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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1112
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1112 Januar 1613.

in Bündnisse oder dergleichen Verbindlichkeiten sich einzulassen ohne des Königs oder seiner Ambassadore»Rath, Wissen und Willen, den Freiheiten der Eidgenossen und ihrem alten Herkommen als einem freien Sta»^ganz zuwider ist; da man ferner gern gesehen, daß die Orte, welche dem Ambassador über sein Begehren be'reits geantwortet haben, mit ihrer Antwort bis nach einer gemeinsamen Berathschlagung gewartet hätten,!"wird nun eine freundliche, ehrliche und bescheidenliche Antwort an den Ambassador entworfen. Lucern, U""'Unterwalden und Freibnrg nehmen den Entwurf in den Abschied. Welche Orte zum Erlaß dieser AntnB"stimmen, sollen es unverzüglich an Lucern berichten. Gleichwohl wird von der Mehrheit beliebt, das Rheine»""Geschäft so lange einzustellen, bis man vom Ambassadoren, den Solothurn darum angehen soll, vernonn»""haben wird, was Herr Vigier in Zürich ausgerichtet hat, und auch das lothringische Werk bis auf bess"""Gelegenheit ruhen zu lassen. (Der Bericht Vigiers ist im Abschiedbd. 59 des Solothnrner Archivs enthalte»)'I». (S. u. Sargans), v. Auf den Bericht, wie die guten katholischen Leute im Veltlin von ihrer Obrigk^'den III Bünden, der katholischen Religion wegen bedrängt werden, wird Uri, welches als Nachbar die best"Gelegenheit dazu hat, beauftragt, über Alles genau sich zu erkundigen und den Befund den übrigenmitzutheilen. Auch der Landvogt von Sargans soll sich fleißig über die Sache informiren und darüber b"'richten. «I. (S. u. Vier ennetbirg. Vogt, überh.). v. (S. u. Thurgau). I. Nach Verlesung des lez»"Schreibens des Bischofs von Constanz in Betreff der Syuodalstatuten wird einstimmig beschlossen, sich >v»d""mit dem Bischof noch mit seinen Officialen in eine Conferenz oder Disputation einzulassen, sondern bei de"vorigen Protestation fest zu verbleiben und, wenn etwas Weiteres erfolgen sollte, zum Nuntius Zuflucht Z"nehmen. K. Die Gesandten von Schwyz, deren Obrigkeit die Angelegenheit des Matthias Finninger »"dMithaften von Mühlhausen in Protection genommen hat, dringen auf Erledigung dieser Sache. In Bctr»^der Umstände aber hat man dermalen nichts Besseres finden können, als daß Schwyz bei Herrn Pistor^über die Sache sich erkundige. Je nach dem Bescheid kann dann fernere Berathschlagung erfolgen. I».der seltsamen und gefährlichen Läufe, Zeitungen und Warnungen, so allenthalben her von unfern Widerwärtig""sich zeigen, soll jedes Ort wachsam sein, fleißig Aufsehen halten und besonders an den Gränzcn emsigesnicht ermangeln. I u. Ii,. (S. u. Thurgau). I. Betreffend die Angelegenheit der katholischen Glarner >»ihren Mitlandleuten wird man jedem Ort die Substanz derselben zuschiken, damit die Gesandten auf kiiufligTagsazung zu Baden darüber instruirt werden können, in. (S. u. Luggarus). »». Die GesandtenSchwyz werden eingedenk sein, was ihnen befohlen worden ist wegen der Abfuhr des Weins nach May""""«. Da bereits zwei Monate über den für Bezahlung der ausstehenden mayländischen Pensionen versprach»"^Termin verflossen sind, wird beschlossen, die Sache au die höchsten Gewalten gelangen zu lassen, wen»St. Matthiastag die Zahlung nicht erfolgen würde, z». Der savoyische Ambassador, Freiherr vonvermeldet des Herzogs Gruß und gnädige bundesgenössische Gesinnung, versichert, daß derselbe entschlösse» !"'in jeder Noth all' sein Vermögen, ja seine Person selbst zu den Verbündeten Orten zu sezen, bittet, sie niö"y ^nach dem Exempel ihrer frommen Altvordern stets in Eintracht zusammen halten und gegen denihrer gutherzigen Affcction verharren, und erbietet sich, allfällige Aufträge an den Herzog entgegen zu »eh»"""'da er jezt Geschäften wegen nach Hofe zu reisen im Begriffe stehe. Nach angemessener Verdankung ^ihm ernstliche Briefe unv Vollmachten bezüglich der ausstehenden Pensionen an den Herzog mitgegeben. ^u. Freiämter). r u. (S. u. Thurgau). Den Obersten Lussi von Unterwalden und Stocker von owerden ihrer ausstehenden Anforderungen wegen an den Herzog von Savoyen für ihre Kriegsdienste stirbt "