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November 1612.
müssen, den drei Schiffmeistern aufgebürdet würde; sollten sie aber wider Erwarten angehalten werden, de»Rekern mehr als den alten Lohn zu geben, so wollen sie lieber den Schiffmeisterdienst aufgeben, als um nich^in Sorgen, Mühe und Gefahr sein. I». Der Gesandte von Glarns beschwert sich ebenfalls über dieses ^gehren der Reker, aber noch mehr über den von Zürich vor einigen Jahren Glarns auferlegten PfennigMesserlohn vom Mütt Kernen und über die leztes Jahr zu Zürich verabredete Erhöhung des Lohns »»»Wein und Früchten, die in's Land Glarns gehen, und begehrt, daß diese sich jährlich auf mehr als 100 G»ld»"belaufende Auflage aufgehoben werde, da man es gemäß Verträgen zu keinen Zeiten mit Zöllen, Jmmi od»»Umgeld beschweren dürfe und jene Bewilligung ohne seinen Consens dem Lande auferlegt worden sei; »»^achtet er aber hierzu keine Vollmacht habe, wolle er gern vernehmen, was für freundliche Mittel hierin Z"finden seien, v. Stadtvogt Gamser und Fiscal Bernhard Pitschi von Chur legen als Abgeordnete der 1^Bünde ein Schreiben der Häupter vor, worin diese gleichfalls begehren, daß man ihre Kornkäufer und Handelleute ohne Neuerung bei der alten Schiffordnung verbleiben lasse, und fügen bei, daß die Ihrigen widerbührliches und Billiges nicht sein werden und daß sie, obgleich sie darüber zu verhandeln keine Vollmacht Hab»"'gern den Ihrigen zu Erhaltung der Schifffahrt und Freundschaft das Beste reden möchten. Ihnen wird, j»b»^ohne Vorwissen der Schiffmeister und Neker, eröffnet, da sie selbst zugestehen, daß die Reker mit dem all»"Lohn nicht bestehen können, so möchte der Sache vielleicht am besten geholfen werden, wenn man ihnen i>b»"den alten Lohn von 3 Gulden 10 Bazen vom Schiff noch gäbe von jedem Mütt Kernen, der in's Sargans»"'land und über den Rhein nach Bünden geht 1 Haller, von einem Sak oder zwei Mütt Kernen 1 Angster »^von jeder Balle Waaren 1 Angster; diese Auflage möchte den III Bünden besser dienen, als wenn viclle^die Schifffahrt ändern sollte; über diesen Vorschlag erwarte man der III Bünde Bescheid, den sie aneinschiken sollen. Gamser bittet schließlich, man möchte darauf halten, daß nicht heute Dieses, später ct>v»Anderes festgesezt werde, worunter nur der gemeine Mann zu leiden habe. «I. Dein Herrn Gamser n»angezeigt, daß dem Vernehmen nach etliche Bündner unter dem Vorgeben, sie in ihrem Land zu brauche»-Zürich und Lucern große Massen Frucht aufkaufen, dieselbe aber wieder aus ihrem Land führen; ma» I"für Abhülfe sorgen. Er verspricht, daß es geschehen soll und daß seine Obrigkeit dergleichen Käufer bestrafwerde, e. Die Kaufleute von Zürich übergeben in ihrem und gemeiner fremden Kaufleute Namen ein» ^schwerdeschrift über die Punkte, über welche auch Glarns sich beschwert hat. Weil nun die von den R»^begehrte Aufbesserung die Kaufleute nicht wenig berührt, wird die Sache einzustellen für rathsam erachtet >jedem Ort die Klage abschriftlich zugestellt, t Bezüglich der von Glarns begehrten Moderation deslohns und der leztjährigen Lohnerhöhung vermeinen Zürich und Schwyz, daß dem, was von der Mehrh»'^drei Orte beschlossen worden ist, die Minderheit sich fügen müsse; sie bemerken, daß ihnen nicht gebühre, ^schlüsse, die die Obrigkeiten ratisicirt haben, abzuändern; wenn Glarns der Messerlohn und der Überloh»Reker nicht annehmbar scheine, so möge es sein Gut durch seinen Schisfmeister hinauf und hinunter s»1 .lassen, die beiden andern Orte werden sich dann mit den übrigen oberländischen Gütern befassen u»d ^dann von dieser Steigerung frei. Der Gesandte von Glarns entgegnet, er könne von seiner Instruction »^abgehen noch sich weiter einlassen, indeß sei noch zu erläutern, wie jener Artikel, daß Glarns mit keine» »^Zöllen beschwert werden dürfe, zu verstehen sei. — Wird in den Abschied genommen. K. Weil aus ^stehenden Gründen sich ergibt, daß etwas für die Äufnung der Schifffahrt gethan werden muß,
Gesandte seine Obern daran erinnern. Den Rekern wird, jedoch ohne Mittheilnng dessen, was mit de»