August 1612.
1099
Schciffhausen zu erlassende Schreiben noch nicht an Lncern eingeschikt haben, geben nunmehr ihre Zustimmung.
Nach Abhörung der Verantwortung des Bischofs von Constanz des Anstandes wegen über die Synodal-statuten wird für gut gefunden, ihm nichts weiter zu antworten, als daß man sich mit seiner Erklärung, daßshnodalischc Handlung eine gemeine Sache und er nicht Willens sei, den Eidgenossen an ihren Freiheiten,Rechten, Gebräuchen und Herkommen, auch guten Immunitäten etwas zu nehmen, sondern sie dabei verbleiben5" lassen, zufrieden gebe, ferner daß er, weil nun Engclberg ein gleiches Geschäft sei, worin die Schirmorteund weltliche Obrigkeit stets gehandelt haben, sich dessen auch entschlagen und die Schirmorte handeln lassenLöchte. Dieses Schreiben und die bischöfliche Antwort darauf sollen so bald als möglich jedem Ort mitgetheilt^rden. Es soll anch jedes Ort ermahnt sein, seine Stimme über die Ordnung „hinder sich gahns deßhalben" nach Lucern zu schiken. Über den Anzug, die Bezahlung der ausstehenden spanischen Pen-
stoncn mit Beförderung schriftlich oder durch eine Abordnung zu betreiben, soll jedes Ort seine Meinung^»cern mitthcilen. Ebenso sollen die Gesandten ihren Obern referiren, daß Uri seines Spans mit dem^älaten von Disentis und der ergangenen Drohworte wegen gerathcn worden ist, eine Abordnung in dieGlinde zu schiken. I». Lncern wird aufgetragen, nach Wallis z» schreibe:,, damit der Bnndesschwur, weil die^>t bereits vorüber und die Kehrordnung nun an Zug ist, befördert und verrichtet werde, l. Das Anbringen^ Gesandten von Zug in Betreff der Kehrordnung künftiger Tagleistnngen zu Brunnen und Weggis soll anObrigkeiten gebracht werden.
Man sehe auch in, Abschnitte Herrschastsangclegenheiten:lll'llfschaft Thnrgliu. «. Art. 432. Kirchliches u. Glaubenssachen.
8<>8.
Conferenz der die Vogteicn Bctlenz :c. regierenden III Orte.
Schwyz. 1012, 20. August.
LandcSarehiv Nidwalden.
Gesandte: Uri. Emanuel Bcßler, alt-Landammann; Leander Zumbüel, des Raths. Schwyz. Heinrich^lng, Landammann und Pannerherr; Sebastian Büelcr, alt-Landammann; Christof Schorns, Statthalter;"Uimissiw Fridolin Horat, des Raths. Nidwalden. Johannes Lussi, Landammann; Crispinus Zelger,^deshauptmann, des Raths.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte HcrrschaftSangclcgcnhciten:
^cnz, Bollenz ». » n Art. 390-402.