Mai 1613.
serratischem Boden sich befinden, sogleich in ihre gewöhnlichen Quartiere sich znrükznziehen, bei Vermeidung ernstlicher Strai<und Ungnade; damit nun aber der französische Anibassador erkenne, wie sehr Lucern den König rcspectire, habe es aber'mals durch einen Eilboten verschärfte Schreiben an den Herzog und an die Obersten und Hauptleute erlassen, und zweii^nicht an dem gewünschten Erfolge. (Allgcm. Abschiede Bd. VII, 68 u. 76). — Zwei Vorträge des spanischen Ambassador^vor Räth' und Hundert zu Lucern vom 9. und 15. Mai, den Aufbruch betreffend, f. ebendaselbst S. 64 u. 66.
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Münzconferenz der Städte Bern, Freiburg und Solothurn.
Acrn. 1613, 10. Auni (31. Mai alt. Kal.).
Staatsarchiv Bern! JnstrucUoneubuch v. S> tk7.
Gesandte: Bern. Albrecht Manuel, alt-Schnltheiß; Konrad Zehendcr, Sekelmeister; Vincenz Dachst
hofer, alt-Sekclineister. Freibnrg. Franz Werro, Venncr und Wardein. Solothurn Glutz. ^
Auf erhaltenen Bericht, wie die sieben Orte löblicher Eidgenossenschaft (welche ein gleiches Münzreg"haben) allerlei goldene und silberne Sorten (wie im Reich auch geschehen) gesteigert haben, woraus eine M''gerung und Schwächung der kleinen Münzen erfolgen wird, zum Nachtheil der drei Städte Unterthanen, indc"'die gute Münze aus dein Land vertrieben und dieses mit schlechter überschwemmt werden wird, sah sich M'"zu Ansezung dieser Conferenz veranlaßt, um zeitlich Maßregeln dagegen zu ergreifen. Nach Erstattung geg""'seitigen Grußes werden auf Gefallen hin der Obern folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Von einer Steigerung^groben Gold- und Silbersorten sehen die drei Orte für jezt ab und lassen es gänzlich bei der frühern Dal»tation verbleiben. 2. Um der Überhandnähme der Schillinge zu wehren, sollen die Unterthanen ernstlich ^mahnt werden, von den fremden Händlern diese Münzsorte nicht anzunehmen, sondern nur gute und gewichtgrobe Gold- und Silbersorten und die Münzen der drei Städte. 3. Ans der badischen Tagleistung willbei den sieben Orten Vorstellungen machen gegen die Verschlechterung der Schillinge, mit dem Bedeute», ,man sich, falls dieselbe noch weiter getrieben würde, zu deren Verrufung veranlaßt sehen müßte. 4. DerStädte Wardcine erhalten den Auftrag, in dieser Richtung Acht zu haben und allfällige WahrnehmungenObrigkeiten einzuberichten. I». Bern hat seinem Münznicister nachgelassen, die kleine Münze um etwas Zverringern, jedoch ohne Schwächung des Feingehalts, und ihm eine Regel und Ordnung vorgeschrieben,viele Stüke er auf die Mark „stüklen und schroten" solle. Diese Ordnung hat es den beiden Städten »n^theilt, damit sich ihre Münzmeister auch darnach halten mögen; das ist aber nicht allerseits geschehen, ob>vFreiburg seinem Münzmeister erlaubt hat, nach dieser Ordnung eine Zeit her zu münzen. Die Ehrengcsa"der beiden Städte lassen es bei der aufgestellten Ordnung bleiben; da sich aber die Münzmeister beklag 'daß sie bei Ausprägung von 210 Stüken auf die Mark nicht bestehen können, und begehren, daß ma»ein Remedium von ein oder zwei Stüken auf die Mark gestatten möchte, wird ihnen das bewilliget, ^sie statt 210 nunmehr 212 Stüke aus der Mark „stüklen" mögen, jedenfalls nicht mehr. e. Um Conforu"in der Prägung der Haller zu haben wird verordnet, es sollen sich die Münzmeister dießfalls nach derordnung richten, welche vor Jahren zu Peterlingen vereinbart worden ist, oder daß sie, wenn die nichtHände» wäre, „ein halb Loth schwccher da» die Crützer vnd 90 Stuck vf ein Loth vnd drn Qnintlin ha