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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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März 1618. 7

leben und sterben, dazu ihnen Gott, der Allmächtige, durch die Fürbitte Mariä, St. Francisci und allerHeiligen wolle seine Gnade verleihen, Amen. Dich zu wahrer und unser Urkund nach Anbringung aufund einhelliger Auuehiuung beider Landsgemeinden ob und nid dein Wald, sind gleichlautende Briefe auf-gerichtet worden, so der eine verloren fgehtf, dein andern gänzlich Glauben geben solle werden, welche»nt des ehrwürdigen Gotteshauses St. Fraucisci zu Staus, auch beider Orten angehängten Secretinstegelnbekräftiget, datiert, wie vbsteht, den 15. Tag Februarii des 1618 Jahrs.

Natisicicrt von dcrLandsgcincindc Nidwaldcns den 15. Apnl IVI6, von dcrLandsgcmcindeObwaldens aus Georgen Tag (23. April).

7.

Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Altorf. tvltt, l. bis 3. März.

LandcSarchiv Dchwpz.

Gesandte: Uri. Heinrich Trösch, Landammann; Emanuel Veßler, Ritter, Pannerherr; MelchiorMegnet, Landshauptmann; Martin Schick, Johann Friedrich Tanncr, beide des Raths. Schwyz. GilgFrischhcrz, Alt-Connnissarius zu Bellenz; Dietschi, beide des Raths, lliidwalden. Johannes Lussi,Ritter, Pannerherr; Johannes Leu, beide Alt-Landammann.

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschaslöangelcgenhcitcn:

Vvgtei Bellenz ?c. Art. i bis 23.

8.

Konferenz der V katholischen Orte.

Weggis. lvt», lK.März.

StaatSariliiv Äuccr». Absch. >Ia nnno l«is. XI. kul. Is. LnudeSarchiv Nidwalden.

Gesandte: Luccrn. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheis; und Pannerherr; RudolfPsyffer, Ritter,des Raths. Uri. Heinrich Trösel), Landammann; Johann Konrad von Bervlsdsingen, Ritter, Alt-Land-annnann. Schwyz. Heinrich Neding, dritter, Landammann und Pannerherr; Christoph Schorn», Statt-halter. Unterwalden. Johann Wirp, Landammann, von Obwalden; MelchiorWildcrich, Landammann,von lllidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Beat Heinrich, des Raths.

i». Eidgenössische Begrüsning. Weil die Bnndeserneuernng zwischen Wallis und den Bünden derkatholischen Religion nicht zum Vortheil gereicht, so will man dieselbe rückgängig machen und Wallis kraftdes mit demselben bestehenden Burg- und Landrcchtes davon abmahnen. Zu diesem Zweck soll an alleZehnden freundlich geschrieben und die Schreiben durch eine vertraute Person von Uri überliefert werden.Falls diese Mahnung erfolglos ist, kann man sich über eine Gesandtschaft vergleichen. Inzwischen soll Urinachfragen, was vor achtzehn Jahren zwischen seinen und den Walliscr Deputierten auf der Konferenz zublrscrn dieses Bündnisses halber verhandelt worden sei. I». Man hält das LongueviUe'sche Geschäft fürso wichtig, daß demselben durchaus ein gebührender Austrag gegeben werden sollte, indem sonst Berns