Juli 1018. , 25
Ww so sei das ohne Vorwissen ihrer Herren und Obern geschehen. Dann beklagt sich Lucern über Bern, daseu»e ziemlich große Anzahl freniden KriegSvvlkes i>c sei» Gebiet eingelassen und ohne vorhergegangenen Berichtan die lueernische Grenze verlegt habe. Die Bitte, das Kriegsvolk a» andere Orte zu verlege», sei nichtberücksichtigt worden. Weil nicht bekannt sei, was Bern mit diesem Kriegsvolk beabsichtige, so habe Luccrneure Anzahl der Seinigen mit großen Kosten wehrhaft machen müssen. Lucern fordert die Vergütung dieserkosten von Bern. Die Ausrede, daß das Kriegsvolk wegen des Herzogs von Savvhcn und bis zurÜbergabe der Stadt Vereelli aufgehalten werde, sei unstatthaft, da der in Lucern residierende Ambassadvr^klärt habe, der Graf von Mansfeld -sei längst beurlaubt und bezahlt. Schwhz und Glarus erklären, dieWachen in der March, in Uzuach und Gaster seien aufgestellt worden gemäß der Erbeinigung mit OesterreichMd um die Unterthanen gegen das fremde Gesindel sicher zu stellen, welches unangemeldet nach Blinde»gHvgen sei. Sollte redlichen Leuten Ungemach widerfahren sein, so thne das ihren Herren und Obern leid.Bern läßt es des gemeinen Passes halber beim vorjährigen Abschiede bewenden und wiederholt seine Prote-statio», daß es das Mehr in dergleichen Sachen nicht gelten lasse. Es führt ferner zu seiner Entschuldigungdaß nach geschlossenem savohischcm Frieden die Mansfcldischen Truppen um den Dnrchpaß angehaltenhätten, den man nicht habe abschlagen tonnen. Weil sie von dem Herzog nicht ganz bezahlt worden seienund deßhalb ans Geld und Restitution der Stadt Vereelli gewartet hätten und viele Presthafte mit sichfahrten, habe sich Bern gedulden müssen und die Truppen von einem Ort in den andern verlegt, damit dieUnterthanen nicht zu lange beschwert würden. Die Sache wird aä rekerouäum genommen. 1. n. Ii».sS-u. Baden.) Ii. <S. u. deutsche gemeine Vvgteien überhaupt.) «i». (S. U .Freie Aemter.)
(VII Orte) Hb» Bürgermeister Holzhalb erklärt, seine Herren und Obern hätten erwartet, daß diebesprochenen Wachen abgestellt würden. Das sei aber nicht geschehen, man habe sogar die Wachenbls an die Grenzen vorgeschoben. Da Zürich das Volk zu Roß, welches sich in seinem Gebiet aufgehalten,^utferut habe, so wünsche es, daß auch die Wachen abgestellt werden, «g. (S. u. Nheinthal.) i'. Die Ge-sandtschaft von Freiburg stellt wiederum einen Antrag wegen der Theilung der mit Bern bisher gemein-schaftlich verwalteten Vvgteien. Da man aber findet, daß es nicht gut sei, diesen Anzug in der allgemeinen^chung vorzubringen, so wird die freiburgischc Gesandtschaft ersucht, bis zu einer gelegeneren Zeit sich zu
gedulden.
Verhandlungen der VII katholischen Orte und Appenzclls-Jnnerrhodcn.
In Bezug ans die Beschickung der Jahrrechnnng glauben die Gesandten von Unterwalden ob demWald, daß die von nid dem Wald keine Gesandten auf die Jahrrechnnng schicken sollten, wenn es dem Um-bMg uach nicht an ihnen sei, während die von Ridwalden der Ansicht sind, daß sie nach den Verträgen von^48 und 1589 befugt seien, zur Verhandlung gemeinsamer Geschäfte Gesandte zu schicken. Die übrigen Gc-sändten finden die Zeitsimstände der Art, daß man sich nicht entzweien dürfe, und lassen es bei den genanntenErträgen bewenden, ch. Das Schreiben nebst Einlage, das die Stadt Zug wegen des Beisitzeö eingesandt hat,wird dem Abschied beigelegt. sJn diesem Schreiben remonstriert sie zwar nicht dagegen, daß der aufgestelltenchoihenfolge nach die Gesandten des äußern Amtes dieses Jahr Zug vertreten; wenn es sich aber um An-gksigenheitcn handelt, von welchen des Vaterlandes Wohl und Weh abhängt, wie dermalen um den StreitZwischen dein Herzog von Longueville und Bern, so glaubt sie, von dergleichen Berathungen nicht aus-schlössen werden zu dürfen. Auch uach der Erläuterung des Libclls sei ihr die Thcilnahme an solchen
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