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Juli 1618.
Gesandter, mit einem Schreiben des Herzogs und hält gleichfalls einen Vortrag. Dann erläutert Regnierseine Proposition weitläufig in französischer Sprache und beleuchtet des Herzogs Ansprüche. Seinen Vor-trag legt er hernach in deutscher Sprache vor. Nachdem diese Vorträge und Schreiben angehört wordensind und die Ambassadoren sich entfernt haben, bemerken die Gesandten Berns, auf der Ambassadoren desKönigs zwei „träffe und nachtheilige" Vortrüge würden ihre Herren und Oberen seiner Zeit zu antwortenwissen und das Gegenthcil darthun; sie hätten den Befehl, sich in keine Erörterung einzulassen, da solchesdem Burgrecht zuwider sei. Weil die bisherigen Conferenzen fruchtlos geblieben sind, so wird nach erfolgterRücksprache mit den Ambassadoren und den Gesandten von Bern beschlossen, daß die sechs Orte Zürich,Lucern, Basel, Freiburg, Solothurn und Schaffhausen in aller Namen die Parteien zu einer dritten güt-lichen Cvnferenz auffordern sollen, an welcher die Gesandten der erwähnten Orte nicht als Richter, sonder»bloß als Vermittler theilzunehmen haben. Innerhalb dreier Wochen werden die Gesandten der sechs OrteBern dafür zu disponieren suchen. Willigt dasselbe nicht ein, so soll alsdann eine Gesandtschaft der zwölf Ortesich nach Bern begeben, damit ohne Aufschub das streitige Geschäft erledigt und der Friede erhalten »verde.Dieser Beschluß wird dem König von Frankreich durch ein Schreiben mitgetheilt und derselbe gebeten, denHerzog zu bestimmen, daß er inzwischen nichts Unfreundliches noch Thätliches vornehme. Der Herzog undBern tverden schriftlich ersucht, sich zu dem Vorschlag zu bequemen. Alle Schreiben und Vorträge werdendem Abschied beigefügt. Die Stände habe»» ihre Ansicht Zürich mitzuthcilen. Bern schickt auf das andasselbe gerichtete Schreiben eine Antwort (cl. cl. LI. Juli), in welcher es unter Andern» erklärt, daß es beiden Verträgen und dem Burgrecht fest beharren »verde, und seinen Entschluß anzeigt, die Vermittlung dersechs Orte nicht airzunehmen, Der Prälat von Wettingen bittet um Fenster und Wappen der Orte ^in den neugebauten Kreuzgang des Gotteshauses Gnadenthal, Obwalden in sein neugebautes Schützen-!Haus, Zug um Fenster und Wappen für den Fähnrich Schund, Wirth zu Baar, der bisher in seinem Hausesolche gehabt, die aber jetzt verblichen seien. Die Airsuchen »verde» in den Abschied genommen, z». DiejenigenOrte, welche dem Wirth zürn weißen Wind in Einsiedeln, Kaspar Lindauer, Fenster und Wappen in seine»reue Wirthschaft, die ihm abgebrannt war, versprochen haben, »verde» von Lindauer gebeten, ihn znbedenken, da Fenster und Wappen bereits gemacht seien. Is. Obgleich auf letzter Jahrrechnung beschlossenworden war, wie man es mit den fremden Bettlern, Landstreichern und denen, die mit BrandbriefenObrigkeiten und Privaten täglich überlaufen, halten »volle, so wird de»»» Beschluß doch schlecht nachgekommen.!Die Orte »verde»» ermahnt, darauf zu achten, daß nach Inhalt des Beschlusses verfahre» »verde, i. <S. u.Thurgau.) Ic. In Beziehung auf das fremde Kriegsvolk, das durch die Eidgenossenschaft Fürsten undHerren zuzieht, will man bei den» letztes Jahr gefaßten Beschlüsse verbleiben. Gegen das Mehr, anwelchem die sünf katholischen Orte festzuhalte» gedenken, erhebe»» die vier evangelischen Städte Protestation,»vollen es aber einstweilen dabei bewenden lassei» und nicht disputieren. Da Lucern und andere Orte in»Sarganserland, Schwvz in der March, inUznach und Gaster Wachen aufgestellt haben, welche sogar Läufers-^boten und Handelsleute in ihren Geschäften aufhalten, so »verde» jene Orte ermahnt, die Wachen zu entfernen.Lucern eröffnet, es könne nicht gestatten, daß jedem Fremden die Pässe ohne Allsuchen offen seien. WollenZürich und Bern ihr Kriegsvolk der Herrschaft Venedig zuschicken, so werde man nach vorangegangene»»Bericht den Durchzug nicht verweigern. Die Wache»» im Sarganserland seien zu gemeiner EidgenossenschaftAnsehen und Reputation gemäß der mit Oesterreich bestehenden Erbeinigung auf eigene Kosten aufgestellt i»nid beständen allein aus Landsaßeu. Wenn die Wachen mehr gcthan hätten, als ihnen befohlen worden