Juni 1612.
Gesandten die Kosten zu bezahlen. 3. Auch in Betreff der Kirche zu Rheinau und der Abschaffung des Kel>»hofers zu Däuikon soll man nach Baden instrniren. 4. Da betreffs Abknrnng der Pfründe zu Mühlheim derBischof von Constanz stets dringend anhält und man sein Begehren begründet, dagegen die Einreden Zürichsunbegründet findet, so soll man leztcres auffordern, seine Beweise ebenso vorzulegen, wie der Bischof bereitgethan hat. Inzwischen wird es schriftlich eingeladen, seine Gesandten nach Baden über alle diese Punkte Z"bevollmächtigen, damit sie endlich erledigt werden können. I». Hinsichtlich der Frage, in welcher Reihenfolgeauf den Jahrrcchnungen zu Baden die Geschäfte in Behandlung genommen werden sollen, läßt man es be>dem leztjährigen Beschluß gänzlich verbleiben. Daher wird an Zürich geschrieben, es möchte das Bern, Bos^Glarus, Schaffhansen und Appenzell und den „Fürstlichen Deputaten" (.fremden Gesandten) mittheilen, s»^auch dem Landvogt im Thurgau, damit er bis zu Erledigung der gemeinen Sachen Riemandcn dorthin«. Die Gesandten werden ihren Obern über den wichtigen Anzug in Betreff des eidgenössischen Collegi»^zu Mahland und was dorthin geschrieben worden ist wegen Nechnungsabfordcrung und anderer nothwendige"Punkte zu berichten wissen. «I. An das Tribunal in Mayland wird wegen des gesperrten Passes bei de'lezten pestilenzischen Gefahr das Nöthige geschrieben, damit das eidgenössische Gebiet wieder liberirt nierd^Was aber die große Unbescheidcnheit betrifft, mit der die mayländischen Commissarien in solchen Fälle»den ennetbirgischen Landschaften vorzugehen Pflegen, so sollen den Gesandten auf die Iahrrechnung dießf»^Instructionen mitgegeben werden, v. (S. n. vier cnnetb. Vogt, überh.). t". Bezüglch der fremden he"""'schweifenden, starken Bettler und Landstreicher, durch die man sehr belästiget wird, sollen zu Baden Maßreg^für Abhülfe berathen werden. Man will insgemein um die ausstehenden fürstlichen Pensionen solliciti'e»'was aber Frankreich anbelangt, von dem man gewisse Vertröstung erhalten hat, so soll man zu Baden denbassador anhören und um Abhülfe der Klagen der Ansprcchcr an die Krone Frankreich wegen ungebührlicheNeuerungen der Contracte anhalten. Ii. Über die Beschaffenheit der Rcligionssachen im Wallis weiß l^eGesandte seiner Obrigkeit zu rcfcriren. Da man indcß glaubt, es könnte durch die Autorität des KönigsFrankreich viel Fruchtbares in der Sache geschaffen werden, wird dem Gesandten Solothurns aufgetraZ^'dieselbe an seine Obern zn bringen, damit sie durch eine Abordnung in der VII Orte Namen den Ambass»^ernstlich ersuchen, vom König Vollmachten zu entsprechenden Unterhandlungen mit denen von Wallis »»^wirken. I. (S. u. Thurgau). It.. Ans den Vortrag der Abgesandten des Bischofs von Basel hat nia»dahin entschlossen: Was die drei Punkte mit Bern anbelange, so sei man zufrieden, daß die beiden erst^'nämlich die von Bern prätendirte Ehrenrcparativn und Kostenvergütung erledigt seien; bezüglich desdie Wiedereinführung der katholischen Religion im Miinstcrthale betreffend, versichere man den Bischtman das, als ein gutes Werk, im Besten zu fördern geneigt sei; was dann des Bischofs Anliegen g^Basel wegen des Religionswesens zu Allschwyl anbelange, in welchem Geschäft Basel deni aufgerichtete» ^trag zuwider sich benehme, vertröste man ihn, daß die Obrigkeiten über diese Punkte sowohl als über diegehrte Abforderung der Siegel ab dem bielischen Tanschlibell und was diesen Geschäften sonst nochsein möchte, ihre Gesandten auf die bevorstehende Tagsazung zu Baden mit den nöthigen Vollmachte» 'rüsten werden, ja daß die VII Orte überhaupt des Bischofs Anliegen sich stets angelegen sein lassenwie es wahren Bundesgenossen zukomme; in Betreff endlich der zn Baden verabredeten Verehrung beitigen Bundesernenerungen habe man dermalen keine Vollmachten, daher man diesen Punkt wie dieinstiuelttluin nehme. I. Ein Abgesandter der vorderösterreichischen Regierung zu Ensisheim klagt gelst"