October 1612.
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andere Orte geführt werden, so sollen diese aus den in den Verträgen angedeuteten Gründen den halbenbezahlen, und zwar auf zwanzig Jahre und beiden Theilen an ihren Regalien und Freiheiten, sowie auchErbeinung gänzlich unbeschadet; nach Abfluß dieser zwanzig Jahre soll man sich abermals verständigen.^'», Nidwalden, Basel, Solothnrn und Schaffhausen nehmen es in den Abschied. Der freie Salzkauf beiPfanne soll den Eidgenossen wie von Alters her bewilligt sein, da ihnen gemäß der Erbeinung freierHandel und Wandel in allen zu Österreich gehörigen Herrschaften, Landen, Städten, Märkten, Flekcn, Dörfernw. ausdrnklich zugesichert ist. Der Erzherzog möge innert sechs Wochen seinen Entschluß über diese Ver-^eichnng Zürich mittheile», damit dann nach Beschaffenheit der Sache der Handel abgeschlossen werde, in-tischen sollen auch die Orte, welche diese Sache in den Abschied genommen haben, ihre Stimme» darüber anRurich schiken. (Actum 24. October). — Der Gesandte Nidwaldens erklärt, daß er in die Zollverhandlung'"'t den österreichischen Commissarien durchaus nicht einwillige. «I. Als Abgesandte des Herzogs von SavoyenOffnen dessen ordentlicher Ainbassador, -Ludwig Freiherr de Tornetta, der Freiherr de Villetta und Franciscus^aldenga, herzogl. Kämmerer, alle drei geheime Räthe, Folgendes: Der Herzog, der Eidgenossen bester Freund^ Bundesgenosse, habe sie beauftragt, „üwere Herrligkcitcn sampt und sonders" zu begrüßen, ihnen seine^idesgenössische Gesinnung zu vermelden und die Resolution derer von Bern in Empfang zu nehmen über^ seiner Landschaft Waadt wegen obwaltenden Span, welche Landschaft Bern zum Schaden des Herzogs imhabe; schon leztes Jahr, dann wieder auf voriger Jahrrechnung und seither auf zwei Tagsazungen derscheu Orte zu Lucern haben sie im Namen des Herzogs ganz ernstlich angehalten, gemeine Orte möchtenermahnen, seine Nathsgesandten auf gegenwärtige Tagsaznng mit umfassenden Vollmachten abzufertigen;erwarten sie, es werde ihnen Bern mit einer willfährigen Antwort begegnen; man werde sich wohl er-'^ern, wie oft der Herzog gebeten habe, diesen Span durch gütliche Mittel beilegen zu lassen, was der ge-lteste üblichste Weg wäre; der Herzog hoffe, die Eidgenossen werden das, was sie ihm durch ihre Ge-lten vertröstet und anerboten haben, auch in der That thun und die Sache zu einem erwünschten ZieleOrdern helfen. Nach Anhörung dieses Vortrags und nach Ablesung einer Zuschrift des Herzogs erwidern^ Gesandte» Berns, ihre Obern hätten sich nicht versehen, daß der Herzog diesen Handel wieder anregenweßhalb sie auch keine Instruction haben, „in einich gefätz ald disputieren" sich einzulassen; sie glauben^^>ch, es sei eine genngsam erörterte und entschiedene Sache; durch den Vertrag von 1564, den sie auf^langen vorlegen werden und der von beiden Theilen besiegelt und durch die eidgenössischen Schiedherrentätiget worden sei, seien die drei Vogteien Gcx, Thonon und Ternier dem Herzog wieder zurükgegeben, alles"dere aber der Stadt Bern und ihren ewigen Nachkommen zugesprochen worden, gegen Übernahme einerMutenden Summe, wofür die ganze Landschaft versezt gewesen; Herzog Philibert Emanuel habe darauf ganzMidlich i„,d nachbarlich mit Bern gelebt und später sogar ein Bündniß ans seine Lebensdauer mit ihm ab-flössen ; Frankreich und Spanien haben genannten Vertrag gut geheißen und König Heinrich III. die Bern^Iprochene Landschaft Waadt in den ewigen Frieden und in den gleichen Schirm wie die übrige Landschaftaufgenommen; sie bitten, die Eidgenossen möchten Bern dabei schirmen und den Herzog mit seinerTension abweisen; Bern werde auch fernerhin gegen die savoyischen Untcrthanen Frieden und gute Nachbar-^6 erzeigen. Diese Antwort wird unverzüglich den savoyischen Gesandten mitgetheilt, mit dem Erbieten,^ ' wolle, wenn man etwas zur Vereinbarung der Parteien beitragen könne, es gerne thnn. Die savoyischenwndten antworten schriftlich, was die Herren von Bern erklären sei keine Resolution ans daS ernstliche
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