Juli 1012.
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""f die verkauften Waaren geschlagen werde, so hoffe der Erzherzog, man werde nicht nur diesen halben Zoll"lcht abkiindcn, sondern ihn von den bestimmten Jahren in eine stete Übung, wie die andern Artikel, kommen^fsen. Nach Verdanknng des Grußes erwidert ihnen der Gesandte von Zürich, die Eidgenossenschaft habeIchvn i„i Jahr 1501 Anstand genommen, diesen der Erbeinnng widerstreitenden Zoll zu bewilligen, und erst""H zwei Jahre langen Unterhandlungen ans christlichen! Mitleiden wegen der Türkengefahr sich dahin^cdcn lassen, den Vertrag ans fünfundzwanzig Jahre anzunehmen; in Folge ihrer Reklamationen bei Er^^»crung des Vertrags im Jahr 1587 sei dann der Zoll auf die Hülste herabgesezt worden nnd nun müssetraft der Erbeinnng begehren, der Erzherzog möchte diesen Zoll gänzlich fallen lassen. Die österreichischensandten entgegnen, das Hans Österreich sei als die höchste Obrigkeit und vermöge seiner Regalien befugt,seinen Landen nach Gestaltsame der Sachen Zölle anfznsezen, und habe^anch diesen einzuführen die Befugnißschobt; derselbe sei der Erbeinnng keineswegs zuwider, indem er sich nur ans jene Personen erstreke, welche in"den wohnen, die in der Erbeinnng begriffen seien. Hierauf replicirt der Bürgermeister von Zürich, dasÖsterreich habe vollkommen das Recht, auf seinem Gebiet neue Zölle anfznsezen, wenn es nicht gegenArtige, wie im vorliegenden Fall gegen die Erbeinnng, verstoße; leztere sage, daß kein Theil dem andernanfsezen dürfe und daß man unbeschwert, wie von Alters her gegen einander handeln nnd wandeln, die Verhandlungen bei Errichtung sowie bei Ernencrnng des Vertrags zeigen deutlich, daß er der Erb-zuwider nnd nicht ans Schuldigkeit, sondern ans gutem Willen zugestanden worden sei, sonst hätte es^r bestimmte,, Anzahl Jahre nicht bedurft; da die Ursache des Zolls, nämlich der Türkcnkrieg, aufgehört,wan auch den Zoll fallen lassen müssen, damit die Erbeinnng wieder in ihren rechten Gang komme.
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^egen die österreichischen Commissärc einwenden, im Vertrag von 1587 stehe, daß, wenn man nach Ablauf
^stgesezten Jahre den Zoll nicht mehr bezahlen wolle, man alsdann auf einem andern Wege gütlich sichverg' -
sih-^w' daß der Erzherzog ans gnädigem Willen nnd ans 'Nachbarschaft mit dem halben Zoll, wie seit
^^chen möge; in Folge der Kriege sei die königliche Kammer „erödet", der Türke sei in seinen Fricdens-^ ^üen nnznverlässig, so daß jezt der Zoll nicht wohl aufgehoben werden könne; ihre endliche Vollmacht laute
^""dzwanzig Jahren, sich begnügen wolle, wenn dieses ein beständiges ewiges Werk bleibe und andere^"sel» m,h Anhänge vermieden werden. Die Sache wird beiderseits in den Abschied genommen; ans der. den 21. October nach Baden angcsezten Tagsaznng soll man beiderseits mit hinlänglichen Vollmachtendas, ^ wieder einfinden. «I. Den genannten österreichischen Commissarien werden Vorstellungen gemacht,^ ^ eidgenössischen Kauflentc das Salz, während sie es früher bei der Pfanne zu Hall selbst haben kaufen"^h Gelegenheit abführen lassen können, nun zu Rütti kaufen müssen, wo auf jedes Faß bereits einige^ia„^ schlagen seien, was bei der große» Menge des nöthigen Salzes eine namhafte Summe ausmache.
dcj ^ "'"chte daher anordnen, daß vermöge der Erbeinnng der freie Handel, Kauf und Lauf um baares Geldfordern
^"izpfanne wie von Alters her verbleibe; wenn dann das Holz theurcr werde, die Arbeiter mehrder» und die Fuhre höher komme, als zuvor, so müssen die eidgenössischen Kauflcute daS auch gc-
hierüber mögen die Commissarien sich instruiren lassen, v. Vor den Rathsboten der XIIIdhs^ ^'ff"et der französische Ambassador, Peter de Castille: Seit ihm Gott die Gnade verliehen habe, beifnz ^chbcrühmten, mannlichen nnd tapfcrn Nation zu sein, habe er stets sich gesehnt, auf einer Tagsaznng^ ^"dringen, was ihm bisher nur gegen einzelne Personen z» äußern vergönnt gewesen. König Ludwig,^lieiivssen bester Freund nnd ältester Bundesgenosse, nnd die Königin Regcntin haben ihm vor alle»