Juni 1612.
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»»gehorsamen Unterthanen der Städte am Rhein und ans dem Wald (Schwarzwald) wegen des auf den^in gelegten Nappcnpfennings und bittet, in, Fall die Sache sich nicht legen wollte, um ein getreues Ans-ehe,, krast der Erbeinung, auch möchte man verhüten, daß genannte Unterthanen bei den Eidgenossen „kein^stand noch bhfal" haben. Worauf ihm versichert wird, daß die Obrigkeiten es dießfalls an nichts mangeln^ssen werden. Da übrigens Österreich seit einiger Zeit wiederholt an die Erbeinung zu erinnern für gutKunden hat, so soll den Gesandten nach Baden Bollmacht gegeben werde», die Österreichischen auch an Hal-der Erbeinung und besonders an die Aufhebung der beschwerlichen Auflage auf das Salz zu mahnen"»d daß sie sich in Zukunft dergleichen enthalten, da man gerade kraft der Erbeinung einander mit Ncue-^»gei, und Zöllen nicht beschweren solle. in Der savoyische Ambassador, Herr de la Tornetta, vermeldet^ Herzogs Gruß und bundesgenössische Gesinnung, erbietet für seine Person alle willigen Dienste^ge>, die katholischen Orte, klagt über den Troz und die schändliche Mordthat, welche zehn Genfer in der^stossencn Charwoche auf savoyischen, Gebiet begangen haben, indem sie nicht allein zehn hinter Recht gelegeneZehntenkorn mit bewaffneter Hand weggenommen, sondern auch den Sohn eines Edelmannes sammtWillem Diener umgebracht und noch drei oder vier Andere ans den Tod verwundet haben, und bittet umb»»desgenössisches Nachdenken, wie dergleichen Mnthwillen vorgebeugt und dem Herzog gebührende Ent-schädigung verschafft werden könne. Daneben stellt er das Ansuchen, die katholischen Orte möchten des Herzogs^»Gelegenheiten stets für befohlen haben und ihre Gesandten nach Baden mit Bollmacht abfertigen, mit Bern^»ksprache zu nehmen, damit es dem Herzog der Landschaft Waadt wegen durch gütliche oder rechtliche Mittel^'iedigenden Bescheid gebe. Nach Verdankung und Erwiderung der vermeldeten Grüße und Erbictnngenüber der Genfer Handlung das Mißfallen und Bedauern ausgesprochen und das Begehren in den Ab-schied genommen, n (S. u. bern-freib. Bogt, überh.). «. Ans den Anzug, daß verschiedene Angelegenheiten,»»ter Andern die vor Jahren geschehene Bergleichung wegen der Banditen, die Sollicitirung der ausstehenden^»sioneii, die gewöhnliche Congratulativn des ncnankommenden Gubernators, die Abfordernng der königlichen^»tente über das Bündniß mit Mayland u. A. m. mit dem mahländisch-spanischen Gesandten zu besprechen^n, wird verabschiedet, jedes Ort soll seinen Gesandten nach Baden Instructionen und Bollmachten darüber^gebeii. Was die Banditen insbesondere anbelangt, wird für nöthig erachtet, den ennetbirgischcn Landvögten^» scharfen Befehl zugehen zu lassen, eifriger und ernsthafter als bisher gegen dieselben vorzugehen und auf^ Mayländer Ermahnen auch Jagd ans sie zu machen. >». Im Fall die Gesandten der Katholischen zu^larus in Betreff des Spans mit ihren nenglänbigcn Mitlandleuten des Chorgerichts wegen zu Baden etwas^ringen sollten, soll man ihnen freundlich zusprechen und so weit möglich beholfen und berathcn sei».^ Hinsichtlich des Spans von Dießenhofen und Paradies mit dem Herrn zum Thurn von Schaffhausen^ei, die Gesandten Instructionen nach Baden mitbringen, r u. «. (S. u. Thnrgau). t. (S. u. Lauis).^ Auf die Klage des Alexander Brinz und Mithaftcn, welche als Conductcure die zu Ursern geraubten"»fwannsballen zu vergüten angehalten werden, während leztes Jahr auf der Jahrrcchnung zu Luggarüsschieden worden ist, daß die, welche die Waaren empfangen haben, sie bezahlen sollen, werden sie nochmalsgewiesen „mit Fürdrung um Abtrag Hauptgnts, Kostens und Schadens", v. (S. u. Mainthal).^ u. x. (S. u. Freiämter). Der Gesandte Nidwaldens soll seinen Obern berichten, daß man bei zuAchten Goldmünzen nicht mehr als '/, guten Bazen und beim Umwechseln zum Bermünzen 2 Schillinge für»2 Gran abziehen dürfe. ^ I»I» (S. u. die betreff. Bogt.) rr. Zu Baden soll ernstlich dahin getrachtet
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