfinden, freundlich Z»jrcpräsentiren und unsere, Gottlob, dabei habende Großmüthigkcit und hochansehnlichc Assistenz anzudeuten, und Euer Herrlich'keit und Freundschaft zu guter Affeetion gegen uns durch diese unsere wahrhafte Information wider unserer widerwärtigen CalnM'nie» zu vermögen, zugleich auch dieselben freundlich zu bitten, maßen wir dann sie hicmit fleißig und verdienstlich ersuchen und jbitten, sie wollen Ihren in aller Welt habenden Ruhm und großen Namen auch gegen uns erweisen und der allgemeinen evan-gelischen Religion zu Gutem, auch zu Beförderung und Ausbreitung desselben alle Kricgswcrbnngcn, Durchzüg und Mnsterpläh,welche etwa unsere Feinde mittelst Hispanicn-nnd Italien durch Euer Herrlichkeit und Freundschaft Gebiete fortzubringen BonHabens sein würden, inhibircn und verwehren, auch zu gleichmäßiger willfähriger Demonstration Ihre hochansehnlichcn Herr»Lonkoschsrados und Bundesgenossen, den Durchlauchtigen Herzog und ganze Rsurpudlios.nr zu Venedig, sowohl auch die mäch'tigen Granbündner (welche wir zu solchem Ende dienst- freund- und gebührlich auch ersuchet und angelanget haben) nMschwcrt disponircn und vermögen helfen, Insonderheit aber auch mit einer ersprießlichen Nothdurft Munition Assistenz u»dBeförderung leisten und unsere großgünstigc liebe Herren, Freunde und Rcligionsverwandtc sein und bleiben.
Solches sind wir gegen Euer Herrlichkeit und Freundschaft in allen Occasionen, da uns möglich sein wird, Ihnen hinwidcrw»gleiche Freundschaft und Assistenz zu thnn mit aller Bencvolenz zu vergelten und zu verdienen bereit, willig und erbötig, dieselbemit uns in Schuh des Allmächtigen befehlend. Datum aufm Schloß zu Prag den I.Dccembris 1018. Euer Herrlich-u»t>Freundschaft Dienstwillige und Beflissene.
V. N. N. Herrn Ritter, Präger, Kuttcnbergcr und andere Abgesandte von den Städten alle drei evangelischen Stände desKönigreichs Behaimb für sich und an Statt der Abwesenden." (Staatsarchiv Zürich.)
2) Zürich antwortete II. Januar a.K. im Namen der vier evangelischen Städte: „ Daher nun und ans dem Z»
gemeiner Ruhe und Wohlfahrt tragenden christlichen Gmüth und Eifer wir nicht aNein gutwillig und ganz wohlgemeint sind,gegen Eueren Gn. Herrl. und Gstr. und auch dein gemeinen evangelischen Wesen uns iir aller Freundschaft zu erzeigen und dab»mit gutem Aussehen, Warnen und Wenden jederzeit alles dasjenige zu thnn, was zum Besten gereichen, in unserem Vermöge»sein und sich's gebühren mag, sondern haben auch ebenmäßig Enwercr Gn. Herrl. und Gcstr. Begehren nach an die vermeldetenund End freundliches Ersuchen allbcreit gelangen lassen und daselbst nachher allen guten vertröstlichen Bescheid srcnndlichcr wi»'sährigcr Erzcignng empfangen, und wollen es auch fürdcr in allem dein, was zu Beförderung und Erhaltung gemeiner FreiheitenRuh und Sicherheit dienen wird, an unscrm vermögculichen und besten Willen nicht ermangeln lassen. Dessen und aller getreue»freundlichen Korrespondenz und guten Affectiv» gegen Eueren Gn. Herrl. und Gestr. auf deroselben Schreiben und Begehren wir uns >>»besten wolmciulich erklären und offerieren wollen...." (Staatsarchiv Zürich.) Die beiden Schreiben sind vollständig abgedruckt >>»Archiv für schweiz. Geschichte Bd. I. S. 210 u. ff.
Zu t»>. Schwhz erklärt in seinem Rechtsspruch, daß der zu Wildhaus von den Evangelischen gesetzte Tanfstcin entfernt werde»müsse, und daß die Evangelischen daselbst durch Setzung desselben die Pflicht und den Respect gegen den Abt verletzt habe»'Ferner sollen auch die übrigen Evangelischen in den andern Gemeinden nicht befugt sein, Tansstcinc zu setzen. Die von Wiib'Haus sollen 1000 Gulden Buße und alle Kosten bezahlet!, welche Summe aber blos die Anstifter des Streites tragen sollet«. ^