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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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April und Mai 1618.

IS

Conferenz von Urs, Schwyz und Nidivalden.

Brunnen. 1K1L, 24. April.

LinidcSnrchiv Schw»z.

Gesandte: Uri. Heinrich Trösel), Landammann; Melchior Megnct, Alt-Landammann und Lands-hauptmann. Schtvyz. Jost Schilter, Alt-Landammaun; Gilg Frischherz, des Raths und Alt-Commissariuszu Bellcnz. Nidwalden. Johann Lussi, Alt-Landammann-, Johann Leu, Alt-Landanunann.

». (S. u. Bellcnz:c.) I». (S. u. Sargans.) «. (S. u. Bellenz u. s. w.) «I. Jeder Gesandtewird seinen Herren und Oberen berichten, das; sie darnach trachte», das; den Orten, welche wegen der Walliser-kosten noch Ansprüche zu machen haben, dieselben wieder erseht werden. «. (S. u. Vcllenz ;c.) 4. Beidem Cardinal zu Mailand soll man nochmals anhalten, daß man im Collegium daselbst noch für einen Stu-denten mehr einen Platz erhalte. Es sollen die Gesandten von Schwhz eingedenk sein der Fürsprecher,welche aus fremden Orten genommen werden. I». Das Ansuchen der Kirchgcnosseu zu Steinen, man möchteihnen Schild und Fenster in die neue Capelle zu Steinen-,als man zu St. Anna gat" verehren, wird inden Abschied genommen.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts angelcgcnhciten:

Grafschaft Sargans. I». Art. S2. Kloster.

Vogtei Velleuz -c. «, «. Art. 24 - 26.

Beschwörung des Bundes mit Venedig durch Zürich und Bern.

Zürich. 7. Mai. (27. April a. K.)

Staatsarchiv Zürich. <>cst. XU. IZS, rot. ?S,

Gesandte: Venedig. Antonio Antelmi und Pietro Vico. Zürich. Johann Rudolf Nahn, Bürger-meister; Näthe und Bürger. Bern. Anton von Graffenried, Scckelmeister delttschen Landes; JohannesFrisching, Venner; Niklaus von Mülinen; Claudius Weycrmann, Zeugherr, alle des kleinen Raths; Sa-muel Vogt; Hans Rudolf von Erlach, Herr zu Riggisberg, beide des großen Raths.

Nachdem des Morgens um 7 Uhr in allen vier Pfarrkirchen eine Predigt gehalten worden war, ver-sammeln sich Näthe und Bürger von Zürich !auf dein Nathhause in der Burgerstube; dahin werden dievenetianischcn Ambassadoren und die Gesandten von Bern abgeholt. Nach Vorlegung der Gewaltbriefe durchdie venetianischcn Ambassadoren und die Gesandtschast Berns und nach einein von beiden gehaltenen Vor-trage wird die deutsche Uebersetzung des in lateinischer Sprache abgefaßte,; Originals des Bundcsbriefesvom 6. März 1615 (Siehe Band V. Abth. 1.) verlesen und von Bürgermeister Nahn und Seckelmeistervon Graffenried mit den; Original verglichen. Dann spricht der Dolmetscher der vcnetianischeu Ambassadorenden Näthen und Bürgern von Zürich und den Gesandten von Bern den Eid in deutscher Sprache vor unddiese wiederholen ihn:Was die jetzt abgelesene Vereinung zwüschent der Durchlüchtigen Herrschaft Venedigund den beiden loblichen Stetten Zürich und Bern ufgerichtet, ußwyßt und innhaltet, das gelob Ich wahrund stet zu halten und demselbigen gnug ze thund. Getrüwlich und ohn alle gefahr, als Ich bitt, daß