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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1618.

Oberst Pfhffer ein Memorial für die katholischen Walliser entwerfe und selbiges Herrn Mirou uberant-worte, damit man die Katholischen mit den Pensionen vor anderen bedenken könne. Ä. Nach Verlesungdes Burgrechtes der Grafen von Neuenburg mit Bern (vom 2. Januar 1562) und des Vurgrechtes derinneren und der äußeren Bürger mit Bern (loria vi vor St. Gevrgentag 1466) nehmen die Gesandten Ab-schriften von diesen beiden Burgrechten in den Abschied, damit sich die Obrigkeiten darin ersehen können.«. Der Anwalt des Herzogs von Longueville begehrt, daß dem König von Frankreich sollte geschriebenwerden, wessen er sich in Beziehung auf dieses Geschäft entschlossen habe. Es wird jedoch nicht rathsamerachtet, dem Begehren zu entsprechen, sondern beschlossen, ein Necommendationsschreiben zu Gunsten desAnwaltes an den König abgehen zu lassen. (Der Anwalt nahm dieses Schreiben nicht ans. t. SchultheißSuri fragt an, wie sich die Katholischen mit der Gegenwehr verhalten wollen, falls Bern etwas Gewalt-thätiges vornehmen sollte. Die Anfrage wird all rotdronitum genommeil, damit jedes Ort seine Gesandteilauf die erste Zusammenkunft darüber instruieren könne. Die drei Städte sollen sich besonders mit ihren ge-heimen Wortzeichen gefaßt halten. A. Weil die fünf katholischeil Orte mit dem Hause Lothringen vielleichtein Verständnis; machen werden und vorhaben, an dasselbe zu schreiben, so fragt Lucern die Gesandteil an,ob ihrer in dein Schreiben auch Meldung gcthan werden solle. Die Gesandten beider Städte nehmendiese Anfrage in den Abschied.

S.

Cvnferenz der V katholischen Orte.

Lucern. tkl», S3. und L4. Januar.

Staatsarchiv Lucer». Luceroische Abschiede den Anno tkl<itktij. II. svl, 4Z«.

Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerhcrr; Heinrich Cloos, Ritter;Niklaus Bircher, Seckelmeister; Rudolf Pshffer, Ritter, alle des Raths. Uri. Emanuel Beßler, Panner-Herr; Melchior Megnet, Laiidshauptmann und Alt-Landammann. Schwhz. Heinrich Neding, Landam-mann und Pannerherr; Jost Schilter, Alt-Landanlinann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Statthalter,von Obwalden; Melchior Wilderich, Landammann, JohannLussi, Alt-Landammann, von Nidwalden. Zug.Konrad Zurlauben, Amman»; (Georgs Zürcher, Seckelmeister.

z». Diese Cvnferenz wurde wegen der zwischen Bern und dem Herzog von Longueville, als Fürstenvon Neuenbürg, entstandenen Streitigkeit zusammenberufen. Nach der eidgenössischen Begrüßung und nachAnhörung des Berichtes über den Ursprung dieser Streitigkeit, des Abschiedes von Solothurn und desSchreibens an Bern und dessen Antwort, sowie auch dessen, was die Stadt Lucern, welche mit dem Herzogverburgert ist, und Freiburg und Solothurn zu Beilegung des Streites gcthan haben, erklären die Ge-sandten ihrer Herren und Oberen Vereitwilligkeit, mit Hülfe und Rath beizustehen, zumal da die Acufnungder wahren katholischen Religion an dieser Sache hange, und diese eine Wendung zum Schaden des ge-meinen Vaterlandes nehmen könnte. Es wird für nothwendig erachtet, eine allgemeine eidgenössische Tag-satzung zusammenzurufen, wofern man Bern nicht milder und freundlicher stimmen könne. Unterdessen sollaber abgewartet werden, was für Bescheid der Herzog auf die Antwort Berns gebe. Man hält es auchfür zweckmäßig, daß der Herzog vor Austrag der Sache Neuenbürg nicht verlasse; denn sonst möchte die