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April klM.
wird freundlich verdankt. Jin Hinblik auf die drehenden Cvujuncturen hält inan für nöthig, das Verhaltender Vorfahren bei Gefahren des Vaterlandes, bei Aufbrüchen und bei Geschäften gegen die evangelischenMiteidgenossen zu beobachten, nämlich einig und fest zusammen zu halten und nichts vereinzelt zu thun.Darüber will man auf nächster Tagsazung sich einläßlicher beratheu. «I. Die Erneuerung der eidgenössischenBünde hält man gegenwärtig nicht für thunlich, man will aber die Sache überlegen, bis man etwa auf Mittelgekommen sein wird, die der katholischen Religion unnachtheilig sind, und vorerst vernehmen, was die übrigenOrte „vns für anleittung darzu gebent". «. Die Gesandten von Uri, Schwyz, Uuterwalden und Zug sollenan ihre Obern referiren, warum man für gut finde, daß sie die Frage wegen des Bundes mit Mühlhansengegenwärtig nicht an die Landsgemeinden bringen, I Der zu Baden erlassenen Verordnung über den Vichkaufsoll jedes Ort nachleben. 55. (S. u. bern-freib. Vogt, überh.). Ii. (S. n. Thurgau). I. Um dem Aufschlagder Münzen wirksam zn begegnen, wird als das geeignetste Mittel vorgeschlagen, sich zuerst in Betreff derkleinen Münzsorten zu verständigen. Darüber sollen die Gesandten ans nächste Tagsazung zu Baden instruirtwerden. It. Uri stellt den Antrag, die Klöster in den gemeinen Vogteien nach Verhältniß ihres Vermögensmit einer jährlichen Steuer zu belegen und das Geld in einem der katholischen Orte als Vorrath für künftigeGefahren aufzubewahren, „doch daß dis nit lutprecht gemacht werde". I. Nach Anhörung eines Vortragsdes savoyischen Gesandten zum Reichstag, des Markgrafen von Lullin, worin er baldige Bezahlung der ver-fallenen Pensionen verspricht, den Herzog wegen seines Vorgehens gegen Genf verthcidigt und verlangt, daßdie katholischen Orte diese Stadt nicht in ihren Schirm aufnehmen, wird er dringend ermahnt, für unverzüg-liche Bezahlung der Pensionen zu sorgen, in. Da die Neligionsangclegcnheiten im Wallis und die Errichtungeines Kapnzinerklosters daselbst durch die Ränke einiger Vorgesezten hintertrieben worden sind, wird darübernach Wallis geschrieben und mit dem Nuntius das Nöthige verhandelt, n. Der Antrag, an das Kapuziner-klostcr zn Rapperswyl eine Beisteuer zu verabfolge», wird wieder ml rvt'vnnnium genommen. Lucern will25>l) Gnlden beisteuern. «». Dein Nuntius wird auf die auf lcztem Tag gestellten Begehren Folgendes geant-wortet: 1. Das Kapuzinerklostcr zu Rapperswyl werde zn Stande kommen. 2. Die Reformation der Bern-hardinerklöster in den gemeinen Vogteien mögen die Äbte von Salmanswyl und Wettingen vornehmen, dochin der Weise, wie angeboten worden. .?. Wenn die Bieler in ihrem Handel gegen den Bischof von Basel, dernunmehr eine ausgemachte Sache sei, nicht ruhig sein wollten, würde man mit ihnen in Betreff des Beisizesernstlich sprechen. 4. Die katholischen Orte werden dem Abt von Fischingen ihren Schuz gewähren, und mitZürich, was nöthig ist, unterhandeln. >». Im Hinblik auf die Ereignisse in Genf und weil die Anständezwischen dem Kaiser und der Stadt Mühlhausen noch nicht berichtiget sind, will man sich über die Angelegen-heit mit Mühlhansen einstweilen zu nichts entschließen, sondern abwarten, wie die Dinge sich entwikeln, nnddann einen gemeinsamen Beschluß fassen. Eine Erinnerung Solothurns in dieser Sache wird verdankt. «>. (S.u. Mainthal), i». (S. u. Vier ennetb. Vogt, überh.). x. (S. n. Rheinthal). I,. (S. u. Mainthal). ,1. (S.u. Lauis). v. Ein Auszug der vom Bischof von Basel angezogenen Punkte aus der bielischen Tanschhandlungwird jedem Gesandten zugestellt.
Landgrafschaft Thurga».Landvogtei Nhcinthal.Bier ennetb. Bogt, iibcrh.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:I». Art. 47t>. Stifte und Klöster.
-. Art. 98. Zölle, Mcggelder.
Art. 39. Akg. BerwaltungSsachen.