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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1260
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August 1616.

welchen sich ergibt, daß, weil der Kaiser sich dieser vertriebenen Mühlhauser mit Ernst annehinen will, t»eneuglänbigen Städte und Glarncr der Stadt Mühlhansen Beistand zu leisten vorhaben, daß die (evangelische)Glarner bereits ihren Kriegsanszug gemacht haben, worüber die Katholischen sich höchlich beschweren und derV Orte Rath begehren, und obschon man zwar nicht der Ansicht ist, daß die Sache zu einer solchen Weibläufigkeit und Thätlichkeit sich gestalten werde, glaubt man doch, die guten katholischen Leute (in Glarus) nichltrostlos lassen zu dürfen und ihnen zusprechen zu müssen, wann immer die Gelegenheit sich bieten wird.zwischen will man von hier ans ihnen rathen, sie sollen, wenn ihnen ferner etwas angemuthet werde, sich ent-schuldigen, darüber keine Erklärung geben zu können, bis ihre Anstände mit ihren neugläubigen Mitlandleute»über verschiedene Punkte, namentlich auch die Reißzüge, erörtert seien; wäre dieses ohne Wirkung, so solle»sie vorschüzen, sie müssen, bevor sie Antwort geben können, der katholischen Orte Rath einholen; unterdesst»möchte die beschlossene Rathsbotschaft von Zürich und Lucern auch ihren Fortgang nehmen und durch sie derSache geholfen werden. I». Auf das weitläufige und ernsthafte Schreiben (vom 1. August) der neuglänbige»an die V katholischen Orte, betreffs der Durchzüge fremden Volkes durch die Eidgenossenschaft, wird ihnen inKürze geantwortet, man glaube dießfalls nichts gethan zu haben, das ihnen beschwerlich oder frühern Verab-redungen nngemäß sei; daß aber außer der bewilligten und bereits dnrchpassirten Anzahl Kriegsvolkes »ochanderes durch die Eidgenossenschaft ziehen werde, davon wisse man nichts; da sie übrigens von einer beförder-lichen genieineidgenössischen Taglcistnng sprechen, so werde man ihnen dann gebührende Antwort geben. Jndeßwird rathsam sein, daß die V Orte sich vorher über eine einstimmige Antwort mit einander berathen und ver-einbaren. e. (S. n. Thurgau). «R. Bezüglich der Walliser Angelegenheit begehrt der Landrath Absenduugvon Gesandten der katholischen Orte, der Bischof aber, daß man zuvor seine Späne erörtere. Man findetnun nicht rathsam, etwas zu beschließen, bis vom Landrath ebenfalls eine Antwort eingelangt sein wirb»willigt dieser ebenfalls dazu, so mag dann das Eine mit dem Andern vorgenommen werden, v. Da aufWunsch des Bischofs von Constanz beim Papst darum angesucht worden ist, daß die Dompropstei zu Consta^dem Bisthnm zu Bezahlung seiner Schulden auf einige Jahre einverleibt werde, und nun eine wenn auchzweideutige Antwort erfolgt ist, so wird bewilligt, ein weiteres Schreiben an den Papst zu erlassen mit de>»Beifügen, daß man, sofern man diese Gnade nicht erlangen könnte, dann überlegen würde, ob man der Do»»propstei Einkünfte ab dem eidgenössischen Boden also in fremde Hände ziehen lassen wolle.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegcnheiten:

Landgrafschast Thnrga». «. Art. 165. Verlaus von Gerichtsherrsch.

»33.

Conferenz der V katholischen Orte sannnt Solothurn.

Lucern. 1K16, 7. September.

Staatsarchiv Luccr», Lucerner Abschiede II. Iii.

Gesandte: Lucern. Hauptmann Wilhelm Balthasar; Niklans Ratzcnhofer; Leodegar Pfyffer;Rudolf Sonnenberg, alle des Raths. Uri. Emanuel Bcßler, Pannerherr; Melchior Megnet, beide alt-Laud-ammann. Schwyz. Heinrich Reding, Landammann und Pannerherr; Christof Schorns, Statthalter. Untc»