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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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August llNK.

SS«.

Conferenz der V katholischen Orte sammt Appenzell Jnner-Rhoden und Abt von St. Gallen.

Lucern. 1616, 2. August.

KantonsarrtUv Zug.

Gesandte: Lucern. Jakob Sonnenberg, Ritter, Schultheiß und Pannerherr; Ludwig Schiirpf, Ritt^alt-Schultheiß und Stadthauptmann; Balthasar Pfysfer und Christof Kloos, beide Stattkalter; Oberst HeinrichKloos, Ritter, Venner; Oberst Rudolf Pfysfer, Ritter, alle des Raths. U r i. Peter Gisler, Ritter, La»^aininann und Landeshauptmann; Emanuel Beßler, Ritter, alt-Landammann und Pannerherr. Schwyz.Schiltcr, alt-Landammann; Christof Schorno, Statthalter; Commissär Gilg Frischherz, beide des RaO'Unterwalden. Melchior Jmfeld, Ritter, Landammann und Pannerherr; Bogt Bartholomäus „von de>'Schwanden" (von Deschwanden), des Raths, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann; (Joha»^Leu, alt-Landammann, von Nidwalden. Zug. Beat Jakob Frey, Statthalter; Landvogt (Hans) Trinkt'(Hans) Jten, Sekelmeister, alle des Raths. Appenzell. Johann von Heimen, Landammann; der Landschreibe?. Abt von St. Gallen. N. Giel von Gielsperg, Bogt auf Rosenberg; Hauptmann Ledergerwer, ^Raths zu Wyl.

Diese Zusammenkunft ist auf Begehren des spanischen Ambassadors Casati ausgeschrieben worde"wegen eines Aufbruchs eidgenössischer Kriegsknechte, welchen er iin Auftrag des Gubernators von Mayla'^verlangt, wie bereits jedem Ort ausführlich mitgetheilt worden ist. Nach Anhörung eines VortragsAnibassadors, in welchem er des Königs und des Gubernators von Moyland Grüße, vertrauliche Affectivund gute Freundschaft und Nachbarschaft zusichert, werden ihm die wohlwollenden Anerbieten verdankt u»dder Herren und Obern ebenmäßige aufrechte und treue Leistung der bundesgenössischen Pflichten und »achb^liche Dienstwilligkeit und Freundschaft anerboten und sodann der begehrte Aufbruch vermöge des Bündnis^zugesagt. Die Capitulation mit den Obersten und Hanptleuten, die sich bei diesem Aufbruch betheiligen woll^wird von besserer Gelegenheit wegen auf den andern Tag verschoben, wobei jedem Gesandten freigestelltzu bleiben oder abzureisen, k. (S. u. Freiämter).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:

Landvogtei Freiämter. I». Art. 110. Schllzenwesen.

SS».

Vermittlungsconserenz der Orte Lucern, Uri, Schwyz und Zug im Span zwischen Ob- und ^

walden.

Lucern 1616, 4. und 5. August.

LandeAarchiv Nidwalden. Urkundensammlunfl.

Gesandte: Nicht genannt.

Zu Beilegung des Spans zwischen Ob- und Nidwalden schlagen die Gesandten folgende Mittel vo>'1. Betreffs des Eides des Landeshauptmanns genügt/daß dieser einen gemeinen Eid zu des gemeinen