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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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1090
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I0!>0 Juli 1612.

Kronen schade; man möchte daher den Herren von Basel zn erkennen geben, daß der Herzog nicht unbilligstbeschwere, wenn man den freien Transit dem einen Theil bewillige, dem andern aber abschlage, und daß d""savoyischen Unterthanen gleichförmige Patente wie andern gegeben werden; er danke übrigens für die ihmtheilte Audienz und erwarte willfährige Antwort. Dem Ambassador werden des Herzogs wohlwollende ^sinnnngen verdankt unter Anerbietnng guter Korrespondenz. Bezüglich der Anforderung Savohens an dieerklären die bernischen Gesandten, daß sie sich dieses Bortrages nicht versehen haben und wegen der Wichtig^der Sache darüber an ihre Obern referiren müssen, daß sie aber der persönlichen Ansicht seien, es existi^darüber solche Verträge, daß ihre Herren und Obern keine fernere Antwort werden schuldig sein woll""'Worauf des Ambassadors Vortrag samint dem Missiv des Herzogs abschriftlich an Bern überschikt werd""nebst einem Schreiben in Aller Namen, des Inhalts, Bern möchte seine Verträge vorweisen und eine Antw^geben, damit man etwas Gewisses ausrichten und gute Nachbarschaft Pflegen könne; was es ans die TagsaZ"^zu Baden vom 21. October oder inzwischen an Zürich antworten werde, wolle man dem Ambassador »nv""züglich mittheilen. In Betreff der niedergeworfenen und durchsuchten Boten bei Chillon erwidern die GesandtBerns, sie haben davon noch nichts gehört, werden aber nach ihrer Heimkehr sorgen, daß die Sache unters^und die Gebühr erstattet werde. Genf wird unter Mittheilnng der Klage um Antwort ersucht; je nach ^schaffenheit derselben will man ferner procediren und jedenfalls dahin trachten, daß dem Herzog gebühre»^Satisfaction widerfahre. An Basel wird mit allem Ernst geschrieben, es möchte den savoyischen Untertha»""'welche ihre Waaren durch die Eidgenossenschafi in Condncten zu führen begehren und die landesbräuchli^Vorschriften erfüllen, den Paß und freien Handel und Wandel gestatten, und zwar um so mehr, da der He^in seinen Landen die eidgenössischen Kaufleute mit besondern Privilegien begäbet habe. Die erfolgende Ant>"soll dem Ambassador ohne Verzug mitgetheilt werden. K. Den Anzug Zürichs, man sollte die Regalien d>"den neuen Kaiser wieder bestätigen lassen, indem eine dießfällige Versänmnng mit der Zeit für die Eidgenosfl^schaft nachtheilig werden könnte, soll jeder Gesandte seinen Obern hinterbringen, damit es auf künftigentag in's Werk kommen möchte. I». Die Verordnung gegen das Trölen nnd Practiciren um Ämter >Landvogteien wird erneuert. I. In Betreff der starken nnpresthaften Bettler und Landstreicher, wegen w"neuerdings Klagen eingehen, soll jede Obrigkeit nach Mitteln trachteil, wie diese Last der armen Bauer!"abgenommen werden könne. Deßhalb soll auf den 13./3. August eine allgemeine Landjagd veranstaltet wer^ 'init den Ergriffenen wird man sich wohl zn verhalten wissen. It.. Da Lucern das Geld in Empfang ^nommen hat, welches im Namen derer bezahlt worden ist, welche zn Gachnang ungebührlich sich ,

haben, erwartet man, es werde über dessen Verwendung jeden» Ort Rechnung geben, damit Anordnung"" ^Bezahlung der großen Zehrungsnnkostcn zu Frauenfeld getroffen werden können. Zürich erklärt, daßzahlt habe, was seines Theils verzehrt worden sei, und also hierin nicht weiter begriffen sein wolle. I'n. bern-freiburg. Vogt, überh.). in. (S. n. Thnrgau). n. Landamman» Hösli berichtet, vor Iah"""zwischen den Katholischen nnd denen der andern Religion zn Glarus ein Brief aufgerichtet worden, ^verschiedenen Punkten gegen einander sich verhalten sollen; dieser Brief sei auf unbekannte Weiseworden und nur einzelne Fragmente davon vorhanden, dagegen existiren authentische Copieen im Landeauch in der Kanzlei zn Lucern; die Katholischen bitten nun um Wiederanfrichtnng des Verkomninisfl'ö ^einer richtigen Copie unter dem Landessiegel, wofür sie bisher vergebliche Schritte gethan haben,meldet er, es haben neulich an einer Landsgemcinde die Nenglänbigen ein Mehr gemacht, wie ma»