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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
Entstehung
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1068
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Oktober 1011.

gewesen; man habe es im Schreiben nur übersehen, weßhalb stark dagegen protestul werden soll. Dab0wird der Ambassador ersucht, die V Orte beim Herzog zu entschuldigen und ihn an Bezahlung der Ausständezu mahnen, sowie man jezt auch noch andere verbündete Fürsten darum gemahnt habe. I. In Betreff detBeschwerde von Glarus gegen Frankreich wird an Zürich geschrieben, daß es Glarns antworte, die Vhalten für besser, sich bis zur Ankunft des neuen Ambassadors noch zu gedulden, indem derselbe hoffentlichguten Bescheid bringen werde; in jedem Fall werde man ihm, wozu es auch kommen sollte, als getreuegenossen nach Vermögen beholfen und berathen sein. K. Da Zürich die betreffende Summe an die Gcich'nangcrkosten berichtigt hat (erstlich gan Zug vnd da bannen In die Müntz gan Lucern geliffert"), wird zuerstinit Oberst von Beroldingen, im Namen seines Bruders Hector, unterhandelt, den V Orten zu EhrenGefallen und in Betracht, daß sie auch viel haben leiden und einbüßen müssen, von den ihm zugesprochen?"2400 Gulden die 400 Gulden nachzulassen, damit ihr Schaden vermindert werde. Bezüglich der Kosten Z"Frauenfeld wird dem Landvogt auf seine Anfrage geantwortet, er soll die bewußten 400 Gulden Bnßeng?^einziehen und Alles bezahlen. Nach Ausbezahlung der 2000 Gulden an Junker Hector und nach Berichtigungder besondern Kosten und Schulden an einzelne Personen soll der Rest unter die interessirten Orte verthciltwerden. Ii. Betreffs der Kosten für die Sendung des Schultheiß Schürpf und Landammann Beßler in dn'III Bünde in Sachen des Bischofs von Chur soll jedes Ort seine Entschließung, ob ihm recht sei, dieselbeaus dem gachnangischen Geld zu bezahlen, mit Beförderung nach Lucern schiken. I. Mit dem päpstlich?"Nuntins soll gesprochen werden, daß,wo wir in nötten für den geistlichen Stand ervordrct vnd gebruästwerdent", solches billiger Weise auf Kosten derjenigen geschehe, die es antrifft. I< Jedes Ort soll st'"?Stimme betreffs der Antwort an den Johannitermeister zu Heitersheim beförderlich nach Lucern sch'i?"'I. (S. u. Thnrgau). »». Ebenso sollen die Orte, welche über die Punkte mit dem Bischof von Baststbetreffend Bundesbesiegelnng, Vorbehalt und Verehrung, sich noch nicht entschlossen haben, ihre Entschließtmöglichst bald an Lncern einschiken. (Zug hat bereits zugestimmt), ii.Der betrüptcn Zht der sterbet"Löüsfen halb" hat man sich vertraulich mit einander besprochen, indem man es für eine Heimsuchung Got^wegen unserer Sünden hält. Da einige Orte bereits angestckt sind, andere nicht, so findet man nöthig,man gegenseitig im Handel und Wandel vorsichtig sich verhalte, weil augenscheinlich da, wo gute Ordntgehalten wird,die Sucht uit so streng angryfft". Demnach wird jedes Ort gebeten und ermahnt, jenesonen, welche diese Sucht im Haus gehabt haben oder noch haben, nicht sovngeschücht" in andere Orteunter die Gesunden handeln und wandeln zu lassen, so wie man auch wegen eben dieser Ursache diezu Buochs und Zug abgestellt hat. Die IV Waldstätte sollen ihren Schifflenten verbieten, die nniherstreiche"^Bettler von einem Ort an das andere zu führen, weder heimlich noch öffentlich. Man soll auch die »aItalien dnrchpassirendcn Fremden, welche die Quarantäne zu halten nicht vermögen, znrükweisen, esdenn Sache, daß sie von der Obrigkeit Paßporte hätten.

Man sehe auch im Abschnitte Herrfchastsangelcgcnheitcn!

Landgrafschaft Thnrgau. I. Art. 486. Stifte und Klöster.