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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
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38 September 1618.

SS.

Conferenz der das Rhemthal regierenden Orte.

Rheineck. t«18, 14. September.

Staatsarchiv Lucer». »Ibsch. üs »nno ISIS. XI. kol.liS.

Gesandte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Seckelmcister. Lucern. Oberst Heinrich Clvos, Ritter.Unterwal den. Hans Wirst, Landammann. Glarns. Fridolin Bnsti, Landammann.

DaS Verhandelte findet sich im Abschnitte HerrschaftZangclegenheiten:

Lalldvogtei Nbeinthal. » Art. 169. Locales. «. Art. 171. Personelles.

I». 9S. Handel und Verlehr.

SV.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Aaran. 1«I8, 1». September (8 a.K.)

Staatsarchiv Zürich, dost. XII. IM. toi. Iis.

Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nahn, Burgermeister; Haus Georg Grebel, des Raths. BernNiklaus von Milium, des Raths; Franz Güder, des Raths. Basel. Hans Lukas Jselin, der Jüngere,!des Raths; Johann Friedrich Nhhiner, 3. U. v., Stadtschreiber. Schaffhansen. Heinrich Schwärst,3. II. I)., Burgerineister; Matthäus Peyer im Hos, Seckelmeister..

zi. Die Gesandtschaft Berns eröffnet, daß ihre Herren und Obern von zuverlässigen Orten her Berichterhalten hätten, daß nicht nur der französische außerordentliche Ambassador, Herr de Vic, auf seiner gehen!men Reise bei dem Gubernator zu Mailandseltsame Anstiftungen gethan" habe, sondern daß auch diepapistischen Orte bei einem vornehmen Herrn ihrer Verbündeten die evangelischen Stände, die III Bünde!und das Land Wallis des Bisthums wegen zu verunglimpfen gesucht hätten. Sie legt die Originalberichte ^vor und stellt den Antrag, von den vier evangelischen Städten, von Glarns und andern zugewandten undinteressierten Orten eine Gesandtschaft an die sieben katholischen Orte abzuschicken, um dieses Benehmen ihne»,vorzuhalten und zu verweisen, zugleich auch sie der aufrichtigen Gesinnung der evangelischen Orte zu ver-sichern. Ferner stellt sie die Frage, ob nicht der König von Frankreich angegangen werden sollte, den AMbassador de Vic abzuberufen, weil derselbesich aujesto eben hitzig erzeige und bald zu großem Unheil inunserm geliebten Vaterland Ursach gebe." Die übrigen Gesandten danken Bern für diese Mittheilung undhalten es für nothwendig, daß jene Zulagen den katholischen Orten verwiesen werden, und fühlen sich auchgekränkt durchdas abschüchliche und uulidenliche wüste Wort", mit welchem die Evangelischen in jene»'Schreiben der sieben katholischen Orte angedeutet werden. Gegen eine Gesandtschaft spricht Glarns, weil esparitätisch ist; die Blinde und Wallis zu derselben herbeizuziehen, findet man unpassend, weil sie bei de»katholischen Orten in Ungnade sind, und schließlich verspricht man sich von einer Gesandtschaft keinen große»Erfolg. Auf einer gemeineidgenössischen Versammlung die Sache zur Sprache zu bringen, hält man auchfür unzweckmäßig, weil der Landschreiber zu Baden nach seinem Brauche die Sachen nicht aufzeichnet-