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November 1612.
t». (S. u. Thurgau). I». Lucern bringt vor: Nachdem man in gegenwärtigen bedenklichen Zeiten ve?'"schiedene Warnungen von zuverlässiger Seite her erhalten, wie Zürich und Bern ein neues Bündniß mit de>»Markgrafen von Baden mit großein Pomp und Iubiliren aufgerichtet haben, wobei unter den? Namen desMarkgrafen andere deutsche protestirende Fürsten intcressirt seien, »verde auch für die katholischen Orte nöth'Zsein, auf der Hut sich zu halten und nach guten Freunden sich umzusehen, wie vor zwei Jahren in? g»^nangischen Handel auch geschehen; insbesondere werde das nöthig, weil man den Stolz und Übermnth de»beide?? Orte, namentlich Zürichs ii? de??? rheinanischen Geschäft, je länger je mehr verspüre; schon seit uralte»Zeiten habe das Haus Lothringen gute Freundschaft und nachbarliche Gesinnungen gegen die Eidgenossen!^^bewährt, so namentlich auch der regierende Fürst gegen die katholischen Orte, besonders jüngst in? GachnawO'Handel; aus diesen? und ans andern wichtigen Gründen, und weil die Gegenpartei die katholischen Orte >»^solcher Unbilligkeit zu drängen sich unterstehe, sei Anlaß gegeben worden, mit diesen? Fürsten in ein näheresVerständlich sich einzulassen, immerhin jedoch unter Vorbehalt aller älter?? Bündnisse. Da die andern Ortedarüber nicht instrnirt sind, nehmen sie diesen Vortrag ml ? oloroncinin; ihre Stimme, ob ihnen beliebe, in d>eSache sich näher einzulassen, sollen sie mit Beförderung nach Lucern schiken; alsdann wird man jedemPunkte der vorgeschlagenen Freundschaft und nachbarlichen Bereinnng ausführlich mittheilen. Was bei diese'»Anlaß über die Hülfe, die gegebenen Falls voi? den? eine?? oder andern Ort zu gewärtigen ist, und von ander»Particnlaritäten gesprochen worden, wird jeder Gesandte weitläufiger zu referiren wissen, v. Nach Verlest»^der Beschwerden der Katholischen von Glarus gegen ihre evangelischen Mitlandlcnte wegen des verlorenentragbriefes, des Hcirathcns, des Testamentirens an Kirchen, Pfründen und andere gottselige Orte wird g»^gefunden, ans nächster katholischer Tagsazung sie anzuhören, weßhalb jedes Ort seinen Gesandten Instruction»darüber mitgeben soll. «K. Der ausstehenden Pensionen, sowie der rcstirenden Kriegszahlnngei? wegen des-Regiments von Bcroldingen wird abermals nachdrüklich nach Moyland geschrieben, v. Ans den Bericht, »einige von den Lauiser Banditen bei??? Commenthur zu Lenggern Unterkommen gefunden und von Haupt'»»""Znnibllel von Uri offene Patente erhalten haben sollen, verantwortet Laiidammann von Noll sich undBruder, den Commenthur; in Betreff der Sache des Hauptmanns Znmbüel wird Uri Nachfrage halte'»kl'. Bauherr Feer von Lucern klagt in seinein und seiner Mithaftcn Namen, daß eil? ihnen von ihre??? Octte»Hans Jakob Vlarer, Domherrn zu Constanz, gehörendes Erbe andcrstwohin vertestamcntirt »vorbei? sei, wcß)»sie einige in? Thnrgan gelegene Zehnte?? habe?? „verhefften" lassen, und daß die Domstift prätendire, das m»müsse vor ihre??? Capitel genommen »verde??, während sie vermeinen, es gehöre vor den Landvogt in? ThM'l!»"'er bittet, man möchte die constanzischen Anwälte, die von Ort zu Ort um Aufhebung des Arrestes»vollen, abweisen. Wird ncl rolvrenclnm genommen. K. Ans nächsten gemeineidgenössischen TagGesandten instrnirt »verde?? für Maßregeln gegen das Sammeln von Brand- und andern Steuer??, beso» »der Burgunder und türkischen Gefangenen halber. Für die geineinen Vogteien soll man den Landvögtensnngen zugehen lassen. I». Der gefährlichen Läufe wegen wird jedes Ort so viel möglich für Kornvorr»sorgen, auch wird an die Prälaten von Muri, Wettingen und Rheinau das Nöthige geschrieben, beso» »» 'daß sie ihre Frucht nicht außer Land verkaufen möchten.
Man sehe auch in? Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheitcn:
Laudgrafschaft Thlirgl?». Art. 43S. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.
Die Gesandten aus dein Zugcr Exemplar.