August 1616.
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angefochten bleiben werden. Da dieses aber nicht geschehen, vielmehr durch kaiserliches Schreiben Mühlhanse»nochmals gemahnt worden ist, vor Erzherzog Leopold, als verordneten: Commissarins, zu erscheinen, so wird,nach Ablesung der von Mnhlhansen eingereichten Bedenken über das untern: 14. Jnni lezthin ans Prag an eserlassene kaiserliche Schreiben, vereinbart: Dicweil diese Sache hochbedenklich ist, jezt aber eben so wenig alsl-ztes Jahr ausgerichtet werden kann, es auch denen von Mühlhausen und den fünf evangelischen Orten prä-iudicirlich nnd nachtheilig sein würde, ans Citation der Subdelegirten nochmals zu erscheinen, so soll, bevordie von Mühlhansen citirt werden, eine Gesandtschaft der IV Städte sammt Glarus au Erzherzog Leopoldabgeordnet nnd jeder Gesandte mit einem Credenzschreiben versehen werden, um nochmals den ganzen Verlansder Angelegenheit vorzubringen und um gänzliche Abschaffung dieser unruhigen, durch unparteiisches Rechtcondemnirt'en Banditen anzuhalten; würde man aber beim Erzherzog nichts ausrichten, so könnte man wohl' °inen höflichen Abschwanck" nehmen mit Vermeidung, man werde den: Kaiser, dem die Sache nicht genauberichtet worden" sei den ganzen Sachverhalt wahrheitsgetreu vorstellen; zu diesen: Ende soll man dann ent-weder eine Gesandtschaft in gemeinem Namen an den Kaiser schiken, oder ihm einen umfassenden Bericht zu-senden, und auch Frankreich,' mit dem Mühlhausen ebenfalls im ewigen Frieden nnd der Vereinnng begriffenist. beiziehen und um Beistand ersuchen; wenn die Gegenpartei sieht, daß man sich der Stadt Mühlhausen soernstlich annimmt so wird es dieser zum Guten gereichen; würden dagegen innerhalb dieser Zeit die Mühl-hauser von Erzherzog Leopold oder seinen Subdelegirten citirt, so sollen Zürich und Glarus in aller mit Mühl-h°usen noch verbündeten Orte Namen nach Schwyz, das auf den: Commissionstag zu Rnffach den mühlhansischenBanditen Beistand gethan hat nnd diesen Handel wohl abermals angetrieben haben wird, Gesandte schiken,u>n ihm die Sache gründlich vorzustellen nnd eine Erklärung zu begehre.., ob es sich dieser mit Recht vernr-'Wten Verbannten die es kraft der Bünde ans seinen: Gebiet n.cht dulden ,ollte, mcht auch ganzl.ch cntschlagcnU"d ihnen keinen Vorschub mehr thun wolle. Weil übrigens die Sache keinen Verzug erleiden darf, so sollendi° Gesandten ans den 4/14. August zu Basel, im Wirthshaus zum Wildenmann, sich einfinden, auch soll"°se Legation geheim gehalten werden. K. In Betreff der ans lezter Jahrrech.mng verabredeten Gesandtschaftde» von Frankreich erachten die Gesandten von Zürich, Bern und Basel wegen den gegenwärtig
"'Frankreich schwebenden Kriegslänfen für klüger, dieselbe bis zur Ankunft eines andern A.nbassadors zuschieben. Schaffhansen meint, es sollten in aller XIII Orte Namen nur v.er Gesa., te o er auf's Höchstejeden. Ort einer gcschikt werden, hat aber nichts dagegen, snr e.nstwe.len d.c Gesandt,chast e.nzu,tollen,hat darüber nicht instrnirt. I.. Ans eine Zuschrift des Markgrafen von Baden an Zürich nnd Bern,^in diese n.n Bericht über die gegenwärtigen Kriegslänfe nnd über das durch d.e E.dgenosscn,chast passirende^iegsvo.k ersucht und zun. Aufsehen ans das gemeine evangelische Wesen ermahnt werden, soll Zürich inb°ider Städte Namen antworten nnd ihn der aufrichtigen bnndesgenö„.schen Ges.nnnng versichern.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten -^"Wafschaft Thurga». -- '"rt. 461. Kirchliches ... Glanbenssachen.
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