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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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«30 März 1K03.

man nun thun, ob durch eine Gesandtschaft oder durch ein Schreiben Zürich um eine Erklärung angehen wolle,wessen sich die katholischen Orte zu ihm zu versehen haben, oder ob man einstweilen die Sache einstellen undfernere Berichte abwarten wolle, wird aus triftigen Gründen für besser erachtet, die Absendung eines Schreibensoder einer Gesandtschaft zu unterlassen, dagegen fleißig Acht zu haben und bei Tag und Nacht einander zuberichten, was dem einen oder andern Ort etwa begegnet, indem man einander mit Gut und Blut und gutemRathe beistehen wolle. I». Spanien und Savoyen sollen schriftlich an Bezahlung der rükständigen Pensionengemahnt werden. «. (S. u. Thurgau). «I. Bezüglich der begehrten Beisteuer an den Bau des Kapuziner-tlosters zu Rapperswyl, sollen die Gesandten auf künftige Tagsazung Instructionen mitbringen.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangelcgenheiten:

Landgrafschaft Thurgau. «. Art. 47S. Stiste und KlSster.

«, «> aus dem Schwyzer Exemplar.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1003, 24. März (Montag vor dein hl. Ostertag).

Staat«archw Lucern. Sammlung der nicht gebundenen Abschiede.

Gesandte: Lncern. Jost Pfyffer, Ritter, Schultheiß; Ludwig Schürpf, Ritter, alt-Schnltheiß; KasparPfyffer, des Raths. Uri. Walther Jmhof, Ritter, alt-Landammann. Schwyz. Jost Schilter, Landammann.Unterwal den. Konrad Wirz, Landammann, von Obwalden; Ulrich Mettler, Ritter, Landammann, vonNidwalden. Zug. Hans Kaspar Letter; Hauptmann Hans Bochmann, beide des Raths.

Lucern berichtet, daß es in Folge genauer Erkundigungen zur Überzeugung gekommen sei, daß dieRüstungen in Zürich nicht wider die katholischen Orte, sondern zur Unterstüzung und zum Entsaz der StadtGenf veranstaltet werden, daher es nicht rathsam erachte, Gesandte oder Briefe nach Zürich zu schiken. Daherwird von Absendung Gesandter oder Briefe abstrahirt, dagegen will man nichts desto weniger vorsichtig undwachsam sein und auf jeden Nothfall sich gerüstet halten. Damit man aber durch solche Rüstungen, ohneAnzeige der Ursache, in Zukunft nicht wieder geängstiget werde, will man bei nächster Gelegenheit mit Zürichund den übrigen evangelischen Orten Nüksprache halten. Um sich in Betreff des Bundbeschwörens, der mühl-hausischen Angelegenheit, des Genfer- und Straßburger .Kriegs zu berathen, wird ein Tag der VIll katholischenOrte auf den 7. April angesezt und der gegenwärtige Abschied an Freiburg, Solothurn und Appenzell mitge-theilt. Sollte Zürich inzwischen eine Tagsazung ansschreiben, so soll jedes Ort acht Tage Verschiebung be-gehren. Und weil Zürich seit einiger Zeit angefangen hat, bei Zuschriften an einzelne Orte ungesäumteAntwort zu verlangen, so soll in solchen Fällen kein Ort von sich aus antworten, bevor es die andern Ortedarüber zu Rathe gezogen hat. I». Der Nuntius stellt folgende Begehren: 1. Die wegen des Bieler TauschSabzuschikenden Gesandten sollen beauftragt werden, darauf zu bestehen, daß der Tausch in Kraft verbleibe.2. Die Äbte von Salmanswyl und Wettingen sollen aufgefordert werden, die zu ihrer Visitation gehörendenKlöster in der Eidgenossenschaft beförderlichst zu visitircn und zu reformiren. 3. Die katholischen Orte möchtenan den Bau des Kapuzinerklosters zu Rapperswyl angemessen beisteuern. 4. Sie sollen den Abt von Fischingcnwider die ihm begegneten Unbilligkeiten schirmen. Dabei erbietet er sich, Anliegen aller oder einzelner Orte