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August 1612.
8VS.
Abordnung der V katholischen Orte nach Zürich..
Zürich. 1612, 23. August (vff Bartholome! Abeuts).
Landcsarchiv Schwyz.
Instruction von Schwyz für seinen Gesandten, Heinrich Reding, Landammann und Pannerherr: Er soll neben freund'licher Begrüßung daran sein, daß der Vortrag freundlich geschehe. Dabei soll er dem Ehrengesandten von Lucern diewunderung ansdrüken, daß dieses Geschäft nicht zu Baden, als einem dem Abt von Rheinau gelegencrn Ort, vorgebtworden, woselbst die Schiedorte auch gewesen und wo man vielleicht zu einer freundlichen Vergleichung hätte gelangtkönnen; er soll auch beifügen, daß Schwyz zu dieser Botschaftschiknng auf dem lezten Tag zu Gersau nur mit Widerstreb^gestimmt habe, sich aber doch nicht habe söndern wollen, wiewohl seines Bedünkens die Sache wohl hätte ruhen kön»^'damit nicht durch so viele angefangene Händel die wichtigsten zum Nachtheil der katholischen Religion verhindert werdetLucern möchte daher in Zukunft nicht mehr so viele Sachen auf einmal vornehmen, sondern eine Sache nach der anderswie es Zürich auch zu thun pflege. — Der Abschied fehlt.
Beschwörung der Bercinung der Städte Zürich und Bern mit dem Markgrafen von Baden
Höchberg.
Zurkach. 1612, 29. August (19. alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Urkunde 4SK.
Gesandte im Namen der beiden Städte: Zürich. Leonhard Holzhalb, Bürgermeister; Hans llll'i^Wolf, Statthalter; Hans Heinrich Holzhalb, Pannerherr; Heinrich Bräin, des Raths; Hans Georg Gre^'Stadtschreiber; Hans Kaspar Escher und Hans Heinrich Grebel, beide des Großen Raths. Bern.Rudolf Sager, Schultheiß; Abraham Sturler, Sekelmeister; Oberst Anton von Erlach, des Raths;Ludwig von Erlach, Herr zu Spietz, des Raths; Hauptmann Niklans von Mülinen, und Kaspar vonried, beide des Großen Raths.
Im Namen der badischen Regierung: Markgraf Georg Friedrich und seine Räthe.
Das seit einiger Zeit unterhandelte Bündniß wird von beiden Theilen angenommen und abgeschl^^und sodann zu dessen Beschwörung geschritten (Beilage 22). Im Namen ihrer Obern und in Gege"^'des Markgrafen und seiner Räthe und einer großen Menge Volkes geloben die Gesandten der beiden Stamit einem leiblichen Eid zu Gott, Alles und Jedes, was in dem Bundbrief begriffen, steif, fest undbriichlich zu halten, demselben allerdings nachzukommen, nie dawider selbst oder durch andere etwas zuoder thun zu lassen, auf keine Weise, wie Menschensinn das erdenken möchte, ohne alle Gefehrde.
Am 4./14. September kamen zum Gegenbundschwur als Abgeordnete des Markgrafen die Herren: Otto,und Rheingraf, Oberst; Johann Wiprecht von Helmstadt, Landvogt zu Höchberg: Heinrich Weinschenk, Oberstlicnten^Obervogt zu Kippenheim und Rastatt, und Werner Eglinger, Oberamtmann zu Badenweilcr, nach Zürich und bcschu'^hier vor Rüth' und Burgern und vor den Abgesandten Berns das Bündniß mit derselben Formalität, ebenso am da>afolgenden 11./21. September vor Räth' und Burgern zu Bern in Gegenwart der zürcherischen Abgesandten.
Urkunde im Staatsarchiv Zürich-