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Juni 1618.
nisse, sowie andere Schriften, auch ein Gutachten der französischen Ainbassadorcn angehört hat, wird beschlossen,mit der Gesandtschaft nicht länger zu zögern, zumal da man sich einerseits viel verspricht, wenn der Abschiedvon Visp ins Werk gesetzt wird, andrerseits Bern starke Praetiken in der Landschaft übt und die Vorgesetztenan sich zu ziehen sucht, gleichwie die von Zürich in den Bünden auch thun. Die Gesandten sollen künftigenDonnerstag Abend in Svlothurn eintreffen, alsdann mit ihrer Instruction, die von den französischen Ambas- ^sadoren noch verbessert werden kann, ihre Reise antreten und sich zuerst nach Sitten zu dem Bischof verfügen. Dortsollen sie das königliche Breve sammt den übrigen Schreiben übergeben und weiter thun, was nach eigenem Be-finden und dein Befehl der Orte nothwendig ist. Oberst Amrhpn will sich dieser Reise halber entschuldigenwegen der Gefahr, welche der Stadt Lucern von den an den Grenzen befindlichen Mansfeldischen Lands-knechten bevorstehe, und weil er seines Amtes halber jede Stande zum Auszug gerüstet sein müsse. Dieübrigen Gesandten sprechen ihm freundlich zu, sich diesem wichtigen Geschäft nicht zu entziehen, k. DemLandschreiber in den Freien: Aemtern wird befohle», gegen das herumstreifende Mansfeldische Volk Wachenaufzustellen und demselben den Paß nicht zu gestatten. Gleiche Fürsorge wird er auch zu Mellingen nndBremgarten, Schwyz zu Napperswpl treffen. «. Die Orte sollen ihren Gesandten ans nächste Jahr-rechuung Befehl geben, daß den Katholischen zu Glarus in ihren Streitigkeiten mit den Reugläubigen zuihren: Recht verhelfen werde, ferner für ein Schreiben an den König von Frankreich wegen Verbesserungdes Gardedienstes zu Paris, desgleichen wegen des Spans des Grafen von Eins mit etlichen Gemeinden in:Rheinthal. «!. Die Gesandten nach Wallis sollen bei den französischen Ambassadoreu zu Solothurn um diePensionen und Distributionen anhalten, sonst würde man veranlaßt, eine Gesandtschaft nach Frankreich ab-gehen zu lasse». Gleiche Instanzen sollen auch an die beide,: anderen Ambassadoreu (den spanischen und densavvpischen) gerichtet werden, v. Auf der Jahrrechnung zu Baden wird jedes Ort seinen Antheil an die durchden Salzkaus zu Hall verursachten Kosten an Lucern entrichten; trifft jedes Ort 7 fl.
. Die Namen der Gesandten aus dem Schwyzcrcremplar.
Zu !». Gesandte waren die schon oben zu Absch. 1V a. angegebene». Sie erhielten den Auftrag, in alle sieben Zchndcn zu reisennnd den Gemeinden die Bestimmungen des mit den katholischen Orten bestehenden Burg- und Landrechtcs anscinandcrzuschenund die Unvereinbarkeit desselben mit dem mit Bünden zn erneuernden Bündnisse darznthun. Die ausführliche Instruction fürdiese Gesandten liegt im Staatsarchiv Lucern: Acte» Wallis.
IS.
Conferenz von Zürich, Basel und Schaffhausen.
Zürich, t«1L, 12. Juni. (2. a.K.)
Staatsarchiv Zürich. <Zost. XII. tZg. tot, «t.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Nah», Hans Heinrich Holzhalb, beide Vurgermeister; HansUlrich Wolf, Statthalter; Hans Escher, Seckelmeister; Hans Georg Grebel, alle des Raths. Basel. HausLukas Jselin, der Jüngere, des Raths; Dvctor Johannes Friedrich Nphiner, Stadtschreiber. Schaffhausen.Doctvr Heinrich Schwartz, Burgermeister.
Der König von Frankreich hatte an die Städte Zürich, Basel und Schaffhausen wegen der Neuenbur-gischen Angelegenheit geschrieben, und die Ainbassadorcn Vic und Miro,: hatten an Zürich deßhalb ein be-