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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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November 1612.

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815.

Confermz der Orte Zürich, Schwyz und Glarus.

Hlapperswyt. 1612, 27. Wovemver (17. alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Nbschiedbd. 137, S. 409.

Gesandte: Zürich. Junker Hans Ulrich Keller, des Raths. Schwyz. Heinrich Ncding, Ritter, Land-smann und Panncrherr. Glarns. Adain Bönninger, Statthalter und des Raths.

n. Ans den von Schwyz au Zürich geschikteu Bericht, daß die Rekcr und Fuhrleute des Obcrwasserfahrs"'cht mehr bei der alten Ordnung verbleiben wollen, sondern höhcrn Lohn verlangen, und daß zwischen denIckern, Fuhrleuten und Schiffmeistern Mißverständnisse und Unwille obwalten, hat Zürich diesen Tag aus-schrieben und dazu nicht nur die Kanfleute, Schiffineistcr, Ncker und Fuhrleute, sondern auch die III Bünde,^ bei dieser Schifffahrt ebenfalls interessirt sind, eingeladen. Die Ncker bringen vor, von Jahr zu Jahrschlage Alles ans, wovon Menschen und Vieh leben müssen; für Pferde, die sie noch.vor wenig Jahren für^ Kronen gekauft, müssen sie jezt 40 Kronen geben, denn schlechte Pferde können sie für ihren Dienst nichtZäuchen; vormals haben sie für ihre Pferde eine Weide um 6 Kronen gehabt, jezt müssen sie das DoppelteDahlen; dcßhalb können sie sich mit dem in wohlfeilen Jahren festgesezten Lohn nicht mehr behelfcn; dasl)c>ben die Schiffmeister bereits eingesehen und bezahlen ihnen daher seit einigen Wochen über den alten Lohn von^ Gulden 10 Bazen von jedem Schiff noch 5 gute Bazcn Überlohn; sie bitten deßwegen dringend, den Lohnl'U das Reken eines Schiffes nach Wesen auf 4 Gulden festzusetzen, denn beim alten Lohn können sie unter^Uien Umständen mehr fahren und würden lieber nach einer andern Beschäftigung sich umsehen, als täglich in^fahr Leibs und Lebens sich zu quälen. Darauf wird den Schisfmcistcrn vorgehalten, daß man ihnen leztes^"hr den Lohn aufgebessert habe, daß die Ncker in ihrem Dienst seien, daß sie für ein Schiff mit Bündncrgut""ch Walenstadt 28 gute Gulden, für ein Schiff mit Glarncrgnt bis zur Zicgclbrüke 16 Gulden beziehen und^bo» die Ncker verlöhnen müssen, daß man genug Leute fände, welche den Schisfmcisterdienst um den alten^l)n übernähmen und dazu noch die Rekcr ohne der Kornhändlcr und Kanfleute Beschwerde verlöhnten, daßsie übrigens nicht vom Dienst treiben möchte, insofern auch sie den Rekern entgegenkommen. Die Schiff-Bister verantworten sich, sie haben allerdings den Rekern seit ungefähr sechs Wochen einen Überlohn von^azen ans das Schiff bezahlt, aber nur dcßhalb, weil dieselben um den alten Lohn nicht mehr haben fahren^llen and andere Neker nicht zu bekommen gewesen seien; sie haben aber diese Lohnerhöhung nur auf RechtRechnung hin bis zur nächsten Tagleistung versprochen und seien um so mehr dazu genöthigt gewesen, da^de ungemein viel Frucht zu führen gewesen sei und sie dieselbe nicht haben answachscn oder verderben"Isen dürfen; leztes Jahr sei nur der Lohn der Schiffineistcr verbessert worden, von den Andern geschehe keineZähnung, zudem sei zwischen ihnen noch ein großer Unterschied, da sie ein Schiff, das mit aller Ausrüstung""f 50 bis 60 Gulden zu stehen komme, länger nicht als zwei Jahre brauchen dürfen, während die Ncker auf'^'en Rossen eher Gewinn als Verlust haben; auch auf allen andern Wassern habe man den Schifflcuten, die'hw Schiffe fünf, sechs und mehr Jahre brauchen, den Lohn angemessen verbessert; übrigens könnte die begehrte.^huug, die wöchentlich von neun Schiffen 3 Gulden, somit jährlich 150 Gulden bringe, füglich auf diesuchte Waaren geschlagen »verde», in welchem Falle dann viele tausend Personen daran steuern würden,^ "s leichter geben könnten; es wäre nicht billig, wenn diese Auflage, die übrigens die Reker wohl verdienen