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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Februar 1618.

Vergleich zwischen Obwalden und Nidwalden.

Cnnetmoos. tkt», 15 Februar.

LandcSarch!» Sttdwaldc».

Im Naincn der allerheiligsten unzertyeilteil Dreifaltigkeit, Gott des Vaters, Sohns und heiligetGeists, Amen. Männiglichen sei zu wissen, Gegenwärtigen und Zukünftigen, wie daß diese verschriebne"Herren, aus Anordnung des ehrwürdigen Vaters Martini von Egelshofen, Eavueiners, dersclbigcn Zei>Predigers und Beichtvaters zu Untcrwaldeu im Kloster Staus bei St. Jakob, den 15. Tag Februarii des16l8 Jahrs zusammengekommen, deren Namen sind, wie folgt: Ob dem Wald die edeln, gestrenge»nothfesten, frommen, fürsichtigen und weisen, nämlich Herr Johannes Wird, gewesener Landvogt i»'Nhcinthal, der Zeit Landammann; Hauptmann Peter Jmfeld, Alt-Landammanu; Hauptmann Melchior Imfeld, Ritter, Alt-Landammann und Panncrherr ob und nid dem Kernwald; Anton von Zuben, Alt-Landaminann; Hauptmann Hans Jmfeld, gewesener Landvogt zu Baden; Hauptmann Niklaus Windli, Thalvog'zu Engelberg; Hauptmann Bartholomaus von Däschwanden, gewesener Landvogt zu Sargans; AntMBucher, gewesener Landvogt im Mainthal; Hauptmann Peter Jmfeld, Friedrich Balthasar von Jlüo, Wolfgang Schmidt, Melchior Wird, Jakob Kirsiter, alle des Raths. Nid dem Wald: Hauptmann MelchiAWilderich, der Zeit Landammann; Hauptmann Johannes Lussi, Ritter, Alt-Landammann und Pannerher»Hauptmann "Niklaus Nyser, Ritter, gewesener Commissarius zu Bcllenz, Alt-Laiwannnann; Hauptman>>Johannes Leu, Ritter, gewesener Eommissarius zu Bellenz, Alt-Landammann; Hauptmann Crispin Zeiget,Alt-Landammanu und Landshauptmann ob und nid dem Kernwald; Johannes Zelger, Statthalter; PhilipsBarmettler, Seckelineister; Hauptmann Kaspar Leu, Ritter; Arnold Farlimaun, gewesener Commissariuszu Bellenz; Balthasar Odermatt, llli Barmettler, Niklaus von Büren, Arnold am Stutz, alle des RathsUnd dicweil etwas Gespans oder "Mißverstands, ihre Gerechtigkeiten antreffend, zwischen beider Obrissleiten sich erhoben und etliche Jahre gewährt, aber sie selber unter einander, unangesehen sie zum ästetmalen zusammen gekommen, nicht mögen verglichen werden noch von dem Herren anderer Orten, alsLucern, Uri, Schwyz verglichen mögen werden, haben sie sich durch vbgemelten ehrwürdigem Vater Marti»'nach Mcßlesung und einhelliger Anrufung Gott des heiligen Geistes, dieweil es ein Werk war Go»des heiligeil Geists lind nicht der Menschen, verglichen, doch ans Hintersichbringung beiderseits Obrigkeite"oder Landsgemeinden um die Verwilligung und Bestätigung halber, in nachfolgender Weise:

Erstlich haben sie einhelliglich aufgehoben und kraftlos gemacht alle Worte, Reden, Schreiben un"Kämpfe, so sich in diesem währenden Gespan gegen einander verloffen, so eintwedere Partei hätte mögt«dadurch verletzt und verkleinert worden sein, wie auch den Spruch, so von etlichen Herren zu Luccr"über diesen Gespan allsgegangen den 5.-vag Augusts des I'>l6 Jahrs, dieweil er noch nicht von den Obrig'keiten augenommen worden; zum Andern sind sie mit einander übereingekommen und (habeil) verspräche''mit Hand und Mund beiderseits, daß sie wollen bei den Verträgen, deren der eine im 1548steu, der ande»im 1589sten von beiderseits Landsgemeinden angenommen lind geschworen (worden), für sie und ihre "Nachkömmlinge, wie sie lauteil voll Buchstaben zu Buchstabeil, verbleibeil und demsclbigen in keinen Punkte"oder Wort keinen andern Verstand geben, wie auch dein Punkten, so vermeldet, so die Personen aus de"Unterthanen wurden von Ort zu Ort reiten oder fahren, sondern in dem klebrigen wie von Alters he'