Juni 1613.
verderbliche Übel abgeschafft werde. Zu besserer Eriuueruug fall es jährlich vor den Gewalten verlesen underneuert werden. «. Es wird einstimmig erkennt, es soll kein Landvogt vor der bestimmten Zeit in seine^vgtei ziehen und da wohnen, und jeder nach Abfluß seiner Amtsjahre unverweilt abziehen, damit einer demandern keine Unordnung veranlasse. Bern nimmt das in den Abschied, weil es vor den hohen Gewalt gehört.^ Stadtschreiber Grebel soll durch ein Schreiben in aller Orte Namen beim König von Frankreich sich ver-wenden, daß die zu Versoix in der Vogtei Gex aufgestellten Wachen und errichteten neuen Zölle wieder ab-öethan werden, weil sie den Bundesgenossen von Genf und den eidgenössischen Handelsleuten beschwerlich undBündnissen und Verträgen zuwider seien. «. Abgeordnete beider Rcligionsparteien in Glarns legen ihreErträge schriftlich ein. Die Katholischen eröffnen, der im Jahr 1532 zwischen beiden Confessionen daselbst^gerichtete Vertrag werde ihrerseits vermißt; zwar besizen sie etliche Abschriften und haben unter andern^ecuincntcn im Gewölbe einen ganzen Bogen gefunden, der die wichtigsten Artikel enthalte; auf ihr wieder-holtes Gesuch aber an ihre evangelischen Mitlandleute um Ausfertigung eines jenen Abschriften gleichförmigenw'd authentischen Vidimns haben sie bis jezt nichts erreichen können; inzwischen haben die Evangelischen einen^Meindebeschlnß ausgebracht, daß über Ehesachen katholischer Töchter vor dem Chorgericht in Zürich gesprochenWerden solle, ungeachtet die Katholischen durch gute Kundschaften zu beweisen sich anerboten haben, daß sieohne Vorwissen der geistlichen Obrigkeit nicht annehmen können; ihre Reclamation gegen diesen neuenArtikel des Landrechts, welcher laute: „daz, wan zwo Personen beider Relligionen ein anderen zuo der Ehe'w>nen, sollche Ehe, wann es dcro gfründen, Vater und Vögten zcwider, von selbigen woll möge vffgehebt vnd^fftlos gemacht werden," sei durch einen Nathsbeschlnß vom 7. Mai 1611 abgewiesen worden, auch bei deröstlichen Obrigkeit haben ihre Beschwerden nichts ausgewirkt; sie bitten demnach, ihnen bei ihren Mitland-^Wen z>, Erneuerung jenes Vertrags zu verhelfen. Die Evangelischen (in deren Namen alt-LandammannMichael Bäldi und Statthalter Adam Böninger) erwidern, sie wissen von einem solchen Vertrage nichts, habenihren Mitlandlenten ans ihr Gesuch „landtlich, triilich und ehrlich" geantwortet, wenn sie „formalisch"w'd durch unparteiische Personen darthnen, daß ein solcher Vertrag existirt habe, in welchem solche beiden^Meien dienliche, ihr Landbuch und ihre Regalien schüzende Artikel enthalten seien, so sei man verpflichtet,andern Vertrag aufrichten zu lassen, und auch sie werden halten, was ihre Altvordern versprochen haben;!w Meinen nun, ihre lieben Mitlandleute hätten sich mit dieser Antwort und diesem Anerbieten zufrieden gebenw'd es hätte dieses Geschäft wohl ohne diese unreifen Klagen unter den beiden Theilen ausgemacht werden^»üen; andere Vollmachten haben sie nicht, als die Klagpnnkte anzuhören und sie abschriftlich ihren Näthen^ gemeinen Landlenten der evangelischen Religion heimzubringen, damit diese nach Gestalt der Sache daraufw'tworten können. Es werden nun beide Parteien freundlich gebeten, nochmals zusammen zu treten und untereine Verständigung zu versuchen; sollte diese wider Erwarten nicht zn Stande kommen, so soll dem be-werten Theil, als einem freien Ort der Eidgenossenschaft, freistehen, ans den Orten Schiedherren nachW">em Gefallen zn erkiesen, um mit deren Mitwirkung eine Vereinbarung zn erzielen; inzwischen mögen dieAcholischen bei andern Orten nach andern Copieen des Vertrags sich erkundigen und vermittelst EinvernahmeKundschaften n. s. w. sich verfaßt machen, t (S. n. Freiämtcr). K. (S. n. Gaster). I». Bern, Frei-und Solothnrn bemerken, daß die in der Stadt Zng vereinbarte und ihnen gedrnkt mitgetheilte Valvation^ Gold- und groben Silbersorten zn hoch sei und zur Folge habe, daß das gute grobe Geld aufgewechselt^ in den Tiegel geworfen werde; daher schlagen sie vor, über eine gemeinsame Taxirung sich zn verstän-
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