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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1618.

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sondercs Schreiben gerichtet. Da aus diesem Schreiben hervorgeht, daß man sich des Herzogs von Longue-bille gegenüber der Stadt Bernhitzig" annehmen will, so ist aus Besorgnis;, es möchte dieser Handel Un-einigkeit herbeiführen, diese Conferenz angeseht worden, »m zu berathcn, wie man des Königs Schreibenbeantworten wolle, und auf welche Weise Friede und Einigkeit erhalten werden können.

Nach Anhörung dessen, was die französischen Ambassadoren und die Stadt Bern an Zürich über die jüngstgehaltene Aarbergische Cvnferenz schriftlich berichtet haben, vergleichen sich die Gesandten folgendermaßen:Weil die Parteien nochmals eine gütliche Conferenz verabredet haben, so soll an die Ambassadoren und anBern im Namen der drei Städte geschrieben und sie zu freundlicher Vergleichung ermahnt werden. Fürben Fall, daß die Schreiben erst nach Beendigung der Conferenz anlangen, ist zu hoffen, daß sie doch nichtohne Nutzen sein werden. Da sodann den Ambassadoren eine eidgenössische Tagsatzung nicht abgeschlagenwerden kann, falls die Conferenz fruchtlos bleibt, und zu besorgen ist, Bern werde auf seiner Meinung be-harren und die Tagsatznng nicht beschicken, so soll Bern, wie auch schon geschehen, von den drei Städten undbon Glarus und Appenzell-Außerrhoden durch ein Schreiben ersucht werden, sich nicht zu söndcrn, sonderndie Tagsatzung zu beschicken, in der Meinung, daß es sich daselbst nicht in rechtliche Cvntestation einzu-iassen brauche, sondern bloß wohlbegründete Docnmente und Rechte nachweise und auf das Vorgebrachtemit gebührendem Bescheid begegne, damit die Sache zn gutem Austrag komme. Da die Parteien zu güt-iicher Verhandlung geschritten und sich zu einer Conferenz herbeigelassen haben, so wird rathsam erachtet, dieBeantwortung des königlichen Schreibens bis zum Ausgang der Conferenz zn verschieben. Falls auf der-selben die Parteien sich nicht einigen, ist eine Zusammenkunft nach Aaran oder eine gemeinsame Tag-satzung zu berufen, damit man sich berathcn könne, was weiter zu thnn sei, und es wird, wenn dieSache schwieriger zn werden droht, dann nothwendig sein, das scharfe Schreiben des Königs zu beantwortenund ihn über die ganze Angelegenheit gründlich zu belehren, mit Versicherung, daß man es an dein Bestre-ben, eine gütliche Vergleichung herbeizuführen, nicht habe fehlen lassen, daß man aber nicht habe findenkönnen, wie die Stadt Bern irgend welche Opprcssion gegen den Herzog von Longucville zu üben gedachthabe, da sie einzig und allein den klaren Inhalt des ewige» Burgrechtes zu beobachten begehre. Der Königwöge den Herzog zu gebührender Observation des Burgrechtes weisen, damit nicht Anlaß zu Unruhen inbcr ganzen Eidgenossenschaft gegeben, sondern der Friede erhalten werde. Hoffentlich werde ein solches er-wähnendes Schreiben, und was seiner Zeit mit den Ambassadoren mündlich verhandelt werde, nicht erfolglosbleiben.

Die Copien der Schreiben an Bern und die französischen Ambassadoren liegen bei der Neucnburgischcn Verhandlung.

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Conferenz der V katholischen Orte.

Weftgis. tkl«, iL. Juni.

Staatsarchiv z!»cer». Absch. <Io anno lkl». XI. f»I. LaudcSarchiv Nidwalden.

» Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schilltheiß und Panncrherr; Walthcr Amrhhn, Ritter,Stadtfähnrich. Uri. Heinrich Trösel), Landammann. Schwhz. Jost Schilter, Landammann; Heinrichbeding, Alt-Landammann und Panncrherr. Unterwalden. Peter Jmfeld, Landammann, von Obwalden