September 1618.
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tvie sie vorgebracht worden sind, und zu Hause von de» Gesandten je nach ihrer personlichen Ansicht dieRelation gemacht wird. Man entscheidet sich schließlich dazu, jenen Orten ihr Benehmen durch SchreibenZu verweisen, und will dafür von den Herreil und Obern noch die Genehmigung einholen. Alls nächsterZusammenkunft in Aarau soll dann ein definitiver Entschluß auch wegen eines Schreibens an den Königbou Frankreich gefaßt werden. Unterdessen wird Zürich ersticht, durch seine Canzlei ein Concept zu eineinsolchen Schreiben anfertigen zu lasseil. I». Zürichs Gesandtschaft läßt sich in Beziehung auf die nieder-indische Nationalsynode dahin vernehmen, daß, obgleich die schriftlicheil Gutachten der Gelehrten allerbior evangelischen Städte darin einstimmig seien, daß man keine Theologen auf dieselbe schickeil solle,^e Herreil uno Obern in Folge der mündlichen und schriftlichen Aeußernuge» des Herr» von Brederodcund des Pfalzgrafen doch finden, daß man die Absendung etlicher eidgenössischer Theologen nicht wohlverweigern könne. Ihre Herreil und Obern hätten daher ihren Theologen befohlen, in einem Gut-Uchte» auseinander zu setzen, warum man die Synode nicht beschicken oder warum man den genanntenHerren willfahren solle. Dieses Gutachten wird liebst der Schrift von Vrederode lind dem Schreiben desPsalzgrafen den drei Städten mitgetheilt und auf den 17. September (alt. Kal.) ein Tag nach Aarau angesetzt,u>» am 18. eineil Entschluß wegen der Beschickung zu fassen.
ss» 1». Die Gutachten liegen im Ziicchcvarchiv Tr 432. 6.
Conferenz der lV evangelischen Städte.
Aaran. 1818, 28. September (iL a K )
Staatsarchiv Zürich, «est. XII. lüg, toi. 121.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Bürgermeister; Hans Georg Grebcl, des Raths. Bern.Villaus von Mülinen, Franz Güdcr, beide des Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere, des^uths; Johann Friedrich Nyhiner, >1. II. I)., Stadtschreibcr. Schaffhausen. Hans Konrad Peher,
Statthalter.
-i. In Beisein der von den vier Städten abgeordneten Theologen wird zuerst der Besuch der nieder-ländischen Synode in Berathung gezogen. Nachdem die vier Städte wegen vielerlei Bedenken und UrsachenH'üher der Ansicht gewesen waren, daß mau die Nationalsynode nicht persönlich besuchen solle, wird jetzt^unistthig beschlossen, zum Trost der betrübten niederländischen Kirche und um des Ansehens der evangelischenStädte willen die Synode zu beschicken. Zürich wird den abgeordneten Theologen ein Credenz- und andere^wminendationsschreiben an den Prinzen Moriz von Oranien und den Grafen Wilhelm Ludwig von Nassau^ttgeben, ebenso eine gemeinsame Instruction, über welche sich die Theologen zu verständigen haben, sowie^uch darüber, wie sie sich bei der Berathnng über die fünf streitigen Artikel, lind wenn die eidgenössische^viifesstoii unrichtig aufgefaßt werden sollte, zu verhalten haben. Da es lyünschbar ist, daß die eidgenössischenTheologen sich mit den pfälzischen gemeinsam auf de» Weg begeben und berathschlagen, so werden die Ge-^ndten Basels ersucht, unmittelbar nach ihrer Rückkehr au den Pfalzgrafen zu schreiben, er möchte seineGeologen bis zu Ankunft der eidgenössischen in Heidelberg zurückbehalten. Die abgeordneten Theologen