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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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631
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März IK03.

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uns dem kaiserlichen Reichstag zn Besorgung übernehmen zu wollen. Wird verdankt und in den Abschiedgenommen. «. Schwyz und Zug sollen ihre Angehörigen ermahnen, sich gegen die zürcherischen Unterthanennachbarlich zu verhalten, damit keine Klagen mehr vorkommen. «I. (S. u. Thurgan). v. Den Gesandtena»f nächste Tagsazung sollen Vollmachten mitgegeben werden, damit den allgemeinen Klagen über Aufschlagder Münzen, besonders des Goldes, abgeholfen werde, t An Spanien und Savohcn wird gemäß BeschlußZn GerSau in Betreff der rükständigen Pensionen geschrieben.

Mm« sehe auch im Abschnitte HerrschastSangclcgenhcitcu -Laiidgrafschast Thurga». > Art. 4M. Stifte und Klöster.

Z" >», 4. Die Anstände zwischen Zürich und dem Abt von Fischingcn rührten daher, daß der Abt dem Prediger Rüdlinger^cgen Widersetzlichkeit das Lehen der Pfarre Sirnnch ansgekündet, dnsz er einer Weibsperson ei» Lehe» erneuert hatte unter der Bc-dnignng der Nükkchr zur katholischen Religio», und daß der vom Kloster besoldete Prediger zu Mahingcn sich geweigert, von der^»»zcl das Ave Maria zu beten.

AVA.

Confercnz der VII katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Nhodcn.

Luccrn. 1603, 8. April (Zinstag vor dem Sontag Miscricordia).

Staatsarchiv Liiceril! Sammlung der nicht gebundenen Abschiede, KaiitonSarchiv Sviothnr»! Abschiedbd. t7.

Gesandte: Lucern. Jost Pfhsfer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schnlthciß undStadtfühnrich; Christof Lllvos, Statthalter; Kaspar Pfhsfer, des Raths. Uri. Hans Jakob Troger, Ritter,^andainniann. Schwyz. Jost Schilter, Landammann. Untcrwaldcn. Konrad Wirz, Landammann, vonEwalden; lllrich Mettler, Ritter, Landammann, von Nidwalden. Zug. Hans Kaspar Letter; HauptmannHans Bachum»», beide des Raths. Freibnrg. Hauptmann Hans Wild, des Raths; Anton von Montenach,Stadtschreibcr. Solothnrn. Hans Jakob vom Staal, Ritter, Sckelmeistcr und des Raths. Appenzell^"»errhvden. Johann von Heimen, Ritter, Landammann.

« Lnccrn berichtet, daß es nvchinals durch zuverlässige Späher über die KriegSrüstnngcn in Zürich gc-»cnie Erkundigungen eingezogen, aber nichts Anderes erfahren habe als früher, nämlich daß die Rüstungen zurUntcrstüznng der Stadt Genf veranstaltet werden, nicht aber wider die katholischen Orte; seither sei nichtsNamhaftes vorgefallen. Diese Fürsorge und Wachsamkeit wird Lnccrn und den an Zürich gränzenden Ortenverdankt. Da man ans dieser Mittheilnng und aus einem Bericht von Freibnrg und Solothnrn ersieht, daßZürich und Bern gegenwärtig nichts Feindseliges gegen die katholischen Orte zn nntcrnchnicn beabsichtigen,»nd obschvn man nicht nur für unnöthig, sondern auch nicht einmal für zwekmäßig erachtet, durch Schreibenoder Gesandtschaften etwas zn thnn, so will man dennoch Zeit und Umstände nicht anßcr Acht lassen unddurch Wachsamkeit sich gegen alle Zufälle vorbereiten und einander stets alle Vorfälle berichten. Die GeheimenRathc jedes Ortes sollen sich über die fernern Maßregeln bcrathen. ?». In Betreff des Ansuchens von Zürich»nd Bern, sich zn erklären, wessen sie sich wegen des Genfer Geschäfts zn den katholischen Orten zn versehenhoben, läßt man es bei der auf lezter Tagsaznng zu Baden gegebenen Erklärung bewenden und findet für^thsani, in dieser wichtigen Sache sich nicht zn übereilen und abzuwarten, was die Zeit ferner mit sich bringenCoerde. Eine brüderliche Erinncrnng Solothnrns in Bezug ans vorstehenden Krieg und die Zcitverhältnisse